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Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen

Vorlagentyp: NRLINKE
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Begründung

Die Anfrage A 78 vom 29.11.2006 der Fraktion DIE LINKE.WASG im Römer über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main wurde nicht oder nur unvollständig beantwortet. Zu Punkt 1 bis 7: Die Fragen wurden mit Hinweis auf fehlendes Datenmaterial nicht konkret beantwortet. Dies ist insoweit verwunderlich, da einerseits nach den Vorgaben des SGB II und SGB XII bei Mietgrenzüberschreitung oberhalb eines Toleranzwertes von 20% nach 6 Monaten zwingend eine Aufforderung an die Leistungsempfänger von ALG II (SGB II) oder Grundsicherung (SGB XII) zu mietsenkenden Maßnahmen durch das Rhein-Main-Jobcenter GmbH, bzw. das Sozialamt erfolgt, andererseits aber genau darüber, laut Auskunft des Magistrates, keine Daten vorliegen sollen. Mit der schriftlichen Aufforderung zu mietsenkenden Maßnahmen, wie der Aufforderung sich eine billigere Wohnung zu suchen, durch das Rhein-Main-Jobcenter GmbH, bzw. das Sozialamt. existieren aber bereits Vorgänge, die zu einer Statistikerhebung herangezogen werden könnten. Die Bestimmungen des SGB II und SGB XII sehen zudem verbindlich vor, dass jede Veränderung in den persönlichen Verhältnissen des/der Leistungsempfänger umgehend gemeldet werden muss. Dazu gehört auch die Mitteilung über Änderung der Wohnadresse oder die Veränderungen in der personellen Größe der Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft. Ebenso dürften viele Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII deren Mietkostenübernahme nach 6 Monaten nur noch auf den angemessenen Teil der Unterkunftskosten reduziert wurde ein Widerspruchsverfahren eingeleitet haben. Auch hierüber müssen entsprechende Daten vorliegen. Zu Punkt 6: Die Antwort auf die Frage ist ausweichend. Es wurde in unserer Anfrage nicht nach den verschiedenen Möglichkeiten der Senkung der Unterkunftskosten, sondern konkret danach gefragt, wieviele Aufforderungen zur Untervermietung, insbesondere in Hinblick auf das Urteil des Landessozialgerichtes Darmstadt (Az: L 7 AS 126/06 ER) in Frankfurt am Main erfolgt sind. In Anbetracht der weiterhin offen Fragen wird der Magistrat aufgefordert in Zusammenarbeit mit der Rhein-Main-Jobcenter GmbH und dem Jugend- und Sozialamt eine verbindliche Statistik über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah vorzulegen.

Inhalt

Antrag vom 06.03.2007, NR 360

Betreff:

Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Bericht des Magistrates B 92/07 wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit der Rhein-Main-Jobcenter GmbH und dem Jugend- und Sozialamt eine verbindlich Statistik über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main zu erstellen.

Begründung:

Die Anfrage A 78 vom 29.11.2006 der Fraktion DIE LINKE.WASG im Römer über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main wurde nicht oder nur unvollständig beantwortet.

Zu Punkt 1 bis 7: Die Fragen wurden mit Hinweis auf fehlendes Datenmaterial nicht konkret beantwortet.

Dies ist insoweit verwunderlich, da einerseits nach den Vorgaben des SGB II und SGB XII bei Mietgrenzüberschreitung oberhalb eines Toleranzwertes von 20% nach 6 Monaten zwingend eine Aufforderung an die Leistungsempfänger von ALG II (SGB II) oder Grundsicherung (SGB XII) zu mietsenkenden Maßnahmen durch das Rhein-Main-Jobcenter GmbH, bzw. das Sozialamt erfolgt, andererseits aber genau darüber, laut Auskunft des Magistrates, keine Daten vorliegen sollen. Mit der schriftlichen Aufforderung zu mietsenkenden Maßnahmen, wie der Aufforderung sich eine billigere Wohnung zu suchen, durch das Rhein-Main-Jobcenter GmbH, bzw. das Sozialamt. existieren aber bereits Vorgänge, die zu einer Statistikerhebung herangezogen werden könnten.

Die Bestimmungen des SGB II und SGB XII sehen zudem verbindlich vor, dass jede Veränderung in den persönlichen Verhältnissen des/der Leistungsempfänger umgehend gemeldet werden muss. Dazu gehört auch die Mitteilung über Änderung der Wohnadresse oder die Veränderungen in der personellen Größe der Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft.

Ebenso dürften viele Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII deren Mietkostenübernahme nach 6 Monaten nur noch auf den angemessenen Teil der Unterkunftskosten reduziert wurde ein Widerspruchsverfahren eingeleitet haben. Auch hierüber müssen entsprechende Daten vorliegen.

Zu Punkt 6: Die Antwort auf die Frage ist ausweichend. Es wurde in unserer Anfrage nicht nach den verschiedenen Möglichkeiten der Senkung der Unterkunftskosten, sondern konkret danach gefragt, wieviele Aufforderungen zur Untervermietung, insbesondere in Hinblick auf das Urteil des Landessozialgerichtes Darmstadt (Az: L 7 AS 126/06 ER) in Frankfurt am Main erfolgt sind.

In Anbetracht der weiterhin offen Fragen wird der Magistrat aufgefordert in Zusammenarbeit mit der Rhein-Main-Jobcenter GmbH und dem Jugend- und Sozialamt eine verbindliche Statistik über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah vorzulegen.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.02.2007, B 92 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 14.03.2007

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2007BB 92Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellenMagistratsbericht
  2. 6. März 2007Sie sind hier
    NRNR 360Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen
    STVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 9 · 22.03.2007
TO I, TOP 19
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 360 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 92 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 360 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 382 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinke.wasgBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (B 92 = Kenntnis, NR 360 = Annahme) REP (B 92 = Kenntnis, NR 360 = Ablehnung, NR 382 = Annahme) NPD (B 92 = Kenntnis, NR 360 = Prüfung und Berichterstattung, NR 382 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (B 92 = Zurückweisung, NR 360 und NR 382 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 29.03.2007
TO II, TOP 54
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 360 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 92 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 360 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 382 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPREP
Ablehnung:
SPDNPDLinke.wasgFAGBFFE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und NPD gegen LINKE.WASG, BFF und E.L. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG, FAG, BFF und E.L. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, BFF, REP, NPD und E.L. Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 92 = Zurückweisung, NR 360 und NR 382 = Annahme)

KAV
Sitzung 14 · 16.04.2007
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage NR 360 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1690,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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