E-Scooter: Abstellzonen stadtweit einführen und Regeleinhaltung konsequent durchsetzen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Nutzung von E-Scootern in Frankfurt durch die Einführung strengerer Abstellzonen und Regelungen zu regulieren. Dies soll insbesondere das rücksichtslose Abstellen der E-Scooter in Fußgängerzonen und auf Gehwegen verhindern und die Sicherheit der Passanten erhöhen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssituation in der Stadt zu verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt, die E-Scooter-Nutzung im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt möglichst zeitnah wie folgt zu regulieren:
- ) Es wird ein Konzept entwickelt und umgesetzt, das ein striktes Fahr-und Abstellverbot für E-Scooter in Fußgängerzonen, Spielstraßen und auf Gehwegen im gesamten Stadtgebiet vorsieht. Das Abstellen von Leih-E-Scootern soll zukünftig nicht nur in der Innenstadt, sondern in sämtlichen Ortsbezirken von Frankfurt nur noch in dafür ausgewiesenen Zonen gestattet werden.
- ) Den Leihanbietern wird es vertraglich zur Auflage gemacht, dass die Beendigung der Mietzeit durch den Nutzer technisch zukünftig im gesamten Stadtgebiet nur noch in den eigens dafür eingerichteten Abstellzonen möglich ist.
- ) Die E-Scooter-Nutzung auf den Fuß- und Fahrradwegen an Main und Nidda wird komplett untersagt.
- ) Den Verleihfirmen wird auch für die Ortsbezirke eine maximale Anzahl der jeweils durch sie einzusetzenden Leih-E-Scooter vorgegeben und somit die Gesamtzahl der Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet limitiert. Zudem ist die Gesamtzahl der Anbieter zu begrenzen.
- ) Den Leihanbietern wird es vertraglich zur Auflage gemacht, die E-Scooter in Fußgängerzonen und weiteren ausgewiesenen Verbotszonen mittels Geofencing-Technologie soweit zu drosseln, dass man sie dort ausschließlich als Tretroller verwenden kann.
- ) Die Mitarbeiter der städtischen Verkehrspolizei sowie des Ordnungsamtes werden angewiesen, bei von ihnen festgestellten Regelverstößen durch E-Scooter-Nutzer den für die Ahndung zur Verfügung stehenden Rechtsrahmen stets und in Gänze auszuschöpfen.
Begründung
Die seit Anfang April 2022 ausschließlich in der Innenstadt gültigen "verschärften Regeln" für den Verleih von E-Scootern versprechen keine wirkliche Verbesserung der Gesamtlage in Frankfurt. Auch in den Bezirken außerhalb des Stadtkerns muss konsequent durchgegriffen werden. Gerade in den Stadtteilen zeigt sich, dass nicht nur verschärfte Kontrollen notwendig sind, sondern darüberhinausgehende Maßnahmen umgesetzt werden müssen, um das rücksichtslose Abstellen bzw. Ablegen der Leih-E-Scooter zu unterbinden. Besonders in den alten Ortskernen mit ihren schmalen Gehwegen werden diese regelmäßig durch wild abgestellte E-Scooter blockiert, so dass sie für Eltern mit Kinderwagen, bewegungseingeschränkte Menschen mit Rollatoren sowie Rollstuhlfahrer kaum noch zu passieren sind. Zudem werden E-Scooter leider nur allzu oft mutwillig in Main und Nidda "entsorgt". Darüber hinaus muss neben der Kontrolle des ruhenden Verkehrs auch das rücksichtslose Fahrverhalten der E-Scooter-Nutzer strikt und in aller Konsequenz geahndet und sanktioniert werden. Der dafür zur Verfügung stehende Rechtsrahmen ist durch die Mitarbeiter der städtischen Verkehrspolizei sowie des Ordnungsamtes daher stets und in Gänze auszuschöpfen. Zudem ist der verpflichtende Einsatz von Geofencing-Technologie für die Verleihfirmen eine unumgängliche Maßnahme, um die regelwidrige E-Scooter-Nutzung in Fußgänger- und anderen Verbotszonen wirkungsvoll zu unterbinden und damit die Sicherheit der Passanten in diesen Bereichen zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. April 2022 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 6 CDU, 4 GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme); 1 CDU und 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE, BFF und FDP (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung); GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Zustimmung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 3 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP und LINKE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, dFfm und BFF (= Annahme); GRÜNE, FDP und Volt (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und fraktionslos gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Kenntnis); AfD (= Enthaltung)