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Mehr Transparenz bei Erhaltungssatzungen hier: Nr. 29 Seckbach

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
2 Stationen im Verfahren8 SitzungenAngenommen

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Begründung

Die städtebauliche Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ergibt sich aus den Struktur- und Gestaltungsmerkmalen der vorwiegend vorhandenen Gebäude Seckbachs. Maßgebend sind sowohl die Merkmale der Baustruktur als auch die Fassadenmerkmale der Gebäude. Die Erhaltungssatzung dient dem Erhalt von Gebäuden, die das historische Ortsbild prägen, und ist auch als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen. Einzelne Bauten, die sich weder in der Anzahl der Geschosse, noch in ihrer Bauweise oder Fassadengestaltung in das Gebiet einfügen, sind nicht maßgebend. Auch Gebäude mit öffentlichen Nutzungen (z. B. Kirchen und Gemeindehäuser, Schulen, Altenwohnheime oder andere soziale und öffentliche Einrichtungen) haben eine Sonderstellung und dürfen nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden. Sie können aber im städtebaulichen Zusammenhang unverzichtbare Bestandteile des Ortsbildes darstellen. (1) Festlegung und Charakterisierung der Teilgebiete Die Analyse der Bau- und Siedlungsstruktur verdeutlicht, dass innerhalb des empfohlenen, neuen Geltungsbereichs für eine Erhaltungssatzung drei unterschiedlich strukturierte, ortsbildprägende und damit typische Bereiche vorhanden sind: Hier aus dem städtebaulichen Gutachten eine aktualiserte von Plan 7 ‚Teilgebiete städtebaulicher Eigenart’ inklusive Legende (angepasst an den durch die Satzung tatsächlich festgelegten Geltungsbereich) einfügen. Teilgebiet 1: Dörfliche Baustruktur (1500–1870): Teilgebiet 1 ist der Bereich des alten Ortskerns mit überwiegend kleinteiliger, giebelständiger Bebauung. Teilgebiet 2: Gemischte Baustruktur (1850–1900): Teilgebiet 2 ist der Bereich der Gründerzeitbebauung mit vorwiegend traufständiger, geschlossener Bauweise, der durchmischt ist mit Gebäuden in dörflicher Bauweise. Teilgebiet 3: Gründerzeitliche Baustruktur (1870–1920): Teilgebiet 3 ist der Bereich der Gründerzeitbebauung mit vorwiegend traufständiger, geschlossener Bauweise. (2) Struktur- und Gestaltungsmerkmale der vorwiegend vorhandenen Gebäude in den Teilgebieten Merkmale in Teilgebiet 1: Dörfliche Baustruktur (1500–1870): Geschossigkeit, Traufhöhe: - 1-2 Geschosse - kein Drempel Dachgestaltung: - Satteldach, Sparrendach - Dachneigung >40° - keine Gauben - geringer Dachüberstand Fassadengestaltung: - Sichtfachwerk, Holzverschindelung oder verputzte Fassaden - stehende Fensterformate, Klappläden - niedriger Sockel Bauweise: - Straßenrandbebauung - überwiegend giebelständig - Einzelhäuser, vereinzelt Hofreiten - Hausbreiten: max.7,50 m Merkmale in Teilgebiet 2: Gemischte Baustruktur (1850–1900): Geschossigkeit, Traufhöhe: - 1-2 Geschosse - kein Drempel Dachgestaltung: - Satteldach - Dachneigung >30° - Schlepp- oder Giebelgauben, meist