Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Gartenfläche in Seckbach erhalten

Vorlagentyp: NRAfD
2 SitzungenAbgelehnt

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft sämtliche rechtlichen Möglichkeiten, um auf die Umsetzung der in der Baugenehmigung für die Liegenschaft An den Zeuläckern 1 in Seckbach erteilten Auflage zur Errichtung von Pkw-Stellplätzen (bzw. der Erhebung einer Stellplatzablöse) zu verzichten. Begründung: Im Jahr 1962 wurde für die Liegenschaft An den Zeuläckern 1 in Seckbach die Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohnungen erteilt. Diese Baugenehmigung wurde entsprechend der Stellplatzsatzung mit der Auflage versehen, auf dem Grundstück drei Kfz-Stellplätze zu errichten. Der Bauherr erfüllte diese Auflage nicht, die Bauaufsichtsbehörde überprüfte dies jedoch auch nicht und erlangte erst kürzlich - d.h. nach mehr als 50 Jahren - durch Zufall Kenntnis von diesem Umstand. Dem derzeitigen Eigentümer der Liegenschaft war dies offensichtlich nicht bekannt, da er das Grundstück erst in den achtziger Jahren erworben hatte und ihm daher die Bauunterlagen nicht bekannt waren. Die Bauaufsichtsbehörde fordert nunmehr vom Eigentümer die Umsetzung der Auflage - d.h. die Errichtung der Stellplätze - alternativ die Zahlung der Stellplatzablöse in Höhe von € 15.000. Der Eigentümer weigert sich jedoch, die Stellplätze zu errichten, da diese für die Bewohner des Hauses nicht erforderlich sind. Er ist andererseits jedoch auch nicht in der Lage, die Ablöse zu entrichten. Der zuständige Dezernent führte im Ausschuss für Planen und Bauen aus, dass die Bauaufsichtsbehörde im vorliegenden Fall gehalten sei, auf der Errichtung der Stellplätze oder der Entrichtung der Ablöse zu bestehen; andere rechtliche Möglichkeiten gebe es nicht. Diese Ausführungen erscheinen zumindest zweifelhaft. Die Bauaufsichtsbehörde hatte seinerzeit bei der Errichtung des Gebäudes - aus welchen Gründen auch immer - darauf verzichtet, die Einhaltung der Auflage zu überprüfen. Der jetzige Eigentümer, der die Immobilie in den achtziger Jahren gutgläubig erworben hatte, konnte davon ausgehen, dass der seinerzeitige Zustand rechtskonform war, d.h. dass für das Gebäude eine Baugenehmigung erteilt war und dass dieses Gebäude auch in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung errichtet wurde. Er konnte insbesondere auch darauf vertrauen, dass die Bauaufsichtsbehörde den Bau seinerzeit abgenommen und dabei die Einhaltung aller Vorschriften und Auflagen überprüft hatte. Insofern erscheint es unbillig, nunmehr von dem Erwerber 30 Jahre nach dem Erwerb und 55 Jahre nach Errichtung des Gebäudes die Umsetzung der seinerzeit verfügten Auflage zu verlangen, die nur durch das Versäumnis der Behörden nicht umgesetzt worden war. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, sämtliche rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um auf die Umsetzung der erteilten Auflage zur Errichtung von Pkw-Stellplätzen (bzw. der Erhebung einer Stellplatzablöse) zu verzichten.

Inhalt

Antrag vom 03.05.2017, NR 324

Betreff: Gartenfläche in Seckbach erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft sämtliche rechtlichen Möglichkeiten, um auf die Umsetzung der in der Baugenehmigung für die Liegenschaft An den Zeuläckern 1 in Seckbach erteilten Auflage zur Errichtung von Pkw-Stellplätzen (bzw. der Erhebung einer Stellplatzablöse) zu verzichten.

Begründung: Im Jahr 1962 wurde für die Liegenschaft An den Zeuläckern 1 in Seckbach die Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohnungen erteilt. Diese Baugenehmigung wurde entsprechend der Stellplatzsatzung mit der Auflage versehen, auf dem Grundstück drei Kfz-Stellplätze zu errichten. Der Bauherr erfüllte diese Auflage nicht, die Bauaufsichtsbehörde überprüfte dies jedoch auch nicht und erlangte erst kürzlich - d.h. nach mehr als 50 Jahren - durch Zufall Kenntnis von diesem Umstand. Dem derzeitigen Eigentümer der Liegenschaft war dies offensichtlich nicht bekannt, da er das Grundstück erst in den achtziger Jahren erworben hatte und ihm daher die Bauunterlagen nicht bekannt waren. Die Bauaufsichtsbehörde fordert nunmehr vom Eigentümer die Umsetzung der Auflage - d.h. die Errichtung der Stellplätze - alternativ die Zahlung der Stellplatzablöse in Höhe von € 15.000. Der Eigentümer weigert sich jedoch, die Stellplätze zu errichten, da diese für die Bewohner des Hauses nicht erforderlich sind. Er ist andererseits jedoch auch nicht in der Lage, die Ablöse zu entrichten. Der zuständige Dezernent führte im Ausschuss für Planen und Bauen aus, dass die Bauaufsichtsbehörde im vorliegenden Fall gehalten sei, auf der Errichtung der Stellplätze oder der Entrichtung der Ablöse zu bestehen; andere rechtliche Möglichkeiten gebe es nicht. Diese Ausführungen erscheinen zumindest zweifelhaft. Die Bauaufsichtsbehörde hatte seinerzeit bei der Errichtung des Gebäudes - aus welchen Gründen auch immer - darauf verzichtet, die Einhaltung der Auflage zu überprüfen. Der jetzige Eigentümer, der die Immobilie in den achtziger Jahren gutgläubig erworben hatte, konnte davon ausgehen, dass der seinerzeitige Zustand rechtskonform war, d.h. dass für das Gebäude eine Baugenehmigung erteilt war und dass dieses Gebäude auch in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung errichtet wurde. Er konnte insbesondere auch darauf vertrauen, dass die Bauaufsichtsbehörde den Bau seinerzeit abgenommen und dabei die Einhaltung aller Vorschriften und Auflagen überprüft hatte. Insofern erscheint es unbillig, nunmehr von dem Erwerber 30 Jahre nach dem Erwerb und 55 Jahre nach Errichtung des Gebäudes die Umsetzung der seinerzeit verfügten Auflage zu verlangen, die nur durch das Versäumnis der Behörden nicht umgesetzt worden war. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, sämtliche rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um auf die Umsetzung der erteilten Auflage zur Errichtung von Pkw-Stellplätzen (bzw. der Erhebung einer Stellplatzablöse) zu verzichten.Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, NR 301 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.05.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Mai 2017 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.05.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.05.2017
TO I, TOP 20
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 301 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 324 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDLinkeFRAKTIONFrankfurterFDP
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 301 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 301 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 04.05.2017
TO II, TOP 24
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 301 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 324 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARLFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen