Gebührenkalkulation zur Satzung über die Entwässerung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Abwassergebühren unterliegen dem Hessischen Kommunalabgabengesetz - KAG. Nach anerkannter Rechtsprechung hat der Magistrat spätestens bei der Vorlage einer Satzungsänderung eine aktuelle Kalkulation für diesen Gebührenbereich vorzulegen. Er hat dies 2004 bei den Satzungen zur Straßenreinigung und Müllabfuhr - wenn auch ungenügend in der Darstellung - endlich getan. Schon bei der neuerlichen Änderung der Straßenreinigungssatzungen fehlt die Kalkulation wieder, ebenso hier bei der M 42/2006. Darüber hinaus lassen die beantragten Satzungsänderungen bei der Entwässerung den Schluss zu, dass künftig Einnahmen und Ausgaben verändern sein werden, was ebenfalls ein triftiger Grund ist, die Gebührenkalkulation auf den aktuellen Stand zu bringen, und dem Parlament vorzulegen. Antragstellende Fraktion: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.02.2006, M 42 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Versandpaket: 15.02.2006 Beratungsergebnisse:
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.05.2006, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Beratung der Vorlage M 42 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage NR 2232 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu
- CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.05.2006, TO II, TOP 13 Beschluss:
- Die Beratung der Vorlage M 42 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage NR 2232 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu
- CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.06.2006, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 42 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 2232 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu
- CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 42 und NR 2232 = Annahme) NPD (M 42 = Enthaltung, NR 2232 = Annahme)
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.06.2006, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 42 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 2232 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen BFF (= Ablehnung) zu
- CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 42 und NR 2232 = Annahme) NPD und ÖkoLinX/E.L. (M 42 = Enthaltung, NR 2232 = Annahme)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2006, TO II, TOP 11 Beschluss:
- Der Vorlage M 42 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 2232 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen BFF (= Ablehnung); NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Enthaltung) zu
- CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 67,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.05.2006 § 341,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2006 Aktenzeichen: 90 31
Inhalt
Antrag vom 13.02.2006, NR 2232
Betreff:
Gebührenkalkulation zur Satzung über die Entwässerung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Eine Entscheidung über die Vorlage M 42 vom 03.02.2006 wird zurückgestellt, bis der Magistrat eine detaillierte Gebührenkalkulation über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main zur Abstimmung vorlegt.
- Dem Vernehmen weist der Jahresabschluss 2004 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main ähnlich 2003 einen Gewinn von knapp 12 Millionen Euro aus. Wenn das Kommunalabgabengesetz - KAG - vorschreibt, dass eine Gebühr kostendeckend zu berechnen ist, wie also kommt es, dass die Stadtentwässerungsgebühr einen satten Gewinn um 12 Millionen Euro beinhaltet? 2.1 Kann der Magistrat die Abhängigkeit des Vollzugs des KAG und des Eigenbetriebsgesetzes herausarbeiten?
- Kann der Magistrat nachweisen, dass das ausgewiesene Stammkapital von 7,7 Millionen Euro des Eigenbetriebs Stadtentwässerung nicht schon durch die Gebührenerhebungen vor der Umwandlung in einen Eigenbetrieb hereingeholt waren, also nicht von der Stadtkasse verzinslich bereitgestellt werden musste?
- Wie erklärt der Magistrat die in 2004 beanspruchte Abführung von 6 Millionen Euro im Verhältnis zum Stammkapital und übrigem Eigenkapital?
- Sieht der Magistrat nach der Umstellung der Haushaltsführung auf doppelte Buchführung noch die Notwendigkeit, Eigenbetriebe zu führen? Begründung: Abwassergebühren unterliegen dem Hessischen Kommunalabgabengesetz - KAG. Nach anerkannter Rechtsprechung hat der Magistrat spätestens bei der Vorlage einer Satzungsänderung eine aktuelle Kalkulation für diesen Gebührenbereich vorzulegen. Er hat dies 2004 bei den Satzungen zur Straßenreinigung und Müllabfuhr - wenn auch ungenügend in der Darstellung - endlich getan. Schon bei der neuerlichen Änderung der Straßenreinigungssatzungen fehlt die Kalkulation wieder, ebenso hier bei der M 42/2006. Darüber hinaus lassen die beantragten Satzungsänderungen bei der Entwässerung den Schluss zu, dass künftig Einnahmen und Ausgaben verändern sein werden, was ebenfalls ein triftiger Grund ist, die Gebührenkalkulation auf den aktuellen Stand zu bringen, und dem Parlament vorzulegen. Antragstellende Fraktion: BFFHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.02.2006, M 42 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Versandpaket: 15.02.2006
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2006MM 42Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main vom 29.10.1982 in der Fassung vom 27.09.2001Magistratsvortrag
- 13. Februar 2006Sie sind hierNRNR 2232Gebührenkalkulation zur Satzung über die EntwässerungSTVV-Antrag · BFF
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 42 und NR 2232 = Annahme) NPD (M 42 = Enthaltung, NR 2232 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 42 und NR 2232 = Annahme) NPD und ÖkoLinX/E.L. (M 42 = Enthaltung, NR 2232 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen BFF (= Ablehnung); NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme)