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Widerspricht die Umwandlung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst dem Eingemeindungsvertrag von 1928?

Vorlagentyp: NRDie_Linke.
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

Im Eingemeindungsvertrag von 1928 zwischen der Stadtgemeinde Frankfurt am Main und der Stadtgemeinde Höchst am Main heißt es in der Anlage 5,VIII,7. unter Punkt 3: “Das Höchster Krankenhaus verbleibt besonderes Krankenhaus unter der Leitung der Gesundheitsdeputation“. Bei der Gesundheitsdeputation handelte es sich um ein Leitungsorgan, an dem Magistrat, Stadtverordnete und fachkundige Bürger beteiligt waren. Die Deputation und die mit ihr verbundenen Entscheidungsstrukturen entsprachen in etwa also dem heutigen Gesundheitsamt, dessen Tätigkeitsrahmen durch Stadtverordnetenversammlung und Magistrat bestimmt wird. Das gilt auch, unter anderem gemäß §§ 4, 5 des Eigenbetriebsgesetzes, für die Städtischen Kliniken Höchst. Die Umwandlung in eine GmbH beendet den rahmensetzenden Einfluss von Stadtverordnetenversammlung und Magistrat auch dann, wenn die GmbH zu 100 % im Eigentum der Stadt Frankfurt verbleibt, weil dann das GmbH-Gesetz gilt. Die Umwandlung der Kliniken von einem Eigenbetrieb in eine GmbH widerspricht unseres Erachten deshalb dem Eingemeindungsvertrag von 1928. Antragstellende Fraktion: Die Linke. Antragsteller/innen: Stadtv. Dr. Eberhard Dähne Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2005, M 153 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.02.2006 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2006, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Vorlage M 153 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 2025 und NR 2026 zugestimmt.
  2. Der Vorlage NR 2025 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ziffer 6. wie folgt lautet: "Die gGmbH wird Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband, sofern eine Anwendungsvereinbarung zum Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI) erreicht werden kann."
  3. Der Vorlage NR 2026 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Ziffer 1. das Wort "Besitz" in "Eigentum" geändert wird.
  4. Die Vorlage NR 2050 wird abgelehnt.
  5. Die Vorlage NR 2234 wird abgelehnt.
  6. Die Vorlage OA 2061 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu
  7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
  8. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 2., 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Ziffer 4.: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 6.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Annahme bei Enthaltung Zusatz) zu
  9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
  10. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
  11. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
  12. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und BFF (M 153, NR 2025 und NR 2026 = Ablehnung, NR 2050, NR 2234 und OA 2061 = Annahme) Die Linke. (M 153, NR 2025 und NR 2026 = Ablehnung, NR 2050 und NR 2234 = Annahme, OA 2061 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 153, NR 2025 und NR 2026 = Ablehnung, NR 2050 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Einleitung wie folgt lautet: "Veränderungen des rechtlichen Status der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst werden abgelehnt. Folgende Fragen und Probleme sollen bearbeitet und beantwortet werden:", NR 2234 und OA 2061 = Annahme) E.L. (M 153, NR 2025 und NR 2026 = Ablehnung, NR 2050 = Annahme, OA 2061 = vereinfachtes Verfahren)
  13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2006, TO I, TOP 7 Beschluss:
  14. Der Vorlage M 153 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 2025 Ziffern 1. bis 3., 5. und 6. und NR 2026 zugestimmt. 2.
    • a)Den Ziffern 1. bis 3. und 5. der Vorlage NR 2025 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
    • b)Die Ziffer 4. der Vorlage NR 2025 wird abgelehnt.
    • c)Der Ziffer 6. der Vorlage NR 2025 wird in folgender Fassung zugestimmt: "Die gGmbH wird Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband, sofern eine Anwendungsvereinbarung zum Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI) erreicht werden kann."
  15. Der Vorlage NR 2026 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Ziffer 1. das Wort "Besitz" in "Eigentum" geändert wird.
  16. Die Vorlage NR 2050 wird abgelehnt.
  17. Die Vorlage NR 2234 wird abgelehnt. 6.
    • a)Die Vorlage OA 2061 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
    • b)Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hans Busch, Dr. Dähne, Dr. Bartelt, Majer, Reifschneider-Groß und Oesterling dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu
  18. M 153: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2.
    • a)NR 2025 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP, REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NR 2025 Ziffern 2., 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
    • b)NR 2025 Ziffer 4.: CDU, FDP, REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, GRÜNE und FAG (= Annahme)
    • c)NR 2025 Ziffer 6.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Annahme bei Enthaltung Zusatz) gegen REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu
  19. NR 2026: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu
  20. NR 2050: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP und Die Linke.(= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einleitung wie folgt lautet: "Veränderungen des rechtlichen Status' der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst werden abgelehnt. Folgende Fragen und Probleme sollen bearbeitet und beantwortet werden." zu
  21. NR 2234: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 6. zu a) OA 2061: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Die Linke. gegen REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 10875,
  22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2006 Aktenzeichen: 54

Inhalt

Antrag vom 20.02.2006, NR 2234

Betreff:

Widerspricht die Umwandlung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst dem Eingemeindungsvertrag von 1928?