über ein Sparrenfeld - geringer Dachüberstand Fassadengestaltung: - überwiegend Putz-, teilweise Ziegelfassaden - stehende Fensterformate - Gewände, Gesimse - niedriger Sockel Bauweise: - Straßenrandbebauung - trauf- und giebelständig - Einzel- und Doppelhäuser - Hausbreiten: giebelständig: max. 7,50 m, traufständig: max. 14 m Merkmale in Teilgebiet 3: Gründerzeitliche Baustruktur (1870–1920): Geschossigkeit, Traufhöhe: - 2-3 Geschosse - kein Drempel, teilweise Zwerchhäuser Dachgestaltung: - Satteldach - Dachneigung >30° - Schlepp- oder Giebelgauben, meist über ein Sparrenfeld - geringer Dachüberstand Fassadengestaltung: - überwiegend Putz-, teilweise Ziegelfassaden - stehende Fensterformate - Gewände, Gesimse - niedriger Sockel Bauweise: - Straßenrandbebauung - überwiegend traufständig - Hausgruppen - geschlossenes Straßenbild - Hausbreiten: max. 14 m (3) Denkmalschutz 27 Fachwerkhäuser sind als Kulturdenkmäler geschützt. Sechs zu Hofreiten gehörende Scheunen stehen ebenfalls unter Schutz. Eine denkmalgeschützte Gesamtanlage erstreckt sich über die Hauptstraße Wilhelmshöher Str. 125 bis 185, Alt- Seckbach, Hintergasse, Ellerstraße, Draisbornstraße, Hofhausstraße und Rathausgasse und einen Teil der Leonhardsund Niedergasse. Dieser Bereich ist gekennzeichnet durch die ursprüngliche, dörfliche Bebauung. Die meisten Gebäude stammen aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Der Denkmalschutz ist ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der historischen Gebäude. Die Eigentümer werden über fachgerechte Restaurierungen beraten. Eine Erhaltungssatzung dient der Unterstützung des denkmalpflegerischen Auftrags. Sie erfasst in einem Bereich, der über die denkmalgeschützte Gesamtanlage hinausgeht, historisch und strukturell wichtige Gebäude unterhalb der Schwelle zum Kulturdenkmal und trägt dazu bei, das Ortsbild auch in der Umgebung der denkmalgeschützten Gesamtanlage zu schützen. Hier aus dem städtebaulichen Gutachten eine überarbeitete Fassung von Plan 4 ‚Kulturdenkmäler’ (angepasst an den tatsächlich laut Satzung festgelegten Geltungsbereich) einfügen. (4) Differenziertheit des Satzungsgebietes Aufgrund der großen Differenziertheit der ortsbildprägenden Merkmale im Satzungsgebiet müssen im Einzelfall die Analysepläne ‚Baustruktur’ und ‚Gebäude mit ortsbildprägenden Fassadenmerkmalen’ für eine Beurteilung hinzugezogen werden. Hier aus dem städtebaulichen Gutachten überarbeitete Fassungen der Pläne 2 ‚Baustruktur’ und 3 ‚Gebäude mit ortsbildprägenden Fassadenmerkmalen’ (angepasst an den tatsächlich laut Satzung festgelegten Geltungsbereich) einfügen. (B) Im Satzungstext wird § 4 Genehmigungsverfahren, Übernahmeanspruch, Erörterungspflicht / Abs. (1) folgendermaßen gefasst: Der Antrag auf Genehmigung von Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung oder Errichtung einer baulichen Anlage ist schriftlich beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zu stellen und bei der Bauaufsicht – Braubachstraße 15, 60311 Frankfurt am Main – einzureichen.

Inhalt

Antrag vom 08.02.2007, NR 302

Betreff:

Mehr Transparenz bei Erhaltungssatzungen hier: Nr. 29 Seckbach

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Dem Magistratsvortrag M 62 wird unter der Maßgabe der folgenden Änderungen zugestimmt:

(A) Die nachfolgende Begründung ist der Satzung anzufügen, mit der Satzung zu veröffentlichen und bei der Anwendung der Satzung zu beachten:

Begründung:

Die städtebauliche Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ergibt sich aus den Struktur- und Gestaltungsmerkmalen der vorwiegend vorhandenen Gebäude Seckbachs. Maßgebend sind sowohl die Merkmale der Baustruktur als auch die Fassadenmerkmale der Gebäude. Die Erhaltungssatzung dient dem Erhalt von Gebäuden, die das historische Ortsbild prägen, und ist auch als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen.

Einzelne Bauten, die sich weder in der Anzahl der Geschosse, noch in ihrer Bauweise oder Fassadengestaltung in das Gebiet einfügen, sind nicht maßgebend. Auch Gebäude mit öffentlichen Nutzungen (z. B. Kirchen und Gemeindehäuser, Schulen, Altenwohnheime oder andere soziale und öffentliche Einrichtungen) haben eine Sonderstellung und dürfen nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden. Sie können aber im städtebaulichen Zusammenhang unverzichtbare Bestandteile des Ortsbildes darstellen.

(1) Festlegung und Charakterisierung der Teilgebiete

Die Analyse der Bau- und Siedlungsstruktur verdeutlicht, dass innerhalb des empfohlenen, neuen Geltungsbereichs für eine Erhaltungssatzung drei unterschiedlich strukturierte, ortsbildprägende und damit typische Bereiche vorhanden sind:

Hier aus dem städtebaulichen Gutachten eine aktualiserte von Plan 7 'Teilgebiete städtebaulicher Eigenart’ inklusive Legende (angepasst an den durch die Satzung tatsächlich festgelegten Geltungsbereich) einfügen.

Teilgebiet 1: Dörfliche Baustruktur (1500–1870): Teilgebiet 1 ist der Bereich des alten Ortskerns mit überwiegend kleinteiliger, giebelständiger Bebauung.

Teilgebiet 2: Gemischte Baustruktur (1850–1900): Teilgebiet 2 ist der Bereich der Gründerzeitbebauung mit vorwiegend traufständiger, geschlossener Bauweise, der durchmischt ist mit Gebäuden in dörflicher Bauweise.

Teilgebiet 3: Gründerzeitliche Baustruktur (1870–1920): Teilgebiet 3 ist der Bereich der Gründerzeitbebauung mit vorwiegend traufständiger, geschlossener Bauweise.

(2) Struktur- und Gestaltungsmerkmale der vorwiegend vorhandenen Gebäude in den Teilgebieten

Merkmale in Teilgebiet 1: Dörfliche Baustruktur (1500–1870):

Geschossigkeit, Traufhöhe:

- 1-2 Geschosse

- kein Drempel

Dachgestaltung:

- Satteldach, Sparrendach

- Dachneigung >40°

- keine Gauben

- geringer Dachüberstand

Fassadengestaltung:

- Sichtfachwerk, Holzverschindelung oder verputzte Fassaden

- stehende Fensterformate, Klappläden

- niedriger Sockel

Bauweise:

- Straßenrandbebauung

- überwiegend giebelständig

- Einzelhäuser, vereinzelt Hofreiten

- Hausbreiten: max.7,50 m

Merkmale in Teilgebiet 2: Gemischte Baustruktur (1850–1900):

Geschossigkeit, Traufhöhe:

- 1-2 Geschosse

- kein Drempel

Dachgestaltung:

- Satteldach

- Dachneigung >30°

- Schlepp- oder Giebelgauben, meist über ein Sparrenfeld

- geringer Dachüberstand

Fassadengestaltung:

- überwiegend Putz-, teilweise Ziegelfassaden

- stehende Fensterformate

- Gewände, Gesimse

- niedriger Sockel

Bauweise:

- Straßenrandbebauung

- trauf- und giebelständig

- Einzel- und Doppelhäuser

- Hausbreiten: giebelständig: max. 7,50 m, traufständig: max. 14 m

Merkmale in Teilgebiet 3: Gründerzeitliche Baustruktur (1870–1920):

Geschossigkeit, Traufhöhe:

- 2-3 Geschosse

- kein Drempel, teilweise Zwerchhäuser

Dachgestaltung:

- Satteldach

- Dachneigung >30°

- Schlepp- oder Giebelgauben, meist über ein Sparrenfeld

- geringer Dachüberstand

Fassadengestaltung:

- überwiegend Putz-, teilweise Ziegelfassaden

- stehende Fensterformate

- Gewände, Gesimse

- niedriger Sockel

Bauweise:

