Änderungen in der Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat
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Thema Senioren verfolgenBegründung
für den Seniorenbeirat Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat (M124/2017) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: § 1 Zweck, Aufgaben - (6) Änderung Der Seniorenbeirat erstellt jährlich zum Jahresende einen Tätigkeitsbericht, der dem Magistrat sowie der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben wird. Weiterhin wird er auf der Internetseite der Stadt Frankfurt veröffentlicht und den Frankfurter Tageszeitungen sowie Stadtteilzeitungen in Form einer Pressemitteilung zur Verfügung gestellt. § 3 Berufung - (1) Änderung Innerhalb von maximal 90 Tagen nach ihrer Wahl schlagen die Ortsbeiräte der 16 Ortsbezirke sowie die Kommunale Ausländervertretung (KAV) je eine Person als Mitglied und je eine Person als Ersatzmitglied vor. Die vorgeschlagenen Personen müssen das 60. Lebensjahr vollendet und ihre Hauptwohnung in dem jeweiligen Ortsbezirk haben. § 5 Sitzungen - (16) NEU Einladungen, Anträge, Tagesordnungen und Niederschriften des Seniorenbeirates werden im PARlamentsInformationsSystem der Stadt Frankfurt erfasst und veröffentlicht. § 7 Öffentlichkeitsarbeit - (2) NEU (1) Im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse als Interessenvertretung der in Frankfurt am Main lebenden Seniorinnen und Senioren kann die oder der Vorsitzende und ihr oder sein Stellvertreter oder Stellvertreterin in eigener Verantwortung die Öffentlichkeit über die Anträge und Anregungen aus den Sitzungen unterrichten, insbesondere durch die Herausgabe von Presserklärungen. (2) Ebenso sind die Mitglieder berechtigt, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Aufgaben im Seniorenbeirat sowie diesbezügliche Aktivitäten in den jeweiligen Ortsbezirken zu informieren. § 9 Geschäftsordnung - Änderung In seiner ersten Sitzung nach der Wahl gibt sich der Seniorenbeirat eine Geschäftsordnung, in der insbesondere Formalien und Fristen für die Einbringung von Anträgen durch die Mitglieder festgelegt werden und die durch den Magistrat zu genehmigen ist. Begründung: Um die wertvolle Arbeit des Seniorenbeirates stärker in das Bewusstsein von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiratsgremien zu rücken, dienen insbesondere die vorstehend angeführten Änderungen in den §§ 1, 5 und 7. Die in § 3 vorgeschlagene Formulierung "Innerhalb von maximal 90 Tagen nach ihrer Wahl..." verdeutlicht, dass es sich bei diesem Zeitraum einerseits um eine Frist handelt, die nicht zwangsläufig bis zum Ende hin auszuschöpfen ist, andererseits aber auch einen ultimativen Charakter besitzt. Eine zügige Benennung der Seniorenbeiräte durch die Ortsbeiratsgremien ist insofern sinnvoll, als das damit dem neuen Seniorenbeirat nach der jeweiligen Kommunalwahl die Möglichkeit gegeben wird, sich zeitnah zu konstituieren. In der Vergangenheit haben die Seniorenbeiräte aus der Vorwahlperiode ihr Amt noch teilweise bis zu einem Jahr lang ausgeübt, obwohl deren Nachfolger vom Ortsbeirat bereits benannt, aber noch nicht vom Magistrat zu ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit berufen wurden. Dieser Zustand des Übergangs sollte in Zukunft so kurz wie möglich gehalten werden, sowohl im Sinne der bisherigen wie auch der neuen Seniorenbeiräte. Weiterhin mangelt es der vom Magistrat vorgelegten Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat - wie bisher auch - an einer Regelung im Hinblick auf Form und Fristen für Anträge der Mitglieder des Gremiums. Die in diesem Antrag vorgelegte Änderung des § 9 zielt darauf ab, dies zumindest im Rahmen einer Geschäftsordnung zu regeln und damit nicht nur die Arbeit des Seniorenbeirats übersichtlicher zu gestalten, sondern diese auch ein Stück weit an die Gepflogenheiten in den anderen städtischen Gremien heranzuführen.