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Vorlage M 153 wird mit der Auflage an den Magistrat zurückverwiesen, zu klären, ob die Rechtsformänderung der Trägerschaft der Klinik - Städtischer Eigenbetrieb zu einer GmbH - mit dem Eingemeindungsvertrag von 1928 zu vereinbaren ist.

Begründung:

Im Eingemeindungsvertrag von 1928 zwischen der Stadtgemeinde Frankfurt am Main und der Stadtgemeinde Höchst am Main heißt es in der Anlage 5,VIII,7. unter Punkt 3: “Das Höchster Krankenhaus verbleibt besonderes Krankenhaus unter der Leitung der Gesundheitsdeputation“.

Bei der Gesundheitsdeputation handelte es sich um ein Leitungsorgan, an dem Magistrat, Stadtverordnete und fachkundige Bürger beteiligt waren. Die Deputation und die mit ihr verbundenen Entscheidungsstrukturen entsprachen in etwa also dem heutigen Gesundheitsamt, dessen Tätigkeitsrahmen durch Stadtverordnetenversammlung und Magistrat bestimmt wird. Das gilt auch, unter anderem gemäß §§ 4, 5 des Eigenbetriebsgesetzes, für die Städtischen Kliniken Höchst.

Die Umwandlung in eine GmbH beendet den rahmensetzenden Einfluss von Stadtverordnetenversammlung und Magistrat auch dann, wenn die GmbH zu 100 %

im Eigentum der Stadt Frankfurt verbleibt, weil dann das GmbH-Gesetz gilt.

Die Umwandlung der Kliniken von einem Eigenbetrieb in eine GmbH widerspricht unseres Erachten deshalb dem Eingemeindungsvertrag von 1928.

Antragstellende Fraktion: Die Linke. Antragsteller/innen: Stadtv. Dr. Eberhard DähneHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2005, M 153 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.02.2006

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juli 2005MM 153Zukunftssicherung Städtische Kliniken Frankfurt am Main-HöchstMagistratsvortrag
  2. 20. Februar 2006Sie sind hier
    NRNR 2234Widerspricht die Umwandlung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst dem Eingemeindungsvertrag von 1928?
    STVV-Antrag · Die_Linke.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 50 · 21.02.2006
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Punkt 5: Die Vorlage NR 2234 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 153 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 2025 und NR 2026 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2025 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ziffer 6. wie folgt lautet: "Die gGmbH wird Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband, sofern eine Anwendungsvereinbarung zum Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI) erreicht werden kann." 3. Der Vorlage NR 2026 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Ziffer 1. das Wort "Besitz" in "Eigentum" geändert wird. 4. Die Vorlage NR 2050 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 2234 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 2061 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 2., 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Ziffer 4.: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 6.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Annahme bei Enthaltung Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und BFF (M 153, NR 2025 und NR 2026 = Ablehnung, NR 2050, NR 2234 und OA 2061 = Annahme) Die Linke. (M 153, NR 2025 und NR 2026 = Ablehnung, NR 2050 und NR 2234 = Annahme, OA 2061 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 153, NR 2025 und NR 2026 = Ablehnung, NR 2050 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Einleitung wie folgt lautet: "Veränderungen des rechtlichen Status der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst werden abgelehnt. Folgende Fragen und Probleme sollen bearbeitet und beantwortet werden:", NR 2234 und OA 2061 = Annahme) E.L. (M 153, NR 2025 und NR 2026 = Ablehnung, NR 2050 = Annahme, OA 2061 = vereinfachtes Verfahren)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 52 · 23.02.2006
TO I, TOP 7
Abgelehnt
Punkt 5: Die Vorlage NR 2234 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 153 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 2025 Ziffern 1. bis 3., 5. und 6. und NR 2026 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1. bis 3. und 5. der Vorlage NR 2025 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 2025 wird abgelehnt. c) Der Ziffer 6. der Vorlage NR 2025 wird in folgender Fassung zugestimmt: "Die gGmbH wird Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband, sofern eine Anwendungsvereinbarung zum Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI) erreicht werden kann." 3. Der Vorlage NR 2026 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Ziffer 1. das Wort "Besitz" in "Eigentum" geändert wird. 4. Die Vorlage NR 2050 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 2234 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 2061 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hans Busch, Dr. Dähne, Dr. Bartelt, Majer, Reifschneider-Groß und Oesterling dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. M 153: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. a) NR 2025 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP, REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NR 2025 Ziffern 2., 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) b) NR 2025 Ziffer 4.: CDU, FDP, REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, GRÜNE und FAG (= Annahme) c) NR 2025 Ziffer 6.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Annahme bei Enthaltung Zusatz) gegen REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. NR 2026: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. NR 2050: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP und Die Linke.(= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einleitung wie folgt lautet: "Veränderungen des rechtlichen Status' der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst werden abgelehnt. Folgende Fragen und Probleme sollen bearbeitet und beantwortet werden." zu 5. NR 2234: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 6. zu a) OA 2061: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Die Linke. gegen REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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