Maßgabe zur Magistratsvorlage M 13/21
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Zustimmung zur Magistratsvorlage M 13/21 unter bestimmten Maßgaben zu erteilen. Es wird gefordert, dass die Regionaltangente West und das Naturschutzgebiet Schwanheimer Dünen nicht beeinträchtigt werden. Ziel ist es, ökologische Verluste durch die Ausdehnung des Industrieparks auszugleichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Zustimmung zur Vorlage M13/21 erfolgt unter den Maßgaben, dass
- darauf geachtet wird, dass die Trasse der Regionaltangente West plus eventuelle Haltestellen in keiner Weise tangiert wird, insbesondere unter Berücksichtigung der Seveso-Richtlinie.
- auf jeden Fall ein Abstand zum Naturschutz- und Naherholungsgebiet Schwanheimer Dünen eingehalten wird, der sicherstellt, dass weder Naturschutz noch Naherholung beeinträchtigt werden.
- für die dem Naturraum verlorengehenden Flächen im Süden des Industrieparks, die bisher vor allem landwirtschaftlich genutzt werden, ein Ausgleich dadurch zu schaffen ist, dass Flächen möglichst im direkten Umkreis des Naturschutzgebiets Schwanheimer Dünen ökologisch aufgewertet werden.
Begründung
Die Seveso-Richtlinie ist eine europaweit gültige Richtlinie, die vorschreibt, dass im Zusammenhang mit Chemie-Anlagen keine zusätzlichen Gefahren für die Umgebung entstehen dürfen. Kern der Richtlinie ist, dass auf einen ausreichenden Abstand zwischen Chemie-Anlagen und schutzwürdigen Einrichtungen in der Umgebung geachtet werden muss. Dies sind insbesondere Wohnsiedlungen, aber auch z.B. auch Schulen, Sportplätze, oder eben Naherholungsgebiete oder Anlagen des öffentlichen Verkehrs. Die Richtlinie greift nur, wenn sich etwas ändert, also zum Beispiel eine Wohnsiedlung in die Nähe einer Chemie-Anlage gebaut wird oder umgekehrt, eine Chemie-Anlage in die Nähe schutzbedürftiger Einrichtungen neu errichtet wird. Bereits bestehende, auch sehr enge Abstände, werden von der Richtlinie nicht erfasst. In diesem Fall käme die Seveso-Richtlinie aber voll zum Tragen, denn es würde zumindest potentiell ein Gebiet mit Chemie-Anlagen in die Umgebung ausgedehnt. Sowohl die Regionaltangente West als auch das Naherholungsgebiet Schwanheimer Dünen sind aber von hohem Wert für Frankfurt. Deswegen muss bei der Planung sehr sorgfältig darauf geachtet werden, dass weder die RTW noch die Nutzung des Naturschutzgebiets für Erholungssuchende gefährdet werden. Südlich des Industrieparks befinden sich derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Flächen, teilweise auch mit Bäumen und Büschen bestandene Flächen. Eine Ausdehnung des Industrieparks auf diese Flächen wäre auf jeden Fall ein ökologischer Verlust. Dieser Verlust sollte möglichst in der unmittelbaren Umgebung ausgeglichen werden. Dies könnte durch eine ökologische Aufwertung von derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen am Rande des Naturschutzgebiets geschehen. Der Boden dort ist sehr sandig, die Erträge sind sowieso wirtschaftlich grenzwertig. Die Natur könnte aber sehr profitieren, wenn durch Umwidmung größere zusammenhängende Bereiche ohne Bewirtschaftung entstehen würden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2021MM 13Bebauungsplan Nr. 935 - Industriepark Höchst-Süd - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 9. Februar 2022Sie sind hierNRNR 278Maßgabe zur Magistratsvorlage M 13/21STVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt; CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), LINKE. (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 13 = Annahme) Gartenpartei (M 13 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 13 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 13 und NR 278 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 13 und NR 278 = Ablehnung)