Für eine bessere Wohnungspolitik 1: Quote für sozialen Wohnungsbau einführen!
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- Carsharing Stellplatz in West-Rödelheim16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Quote für sozialen Wohnungsbau einführen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. in allen noch nicht rechtsgültigen Bebauungsplänen, die Wohnbauflächen vorsehen, 30 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festzusetzen 2. die städtischen Wohnungsbaugesellschaften anzuweisen, bei allen Neubauvorhaben 30 % der Wohnungen mit einer Mietpreisbindung vorzusehen 3. über städtebauliche Verträge mit privaten Bauherren eine 30 %-Quote für Wohnungsbau mit Mietpreisbindung zu gewährleisten. Begründung: Die Einführung einer 30 %-Quote für sozial geförderten Wohnungsbau bzw. für Wohnungsbau mit Mietpreisbindung würde eine Chance bieten, den Bestand an Sozialwohnungen wieder zu erhöhen und damit die wachsende Frankfurter Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnbau zu versorgen. Frankfurt hat kaum noch freie Flächen für Wohnungsbau. Mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 hat der Magistrat die Potentiale für Wohnungsbau aufgezeigt. Bis 2020 könnten 19.270 Wohneinheiten entstehen, bei einer 30 %-Quote wären dies 5.781 Wohneinheiten mit Mietpreisbindung. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen hat die Regierungskoalition festgelegt: "Bei Wohnneubauprojekten, bei denen die Stadt über Bebauungspläne oder städtebauliche Verträge entsprechenden Einfluss nehmen kann, sollen künftig generell 30 % für den geförderten Wohnungsbau reserviert werden. Dabei entfallen mindestens 15 % auf den
- Förderweg. Die restlichen Anteile entfallen auf städtische Förderprogramme, wie beispielsweise das "Familien- und Seniorenprogramm". Dieser Absichtserklärung sind bisher keinerlei Taten gefolgt. Im Bereich des Bebauungsplans 884 (Gräfstraße/Sophienstraß
- e)sind z.B. nur 36 geförderte Wohnungen geplant. Im Bereich des Bebauungsplans 878 (Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacherstraß
- e)ist z.B. der Bau von 100 Wohnungen geplant, darunter keine einzige Sozialwohnung. Weitere im Verfahren befindliche Bebauungspläne mit größeren Wohnbauvorhaben sind z.B.: B 516 (Bonames Ost) B 824 (Pfaffenwiese - Silogebiet B 847 (Rund um den Henninger Turm) B 889 (An der Sandelmühle) Dort sollten Flächen für sozialen Wohnungsbau reserviert werden. In Hamburg wurden mit dem Programm " Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau - Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken zum Wohnungsneubau" vom
- Juli 2011 neue Wege der Wohnungsneubauförderung beschritten. Auch in München wurden mit Beschluss der Vollversammlung des Münchner Stadtrates im Juni 2012 einer 30 Prozent-Quote für geförderten Wohnungsbau zugestimmt. Diese Quote gilt dort für alle privaten Wohnungsbauflächen.
Inhalt
Antrag vom 16.10.2012, NR 407
Betreff: Für eine bessere Wohnungspolitik 1: Quote für sozialen Wohnungsbau einführen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. in allen noch nicht rechtsgültigen Bebauungsplänen, die Wohnbauflächen vorsehen, 30 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festzusetzen 2. die städtischen Wohnungsbaugesellschaften anzuweisen, bei allen Neubauvorhaben 30 % der Wohnungen mit einer Mietpreisbindung vorzusehen 3. über städtebauliche Verträge mit privaten Bauherren eine 30 %-Quote für Wohnungsbau mit Mietpreisbindung zu gewährleisten.
Begründung: Die Einführung einer 30 %-Quote für sozial geförderten Wohnungsbau bzw. für Wohnungsbau mit Mietpreisbindung würde eine Chance bieten, den Bestand an Sozialwohnungen wieder zu erhöhen und damit die wachsende Frankfurter Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnbau zu versorgen. Frankfurt hat kaum noch freie Flächen für Wohnungsbau. Mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 hat der Magistrat die Potentiale für Wohnungsbau aufgezeigt. Bis 2020 könnten 19.270 Wohneinheiten entstehen, bei einer 30 %-Quote wären dies 5.781 Wohneinheiten mit Mietpreisbindung. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen hat die Regierungskoalition festgelegt: "Bei Wohnneubauprojekten, bei denen die Stadt über Bebauungspläne oder städtebauliche Verträge entsprechenden Einfluss nehmen kann, sollen künftig generell 30 % für den geförderten Wohnungsbau reserviert werden. Dabei entfallen mindestens 15 % auf den
- Förderweg. Die restlichen Anteile entfallen auf städtische Förderprogramme, wie beispielsweise das "Familien- und Seniorenprogramm". Dieser Absichtserklärung sind bisher keinerlei Taten gefolgt. Im Bereich des Bebauungsplans 884 (Gräfstraße/Sophienstraß
- e)sind z.B. nur 36 geförderte Wohnungen geplant. Im Bereich des Bebauungsplans 878 (Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacherstraß
- e)ist z.B. der Bau von 100 Wohnungen geplant, darunter keine einzige Sozialwohnung. Weitere im Verfahren befindliche Bebauungspläne mit größeren Wohnbauvorhaben sind z.B.: B 516 (Bonames Ost) B 824 (Pfaffenwiese - Silogebiet B 847 (Rund um den Henninger Turm) B 889 (An der Sandelmühle) Dort sollten Flächen für sozialen Wohnungsbau reserviert werden. In Hamburg wurden mit dem Programm " Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau - Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken zum Wohnungsneubau" vom
- Juli 2011 neue Wege der Wohnungsneubauförderung beschritten. Auch in München wurden mit Beschluss der Vollversammlung des Münchner Stadtrates im Juni 2012 einer 30 Prozent-Quote für geförderten Wohnungsbau zugestimmt. Diese Quote gilt dort für alle privaten Wohnungsbauflächen.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 17.10.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Oktober 2012 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.01.2013 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, den unter Ziffern 1. bis 3. angegebenen Wert von "30%" auf "50%" zu erhöhen) NPD (= Annahme) REP (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (9 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 374 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 407 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. Die Vorlage NR 408 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. Die Vorlage NR 409 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 6. Die Vorlage NR 410 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 7. Die Vorlage NR 411 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 8. Die Beratung der Vorlage B 305 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Vorlage NR 349 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3. bis 5.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 407 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage NR 408 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 3. Die Vorlage NR 409 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. Die Vorlage NR 410 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. Die Vorlage NR 411 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage NR 407 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Stapf, Baier und Schneider sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 408 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Stapf, Baier und Schneider sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. 4. a) Die Beratung der Vorlage NR 409 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Stapf, Baier und Schneider sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. 5. a) Die Vorlage NR 410 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Stapf, Baier und Schneider sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. 6. a) Die Vorlage NR 411 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Stapf, Baier und Schneider sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Beratung der Vorlage NR 450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Stapf, Baier und Schneider sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass ÖkoLinX-ARL sieben Minuten Redezeit an die LINKE.-Fraktion übertragen hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., Piraten, RÖMER und NPD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, den unter Ziffern 1. bis 3. angegebenen Wert von "30 Prozent" auf "50 Prozent" zu erhöhen) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten, RÖMER und NPD (= Annahme) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und NPD gegen LINKE. und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Beratung der Vorlage) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 7. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP