Mietspiegel korrigieren - ungerechtfertigte Zuschläge herabsetzen
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
ungerechtfertigte Zuschläge herabsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei der anstehenden Fortschreibung des Mietspiegels die offensichtlichen Fehler korrigiert werden. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass: - die Einteilung der Bereiche kleinräumiger erfolgt - eventuelle Lagezuschläge nur für solche Lagen ausgewiesen werden, die dies tatsächlich rechtfertigen - Abschläge für alle lärmbelasteten Gebiete (Straßen, Bahnstrecken, Fluglärm) ausgewiesen werden. Begründung: Vielen BewohnerInnen erscheint der neue Mietspiegel als Grundlage für die Mieterhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Dokumentation zu dem qualifizierten Mietspiegel liegt noch nicht vor, sodass Zweifel aufkommen, ob es sich dabei um ein nach strengen wissenschaftlichen Regeln aufgestelltes Zahlenwerk handelt. Besonders umstritten sind die im neuen Mietspiegel erstmals enthaltenen "Lage"- Zuschläge für die innenstadtnahen Gebiete. Z. B. Bockenheim zählt zur "Innenstadtlage 2", wo ein Zuschlag von 1,24 Euro je Quadratmeter möglich ist, unabhängig von der tatsächlichen Qualität der Lage. Im aktuellen Mietspiegel werden ganze Stadtteile über einen Kamm geschoren. Dies ist nicht nachvollziehbar, weil es sehr unterschiedliche Wohnlagen in den einzelnen Stadtteilen gibt. Hierbei müsste insbesondere die Einteilung der Bereiche kleinräumiger erfolgen. In der Korrektur des bestehenden Mietspiegels sollten auch Abschläge für alle lärmbelasteten Gebiete (Straßen-, Schienen-, Fluglärm) enthalten sein. Bei einer weiteren Verwendung des derzeit geltenden Mietspiegels ist auf Dauer mit einer großen Verdrängung in den Stadtteilen zu rechnen, da sich die MieterInnen die Mieterhöhungen nicht mehr leisten können.
Inhalt
Antrag vom 27.02.2012, NR 249
Betreff: Mietspiegel korrigieren - ungerechtfertigte Zuschläge herabsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei der anstehenden Fortschreibung des Mietspiegels die offensichtlichen Fehler korrigiert werden. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass: - die Einteilung der Bereiche kleinräumiger erfolgt - eventuelle Lagezuschläge nur für solche Lagen ausgewiesen werden, die dies tatsächlich rechtfertigen - Abschläge für alle lärmbelasteten Gebiete (Straßen, Bahnstrecken, Fluglärm) ausgewiesen werden.
Begründung: Vielen BewohnerInnen erscheint der neue Mietspiegel als Grundlage für die Mieterhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Dokumentation zu dem qualifizierten Mietspiegel liegt noch nicht vor, sodass Zweifel aufkommen, ob es sich dabei um ein nach strengen wissenschaftlichen Regeln aufgestelltes Zahlenwerk handelt. Besonders umstritten sind die im neuen Mietspiegel erstmals enthaltenen "Lage"- Zuschläge für die innenstadtnahen Gebiete. Z. B. Bockenheim zählt zur "Innenstadtlage 2", wo ein Zuschlag von 1,24 Euro je Quadratmeter möglich ist, unabhängig von der tatsächlichen Qualität der Lage. Im aktuellen Mietspiegel werden ganze Stadtteile über einen Kamm geschoren. Dies ist nicht nachvollziehbar, weil es sehr unterschiedliche Wohnlagen in den einzelnen Stadtteilen gibt. Hierbei müsste insbesondere die Einteilung der Bereiche kleinräumiger erfolgen. In der Korrektur des bestehenden Mietspiegels sollten auch Abschläge für alle lärmbelasteten Gebiete (Straßen-, Schienen-, Fluglärm) enthalten sein. Bei einer weiteren Verwendung des derzeit geltenden Mietspiegels ist auf Dauer mit einer großen Verdrängung in den Stadtteilen zu rechnen, da sich die MieterInnen die Mieterhöhungen nicht mehr leisten können. Bericht des Magistrats vom 15.06.2012, B 263 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.02.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2012Sie sind hierNRNR 249Mietspiegel korrigieren - ungerechtfertigte Zuschläge herabsetzenSTVV-Antrag · LINKE.
- 15. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 263Mietspiegel korrigieren - ungerechtfertigte Zuschläge herabsetzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)