Anwenden von Klimaschutzgesetz (Bund) und Artikel 20a Grundgesetz
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Anwendung des Klimaschutzgesetzes und des Artikel 20a des Grundgesetzes auf alle Bauvorhaben. Ziel ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen zu schützen und sicherzustellen, dass Bauvorhaben regelmäßig überprüft werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Alle Bauvorhaben, in welchem Stadium auch immer, aber besonders dort, wo in die Natur eingegriffen wird, müssen immer wieder auf den Prüfstand. Verstärkt soll das Klimaschutzgesetzt des Bundes und der Artikel 20a des Grundgesetzes berücksichtigt und angewendet werden. Planungen ziehen sich oft über Jahrzehnte hin und sind bei der Realisierung nicht mehr zeitgemäß und müssen daher immer wieder hinterfragt werden.
Begründung
Immer mehr Gerichtsurteile weisen darauf hin, dass die Ziele des Klimaschutzes nicht berücksichtigt werden und, dass es die Aufgabe der jetzt lebenden Generationen ist, die natürlichen Lebensgrundlagen für die kommenden Generationen zu schützen. Mit dieser Maßgabe wird/wurde das Klimaschutzgesetz nachgebessert. Alle Träger sind nach dem Klimaschutzgesetz nun dazu verpflichtet öffentlicher Belange und Ziele danach auszurichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Mai 2022 brachte Gartenpartei diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.06.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)