Kein Hinweis auf verfassungsfeindliche Moscheegemeinden auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Moscheegemeinden auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, auf seiner Internetpräsenz keine Hinweise oder Links von Moscheegemeinden einzustellen, bei denen aufgrund einer vorliegenden zuverlässigen Tatsachengrundlage eine verfassungsfeindliche Ausrichtung und Aktivität feststeht.
- Der Magistrat wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob es sachgerecht ist, die Entscheidung darüber, ob der Hinweis auf eine Moscheegemeinde von der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt heruntergenommen wird, dem Leiter des Ordnungsamtes zu übertragen. Begründung: Hinweise auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt auf Moscheegemeinden, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung haben und dementsprechende Aktivitäten entfalten, sind zu löschen. Die Löschung ist dann vorzunehmen, wenn aufgrund der Vorlage zuverlässiger Tatsachengrundlagen der Polizeibehörden oder Verfassungsschutzämter der Nachweis einer solchen verfassungsfeindlichen Ausrichtung vorliegt. Eine Löschung kann nicht im Hinblick auf einen vorliegenden Verdacht erfolgen. Liegt ein solcher Verdacht vor, so werden die damit befassten Behörden entsprechende weitere Ermittlungen anstellen, um festzustellen, ob sich die Verdachtsmomente bestätigen oder nicht. Auch darf es zu keinem Generalverdacht im Hinblick auf Moscheegemeinden kommen. Weiterhin wird der Magistrat um Prüfung gebeten, ob es sachgerecht ist, die Entscheidung über die Löschung eines Hinweises auf eine Moscheegemeinde wird dem Leiter des Ordnungsamtes Frankfurt übertragen. Dieser verfügt als Volljurist aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Oberstaatsanwalt über die entsprechende fachliche Expertise, um in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und den Verfassungsschutzämtern eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Dies ist in wesentlich höherem Maße gewährleistet, als beim Integrationsdezernat oder dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten, da dort zu befürchten ist, dass keine hinreichende kritische Sensibilität für Fragen des Salafismus und Islamismus besteht. Dies führte dazu, dass in der Vergangenheit Hinweise auf Moscheegemeinden auf den Internetseiten der Stadt vorhanden waren, bei denen verfassungsfeindliche Tendenzen festzustellen waren.
Inhalt
Antrag vom 20.04.2017, NR 306
Betreff: Kein Hinweis auf verfassungsfeindliche Moscheegemeinden auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, auf seiner Internetpräsenz keine Hinweise oder Links von Moscheegemeinden einzustellen, bei denen aufgrund einer vorliegenden zuverlässigen Tatsachengrundlage eine verfassungsfeindliche Ausrichtung und Aktivität feststeht.
- Der Magistrat wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob es sachgerecht ist, die Entscheidung darüber, ob der Hinweis auf eine Moscheegemeinde von der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt heruntergenommen wird, dem Leiter des Ordnungsamtes zu übertragen. Begründung: Hinweise auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt auf Moscheegemeinden, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung haben und dementsprechende Aktivitäten entfalten, sind zu löschen. Die Löschung ist dann vorzunehmen, wenn aufgrund der Vorlage zuverlässiger Tatsachengrundlagen der Polizeibehörden oder Verfassungsschutzämter der Nachweis einer solchen verfassungsfeindlichen Ausrichtung vorliegt. Eine Löschung kann nicht im Hinblick auf einen vorliegenden Verdacht erfolgen. Liegt ein solcher Verdacht vor, so werden die damit befassten Behörden entsprechende weitere Ermittlungen anstellen, um festzustellen, ob sich die Verdachtsmomente bestätigen oder nicht. Auch darf es zu keinem Generalverdacht im Hinblick auf Moscheegemeinden kommen. Weiterhin wird der Magistrat um Prüfung gebeten, ob es sachgerecht ist, die Entscheidung über die Löschung eines Hinweises auf eine Moscheegemeinde wird dem Leiter des Ordnungsamtes Frankfurt übertragen. Dieser verfügt als Volljurist aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Oberstaatsanwalt über die entsprechende fachliche Expertise, um in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und den Verfassungsschutzämtern eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Dies ist in wesentlich höherem Maße gewährleistet, als beim Integrationsdezernat oder dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten, da dort zu befürchten ist, dass keine hinreichende kritische Sensibilität für Fragen des Salafismus und Islamismus besteht. Dies führte dazu, dass in der Vergangenheit Hinweise auf Moscheegemeinden auf den Internetseiten der Stadt vorhanden waren, bei denen verfassungsfeindliche Tendenzen festzustellen waren.Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2017, NR 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 26.04.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. April 2017 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (NR 242 = Ablehnung, NR 306 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 242 und NR 306 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)