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„Elektronik-Fachhandel“

Vorlagentyp: NRAfD
3 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, umgehend für eine Beseitigung des im Bereich des Grundstücks Weißkirchener Weg 34 in Frankfurt-Niederursel gelagerten Elektronikschrotts zu sorgen. Begründung: Der Magistrat beantwortete in der 8. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017 die Frage Nr. 389. Gegenstand der Frage war ein "Elektronik-Fachhandel" auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 34 in Frankfurt-Niederursel, der die dortige Polizei und das Ordnungsamt seit etwa zehn Jahren beschäftigt und über den auch kürzlich im TV (maintower) berichtet wurde. Wie in diesem Bericht zu sehen, stapelt sich vor einem offensichtlich leerstehenden Gebäude eine Unmenge von Elektronikschrott, der aufgrund scharfkantiger Geräte auch eine Gefährdung für Passanten und spielende Kinder darstellt (Abb. 1 und 2). Fazit des Berichts ist, dass der Zustand seit langem sämtlichen potentiell zuständigen Behörden bekannt ist, niemand jedoch sich berufen glaubt, eingreifen zu können. Die Antwort des Magistrats auf die gestellte Frage bestätigt diesen Eindruck: "Die Bauaufsicht hat die Liegenschaft vor Ort überprüft. Dem Magistrat stehen hier nur eingeschränkt Möglichkeiten zur Verfügung. Insbesondere die Instrumente der Bauaufsicht und des Amtes für Wohnungswesen nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz sind hier nicht einschlägig. Auch kann nicht nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz vorgegangen werden, da das Gebäude unbewohnt ist. Im Übrigen ist aufgrund der Situation neben dem Ordnungsamt auch das Regierungspräsidium Darmstadt umfassend involviert". Offensichtlich sind zahlreiche Behörden mit den Vorgang befasst (d.h. auf Kosten des Steuerzahlers tätig) jedoch ohne Ergebnis - und das seit Jahren. Es erscheint auch unglaubhaft, wenn der Magistrat oder andere Behörden vortragen, nicht zuständig zu sein oder nicht tätig werden zu können. Wenn es darum geht, Bußgelder wegen Schwarzfahrens oder Rundfunkbeiträge beizutreiben, stellen die zuständigen Behörden ihre Handlungsfähigkeit regelmäßig unter Beweis - bis zur Inhaftierung der Betroffenen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, umgehend für eine Beseitigung des im Bereich des Grundstücks Weißkirchener Weg 34 in Frankfurt-Niederursel gelagerten Elektronikschrotts zu sorgen. Sollten die einschlägigen Bestimmungen hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage bilden, so wird der Magistrat beauftragt, eine solche Rechtsgrundlage zu schaffen, z.B. durch eine entsprechende Satzung. Abb. 1 (Quelle: screenshot der TV-Sendung maintower) Abb. 2 (Quelle: screenshot der TV-Sendung maintower)

Inhalt

Antrag vom 01.02.2017, NR 233

Betreff: "Elektronik-Fachhandel" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, umgehend für eine Beseitigung des im Bereich des Grundstücks Weißkirchener Weg 34 in Frankfurt-Niederursel gelagerten Elektronikschrotts zu sorgen.

Begründung: Der Magistrat beantwortete in der 8. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017 die Frage Nr. 389. Gegenstand der Frage war ein "Elektronik-Fachhandel" auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 34 in Frankfurt-Niederursel, der die dortige Polizei und das Ordnungsamt seit etwa zehn Jahren beschäftigt und über den auch kürzlich im TV (maintower) berichtet wurde. Wie in diesem Bericht zu sehen, stapelt sich vor einem offensichtlich leerstehenden Gebäude eine Unmenge von Elektronikschrott, der aufgrund scharfkantiger Geräte auch eine Gefährdung für Passanten und spielende Kinder darstellt (Abb. 1 und 2). Fazit des Berichts ist, dass der Zustand seit langem sämtlichen potentiell zuständigen Behörden bekannt ist, niemand jedoch sich berufen glaubt, eingreifen zu können. Die Antwort des Magistrats auf die gestellte Frage bestätigt diesen Eindruck: "Die Bauaufsicht hat die Liegenschaft vor Ort überprüft. Dem Magistrat stehen hier nur eingeschränkt Möglichkeiten zur Verfügung. Insbesondere die Instrumente der Bauaufsicht und des Amtes für Wohnungswesen nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz sind hier nicht einschlägig. Auch kann nicht nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz vorgegangen werden, da das Gebäude unbewohnt ist. Im Übrigen ist aufgrund der Situation neben dem Ordnungsamt auch das Regierungspräsidium Darmstadt umfassend involviert". Offensichtlich sind zahlreiche Behörden mit den Vorgang befasst (d.h. auf Kosten des Steuerzahlers tätig) jedoch ohne Ergebnis - und das seit Jahren. Es erscheint auch unglaubhaft, wenn der Magistrat oder andere Behörden vortragen, nicht zuständig zu sein oder nicht tätig werden zu können. Wenn es darum geht, Bußgelder wegen Schwarzfahrens oder Rundfunkbeiträge beizutreiben, stellen die zuständigen Behörden ihre Handlungsfähigkeit regelmäßig unter Beweis - bis zur Inhaftierung der Betroffenen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, umgehend für eine Beseitigung des im Bereich des Grundstücks Weißkirchener Weg 34 in Frankfurt-Niederursel gelagerten Elektronikschrotts zu sorgen. Sollten die einschlägigen Bestimmungen hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage bilden, so wird der Magistrat beauftragt, eine solche Rechtsgrundlage zu schaffen, z.B. durch eine entsprechende Satzung. Abb. 1 (Quelle: screenshot der TV-Sendung maintower) Abb. 2 (Quelle: screenshot der TV-Sendung maintower)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 08.02.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 1. Februar 2017 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.03.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 10 · 09.03.2017
TO I, TOP 25
Beraten
Es werden keine Beschlüsse gefasst.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 9 · 20.03.2017
TO I, TOP 14
Abgelehnt
Die Vorlage NR 233 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 23.03.2017
TO II, TOP 15
Abgelehnt
Die Vorlage NR 233 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

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Ortsbeiratssitzung