Inhalt
Antrag vom 10.08.2017, NR 376
Betreff: Änderungen in der Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat (M124/2017) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: § 1 Zweck, Aufgaben - (6) Änderung Der Seniorenbeirat erstellt jährlich zum Jahresende einen Tätigkeitsbericht, der dem Magistrat sowie der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben wird. Weiterhin wird er auf der Internetseite der Stadt Frankfurt veröffentlicht und den Frankfurter Tageszeitungen sowie Stadtteilzeitungen in Form einer Pressemitteilung zur Verfügung gestellt. § 3 Berufung - (1) Änderung Innerhalb von maximal 90 Tagen nach ihrer Wahl schlagen die Ortsbeiräte der 16 Ortsbezirke sowie die Kommunale Ausländervertretung (KAV) je eine Person als Mitglied und je eine Person als Ersatzmitglied vor. Die vorgeschlagenen Personen müssen das 60. Lebensjahr vollendet und ihre Hauptwohnung in dem jeweiligen Ortsbezirk haben. § 5 Sitzungen - (16) NEU Einladungen, Anträge, Tagesordnungen und Niederschriften des Seniorenbeirates werden im PARlamentsInformationsSystem der Stadt Frankfurt erfasst und veröffentlicht. § 7 Öffentlichkeitsarbeit - (2) NEU (1) Im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse als Interessenvertretung der in Frankfurt am Main lebenden Seniorinnen und Senioren kann die oder der Vorsitzende und ihr oder sein Stellvertreter oder Stellvertreterin in eigener Verantwortung die Öffentlichkeit über die Anträge und Anregungen aus den Sitzungen unterrichten, insbesondere durch die Herausgabe von Presserklärungen. (2) Ebenso sind die Mitglieder berechtigt, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Aufgaben im Seniorenbeirat sowie diesbezügliche Aktivitäten in den jeweiligen Ortsbezirken zu informieren. § 9 Geschäftsordnung - Änderung In seiner ersten Sitzung nach der Wahl gibt sich der Seniorenbeirat eine Geschäftsordnung, in der insbesondere Formalien und Fristen für die Einbringung von Anträgen durch die Mitglieder festgelegt werden und die durch den Magistrat zu genehmigen ist.
Begründung: Um die wertvolle Arbeit des Seniorenbeirates stärker in das Bewusstsein von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiratsgremien zu rücken, dienen insbesondere die vorstehend angeführten Änderungen in den §§ 1, 5 und 7. Die in § 3 vorgeschlagene Formulierung "Innerhalb von maximal 90 Tagen nach ihrer Wahl..." verdeutlicht, dass es sich bei diesem Zeitraum einerseits um eine Frist handelt, die nicht zwangsläufig bis zum Ende hin auszuschöpfen ist, andererseits aber auch einen ultimativen Charakter besitzt. Eine zügige Benennung der Seniorenbeiräte durch die Ortsbeiratsgremien ist insofern sinnvoll, als das damit dem neuen Seniorenbeirat nach der jeweiligen Kommunalwahl die Möglichkeit gegeben wird, sich zeitnah zu konstituieren. In der Vergangenheit haben die Seniorenbeiräte aus der Vorwahlperiode ihr Amt noch teilweise bis zu einem Jahr lang ausgeübt, obwohl deren Nachfolger vom Ortsbeirat bereits benannt, aber noch nicht vom Magistrat zu ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit berufen wurden. Dieser Zustand des Übergangs sollte in Zukunft so kurz wie möglich gehalten werden, sowohl im Sinne der bisherigen wie auch der neuen Seniorenbeiräte. Weiterhin mangelt es der vom Magistrat vorgelegten Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat - wie bisher auch - an einer Regelung im Hinblick auf Form und Fristen für Anträge der Mitglieder des Gremiums. Die in diesem Antrag vorgelegte Änderung des § 9 zielt darauf ab, dies zumindest im Rahmen einer Geschäftsordnung zu regeln und damit nicht nur die Arbeit des Seniorenbeirats übersichtlicher zu gestalten, sondern diese auch ein Stück weit an die Gepflogenheiten in den anderen städtischen Gremien heranzuführen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 124 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 16.08.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. August 2017 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.08.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 376 und Stellungnahme Seniorenbeirat); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 124 = Annahme, NR 376 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 124 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme mit Maßgabe wie oben und im Rahmen NR 376) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 124 = Annahme mit folgender Änderung: Streichung in § 5 (10) der Worte "Antrags- vorschlags-" sowie in § 5 (13) Streichung der Worte "in der Regel" und des zweiten Satzes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme mit o. g. Maßgabe und im Rahmen NR 376) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass in § 5 (10) die Worte "Antrags-, vorschlags- und" sowie in § 5 (13) im ersten Satz die Worte "in der Regel" und der zweite Satz ersatzlos gestrichen werden) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)