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Kein Hinweis mehr auf verfassungsfeindliche Einrichtungen auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: NRAfD
6 SitzungenAbgelehnt

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

verfassungsfeindliche Einrichtungen auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf seiner Internetpräsenz keine Hinweise oder Links zu Moscheen einzustellen, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Aktivitäten stehen. Die Entscheidung darüber, ob ein Hinweis auf Moscheen in der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt eingestellt wird, soll ausschließlich dem Ordnungsamt übertragen werden. Begründung: Wie die Medien berichteten, wurde auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt der Hinweis auf die Griesheimer Bilal-Moschee gelöscht. Seit langem ist bekannt, dass in der genannten Moschee Hass-Prediger ein- und ausgehen. Dennoch war diese Moschee auf den Internetseiten der Stadt Frankfurt zu finden, ebenso wie der Link zur As-Salam Moschee in der Nordweststadt. Erst nach der jüngsten Großrazzia hat der Magistrat der Stadt Frankfurt reagiert und den Hinweis auf die beiden Moscheen von ihrer Internetseite entfernt. Nach Meinung der FNP viel zu spät. Wie die Zeitung berichtete, tummelten sich noch kurz vor der Großrazzia in der Griesheimer Bilal-Moschee dort noch Kindergartenkinder aus Niederrad, um "mehr über den Islam zu erfahren". Nach Auffassung der Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann-Marschall trägt das Amt für Multikulturelle Angelegenheiten (Amka) daran eine Mitschuld, weil es sich in der Vergangenheit nicht von der Moschee distanzierte, obwohl seit Jahren hinlänglich bekannt ist, dass dort die islamistische Szene ein- und ausgeht. So "predigten" dort regelmäßig radikale Islamisten, u.a. Abu Walaa, der kürzlich verhaftet wurde und als einer der wichtigsten Anwerber des "Islamischen Staats" (IS) in Deutschland gilt. Nutzer der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt gehen selbstverständlich davon aus, dass sie dort keine Hinweise auf verfassungsfeindliche Organisationen oder Einrichtungen finden. Daher mussten auch die Leiter der Kinderbetreuungseinrichtungen annehmen, dass Moscheen, die sie auf den Internetseiten der Stadt finden, als unbedenklich gelten können. Sie konnten nicht davon ausgehen, dort Anlaufstellen für Teile der salafistischen Szene zu finden. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, auf seiner Internetpräsenz keine Hinweise oder Links zu Moscheen einzustellen, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Aktivitäten stehen. Die Entscheidung darüber, ob im Einzelfall ein solcher Hinweis auf die Internetpräsenz der Stadt Frankfurt eingestellt wird, soll ausschließlich dem Ordnungsamt übertragen werden. Insbesondere soll dem AMKA die Zuständigkeit hierüber entzogen werden.

Inhalt

Antrag vom 08.02.2017, NR 242

Betreff: Kein Hinweis mehr auf verfassungsfeindliche Einrichtungen auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf seiner Internetpräsenz keine Hinweise oder Links zu Moscheen einzustellen, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Aktivitäten stehen. Die Entscheidung darüber, ob ein Hinweis auf Moscheen in der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt eingestellt wird, soll ausschließlich dem Ordnungsamt übertragen werden.

Begründung: Wie die Medien berichteten, wurde auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt der Hinweis auf die Griesheimer Bilal-Moschee gelöscht. Seit langem ist bekannt, dass in der genannten Moschee Hass-Prediger ein- und ausgehen. Dennoch war diese Moschee auf den Internetseiten der Stadt Frankfurt zu finden, ebenso wie der Link zur As-Salam Moschee in der Nordweststadt. Erst nach der jüngsten Großrazzia hat der Magistrat der Stadt Frankfurt reagiert und den Hinweis auf die beiden Moscheen von ihrer Internetseite entfernt. Nach Meinung der FNP viel zu spät. Wie die Zeitung berichtete, tummelten sich noch kurz vor der Großrazzia in der Griesheimer Bilal-Moschee dort noch Kindergartenkinder aus Niederrad, um "mehr über den Islam zu erfahren". Nach Auffassung der Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann-Marschall trägt das Amt für Multikulturelle Angelegenheiten (Amka) daran eine Mitschuld, weil es sich in der Vergangenheit nicht von der Moschee distanzierte, obwohl seit Jahren hinlänglich bekannt ist, dass dort die islamistische Szene ein- und ausgeht. So "predigten" dort regelmäßig radikale Islamisten, u.a. Abu Walaa, der kürzlich verhaftet wurde und als einer der wichtigsten Anwerber des "Islamischen Staats" (IS) in Deutschland gilt. Nutzer der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt gehen selbstverständlich davon aus, dass sie dort keine Hinweise auf verfassungsfeindliche Organisationen oder Einrichtungen finden. Daher mussten auch die Leiter der Kinderbetreuungseinrichtungen annehmen, dass Moscheen, die sie auf den Internetseiten der Stadt finden, als unbedenklich gelten können. Sie konnten nicht davon ausgehen, dort Anlaufstellen für Teile der salafistischen Szene zu finden. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, auf seiner Internetpräsenz keine Hinweise oder Links zu Moscheen einzustellen, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Aktivitäten stehen. Die Entscheidung darüber, ob im Einzelfall ein solcher Hinweis auf die Internetpräsenz der Stadt Frankfurt eingestellt wird, soll ausschließlich dem Ordnungsamt übertragen werden. Insbesondere soll dem AMKA die Zuständigkeit hierüber entzogen werden.Nebenvorlage: Antrag vom 20.04.2017, NR 306 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 15.02.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Februar 2017 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 9 · 13.03.2017
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage NR 242 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 9 · 20.03.2017
TO I, TOP 16
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 242 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Beratung der Vorlage); BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 23.03.2017
TO II, TOP 19
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 242 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Beratung der Vorlage); BFF (= Enthaltung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 10 · 24.04.2017
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 242 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 306 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 11 · 29.05.2017
TO I, TOP 35
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 242 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 306 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
Frankfurter (NR 242 = Ablehnung, NR 306 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (NR 242 und NR 306 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPFRAKTIONBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (NR 242 = Ablehnung, NR 306 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 242 und NR 306 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 01.06.2017
TO II, TOP 4
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 242 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 306 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfD
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPFRAKTIONFrankfurterBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

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