- Straßenrandbebauung

- überwiegend traufständig

- Hausgruppen

- geschlossenes Straßenbild

- Hausbreiten: max. 14 m

(3) Denkmalschutz

27 Fachwerkhäuser sind als Kulturdenkmäler geschützt. Sechs zu Hofreiten gehörende Scheunen stehen ebenfalls unter Schutz. Eine denkmalgeschützte Gesamtanlage erstreckt sich über die Hauptstraße Wilhelmshöher Str. 125 bis 185, Alt- Seckbach, Hintergasse, Ellerstraße, Draisbornstraße, Hofhausstraße und Rathausgasse und einen Teil der Leonhardsund Niedergasse. Dieser Bereich ist gekennzeichnet durch die ursprüngliche, dörfliche Bebauung. Die meisten Gebäude stammen aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Der Denkmalschutz ist ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der historischen Gebäude. Die Eigentümer werden über fachgerechte Restaurierungen beraten. Eine Erhaltungssatzung dient der Unterstützung des denkmalpflegerischen Auftrags. Sie erfasst in einem Bereich, der über die denkmalgeschützte Gesamtanlage hinausgeht, historisch und strukturell wichtige Gebäude unterhalb der Schwelle zum Kulturdenkmal und trägt dazu bei, das Ortsbild auch in der Umgebung der denkmalgeschützten Gesamtanlage zu schützen.

Hier aus dem städtebaulichen Gutachten eine überarbeitete Fassung von Plan 4 'Kulturdenkmäler’ (angepasst an den tatsächlich laut Satzung festgelegten Geltungsbereich) einfügen.

(4) Differenziertheit des Satzungsgebietes

Aufgrund der großen Differenziertheit der ortsbildprägenden Merkmale im Satzungsgebiet müssen im Einzelfall die Analysepläne 'Baustruktur’ und 'Gebäude mit ortsbildprägenden Fassadenmerkmalen’ für eine Beurteilung hinzugezogen werden.

Hier aus dem städtebaulichen Gutachten überarbeitete Fassungen der Pläne 2 'Baustruktur’ und 3 'Gebäude mit ortsbildprägenden Fassadenmerkmalen’ (angepasst an den tatsächlich laut Satzung festgelegten Geltungsbereich) einfügen.

(B) Im Satzungstext wird § 4 Genehmigungsverfahren, Übernahmeanspruch, Erörterungspflicht / Abs. (1) folgendermaßen gefasst:

Der Antrag auf Genehmigung von Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung oder Errichtung einer baulichen Anlage ist schriftlich beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zu stellen und bei der Bauaufsicht – Braubachstraße 15, 60311 Frankfurt am Main – einzureichen.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.04.2006, M 62 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.02.2007

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. April 2006MM 62Erhaltungssatzung Nr. 29 - Frankfurt am Main-Seckbach hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
  2. 8. Februar 2007Sie sind hier
    NRNR 302Mehr Transparenz bei Erhaltungssatzungen hier: Nr. 29 Seckbach
    STVV-Antrag · CDU, GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 8 · 12.02.2007
TO I, TOP 62
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 27.02.2007
TO II, TOP 2
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

OBR 11
Sitzung 10 · 12.03.2007
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 302 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 9 · 19.03.2007
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 27.03.2007
TO II, TOP 3
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 10 · 23.04.2007
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Der Vorlage M 62 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 302 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 302 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Sonstige:
NPD (M 62 = Annahme, NR 302 = Enthaltung)ÖkoLinX/E.L. (M 62 und NR 302 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 62 = Annahme, NR 302 = Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (M 62 und NR 302 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 24.04.2007
TO II, TOP 4
Angenommen
1. Der Vorlage M 62 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 302 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 302 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 03.05.2007
TO II, TOP 33
Angenommen
1. Der Vorlage M 62 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 302 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 302 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFFÖkoLinX/E.L.NPD
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFFÖkoLinX/E.L.NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L.; NPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L.; NPD (= Annahme ohne Zusatz)

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