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Kein Hinweis auf verfassungsfeindliche Moscheegemeinden auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: NRFDP
3 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

Moscheegemeinden auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, auf seiner Internetpräsenz keine Hinweise oder Links von Moscheegemeinden einzustellen, bei denen aufgrund einer vorliegenden zuverlässigen Tatsachengrundlage eine verfassungsfeindliche Ausrichtung und Aktivität feststeht.
  2. Der Magistrat wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob es sachgerecht ist, die Entscheidung darüber, ob der Hinweis auf eine Moscheegemeinde von der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt heruntergenommen wird, dem Leiter des Ordnungsamtes zu übertragen. Begründung: Hinweise auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt auf Moscheegemeinden, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung haben und dementsprechende Aktivitäten entfalten, sind zu löschen. Die Löschung ist dann vorzunehmen, wenn aufgrund der Vorlage zuverlässiger Tatsachengrundlagen der Polizeibehörden oder Verfassungsschutzämter der Nachweis einer solchen verfassungsfeindlichen Ausrichtung vorliegt. Eine Löschung kann nicht im Hinblick auf einen vorliegenden Verdacht erfolgen. Liegt ein solcher Verdacht vor, so werden die damit befassten Behörden entsprechende weitere Ermittlungen anstellen, um festzustellen, ob sich die Verdachtsmomente bestätigen oder nicht. Auch darf es zu keinem Generalverdacht im Hinblick auf Moscheegemeinden kommen. Weiterhin wird der Magistrat um Prüfung gebeten, ob es sachgerecht ist, die Entscheidung über die Löschung eines Hinweises auf eine Moscheegemeinde wird dem Leiter des Ordnungsamtes Frankfurt übertragen. Dieser verfügt als Volljurist aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Oberstaatsanwalt über die entsprechende fachliche Expertise, um in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und den Verfassungsschutzämtern eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Dies ist in wesentlich höherem Maße gewährleistet, als beim Integrationsdezernat oder dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten, da dort zu befürchten ist, dass keine hinreichende kritische Sensibilität für Fragen des Salafismus und Islamismus besteht. Dies führte dazu, dass in der Vergangenheit Hinweise auf Moscheegemeinden auf den Internetseiten der Stadt vorhanden waren, bei denen verfassungsfeindliche Tendenzen festzustellen waren.

Inhalt

Antrag vom 20.04.2017, NR 306

Betreff: Kein Hinweis auf verfassungsfeindliche Moscheegemeinden auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, auf seiner Internetpräsenz keine Hinweise oder Links von Moscheegemeinden einzustellen, bei denen aufgrund einer vorliegenden zuverlässigen Tatsachengrundlage eine verfassungsfeindliche Ausrichtung und Aktivität feststeht.
  2. Der Magistrat wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob es sachgerecht ist, die Entscheidung darüber, ob der Hinweis auf eine Moscheegemeinde von der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt heruntergenommen wird, dem Leiter des Ordnungsamtes zu übertragen. Begründung: Hinweise auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt auf Moscheegemeinden, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung haben und dementsprechende Aktivitäten entfalten, sind zu löschen. Die Löschung ist dann vorzunehmen, wenn aufgrund der Vorlage zuverlässiger Tatsachengrundlagen der Polizeibehörden oder Verfassungsschutzämter der Nachweis einer solchen verfassungsfeindlichen Ausrichtung vorliegt. Eine Löschung kann nicht im Hinblick auf einen vorliegenden Verdacht erfolgen. Liegt ein solcher Verdacht vor, so werden die damit befassten Behörden entsprechende weitere Ermittlungen anstellen, um festzustellen, ob sich die Verdachtsmomente bestätigen oder nicht. Auch darf es zu keinem Generalverdacht im Hinblick auf Moscheegemeinden kommen. Weiterhin wird der Magistrat um Prüfung gebeten, ob es sachgerecht ist, die Entscheidung über die Löschung eines Hinweises auf eine Moscheegemeinde wird dem Leiter des Ordnungsamtes Frankfurt übertragen. Dieser verfügt als Volljurist aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Oberstaatsanwalt über die entsprechende fachliche Expertise, um in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und den Verfassungsschutzämtern eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Dies ist in wesentlich höherem Maße gewährleistet, als beim Integrationsdezernat oder dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten, da dort zu befürchten ist, dass keine hinreichende kritische Sensibilität für Fragen des Salafismus und Islamismus besteht. Dies führte dazu, dass in der Vergangenheit Hinweise auf Moscheegemeinden auf den Internetseiten der Stadt vorhanden waren, bei denen verfassungsfeindliche Tendenzen festzustellen waren.Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2017, NR 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 26.04.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. April 2017 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 10 · 24.04.2017
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 242 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 306 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 11 · 29.05.2017
TO I, TOP 35
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 242 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 306 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
Frankfurter (NR 242 = Ablehnung, NR 306 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (NR 242 und NR 306 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPFRAKTIONBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (NR 242 = Ablehnung, NR 306 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 242 und NR 306 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 01.06.2017
TO II, TOP 4
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 242 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 306 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfD
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPFRAKTIONFrankfurterBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

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