Verantwortung behalten - kein Verkauf des Kinderhauses Frank
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Kinderhauses Frank Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit allen ihm zu Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass der vae e.V. (Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. und vae gGmbh) Träger des Kinderhauses Frank bleibt und der jetzige Standort erhalten wird. Sollte ein Um- bzw. Neubau unumgänglich sein, muss dieser im laufenden Betrieb stattfinden.
- Der Magistrat wird beauftragt, für eine ausreichende Refinanzierung der Einrichtung zu sorgen. Begründung: Das Kinderhaus Frank ist eine Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonders hohem Pflegebedarf. Seit 1995 ist der vae e. V. Träger des zuletzt 2005 erweiterten Kinderhauses. Momentan wohnen 18 Kinder und Jugendliche in der Einrichtung und werden dort betreut und gepflegt. Die intensiv-pflegebedürftigen Kinder und Jugendlichen haben hier Bezugsärzt*innen und Bezugskrankenhäuser, zum Beispiel die Uniklinik Frankfurt am Main. Der vae e. V. plant, sich als Träger des Kinderhauses Frank, Ende März 2017 zurückzuziehen und die Einrichtung an den St. Vincenzstift abzugeben. Dieser will das bestehende Gebäude abreißen und an selbiger Stelle einen Neubau errichten. Die geplante Bauzeit wird mit drei Jahren angegeben. Mit dem Verkauf des Hauses verliert die Stadt Frankfurt erheblich an Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung und den Erhalt des für Frankfurter*innen einmaligen Angebots. Derzeit ist Sozialdezernentin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld im Vorstand des Träger Vereins. Der vae e. V. begründet den Verkauf des Kinderhauses Frank mit zwei Punkten:
- Das Kinderhaus Frank sei die einzige stationäre Einrichtung des vae e. V. und würde somit nicht in das Gesamtkonzept passen - dies nach 21jähriger Trägerschaft des Kinderhauses anzuführen, ist wenig glaubwürdig.
- Das Kinderhaus Frank würde ein jährliches "Defizit" von 200.000 Euro "erwirtschaften". Da die Betreuung von Kinder und Jugendlichen nicht profitorientierter Logik unterworfen werden kann, kann hier höchstens von einer nichtgedeckten Refinanzierung die Rede sein. Letztendlich ist es eine politische Entscheidung der Stadt Frankfurt am Main, das Kinderhaus Frank mit seinem einmaligen Angebot für Frankfurter*innen zu erhalten, in Frankfurter Trägerschaft zu belassen und die Refinanzierungslücke aus Haushaltsmitteln zu schließen. Sollte ein Um- bzw. Neubau unumgänglich sein, um die Einrichtung und das Angebot langfristig für das Gebiet der Stadt Frankfurt zu sichern, ist dieser bei laufendem Betrieb möglich. Das Kinderhaus Frank besteht aus zwei Gebäudekomplexen - Wohngruppe und intensive Pflege. Einzelne Komplexe können für Baumaßnahmen geräumt und die Bewohner*innen intern verlegt werden. Eine Verlegung in andere Einrichtungen ist für die Kinder und Jugendlichen eine nicht hinnehmbare Belastung. Sie würden aus ihrer gewohnten sozialen Umgebung und aus den bestehenden medizinischen Versorgungsnetzen gerissen. Zudem müssten die Kinder innerhalb von drei Jahren zwei- bis dreimal umziehen. Erst in die Ausweicheinrichtung und dann - je nachdem, ob sie über 18 oder jünger sind - wieder zurück und dann später in eine Einrichtung für Erwachsene oder aber eben direkt in eine neue Einrichtung.
Inhalt
Antrag vom 24.01.2017, NR 222
Betreff: Verantwortung behalten - kein Verkauf des Kinderhauses Frank Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit allen ihm zu Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass der vae e.V. (Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. und vae gGmbh) Träger des Kinderhauses Frank bleibt und der jetzige Standort erhalten wird. Sollte ein Um- bzw. Neubau unumgänglich sein, muss dieser im laufenden Betrieb stattfinden.
- Der Magistrat wird beauftragt, für eine ausreichende Refinanzierung der Einrichtung zu sorgen. Begründung: Das Kinderhaus Frank ist eine Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonders hohem Pflegebedarf. Seit 1995 ist der vae e. V. Träger des zuletzt 2005 erweiterten Kinderhauses. Momentan wohnen 18 Kinder und Jugendliche in der Einrichtung und werden dort betreut und gepflegt. Die intensiv-pflegebedürftigen Kinder und Jugendlichen haben hier Bezugsärzt*innen und Bezugskrankenhäuser, zum Beispiel die Uniklinik Frankfurt am Main. Der vae e. V. plant, sich als Träger des Kinderhauses Frank, Ende März 2017 zurückzuziehen und die Einrichtung an den St. Vincenzstift abzugeben. Dieser will das bestehende Gebäude abreißen und an selbiger Stelle einen Neubau errichten. Die geplante Bauzeit wird mit drei Jahren angegeben. Mit dem Verkauf des Hauses verliert die Stadt Frankfurt erheblich an Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung und den Erhalt des für Frankfurter*innen einmaligen Angebots. Derzeit ist Sozialdezernentin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld im Vorstand des Träger Vereins. Der vae e. V. begründet den Verkauf des Kinderhauses Frank mit zwei Punkten:
- Das Kinderhaus Frank sei die einzige stationäre Einrichtung des vae e. V. und würde somit nicht in das Gesamtkonzept passen - dies nach 21jähriger Trägerschaft des Kinderhauses anzuführen, ist wenig glaubwürdig.
- Das Kinderhaus Frank würde ein jährliches "Defizit" von 200.000 Euro "erwirtschaften". Da die Betreuung von Kinder und Jugendlichen nicht profitorientierter Logik unterworfen werden kann, kann hier höchstens von einer nichtgedeckten Refinanzierung die Rede sein. Letztendlich ist es eine politische Entscheidung der Stadt Frankfurt am Main, das Kinderhaus Frank mit seinem einmaligen Angebot für Frankfurter*innen zu erhalten, in Frankfurter Trägerschaft zu belassen und die Refinanzierungslücke aus Haushaltsmitteln zu schließen. Sollte ein Um- bzw. Neubau unumgänglich sein, um die Einrichtung und das Angebot langfristig für das Gebiet der Stadt Frankfurt zu sichern, ist dieser bei laufendem Betrieb möglich. Das Kinderhaus Frank besteht aus zwei Gebäudekomplexen - Wohngruppe und intensive Pflege. Einzelne Komplexe können für Baumaßnahmen geräumt und die Bewohner*innen intern verlegt werden. Eine Verlegung in andere Einrichtungen ist für die Kinder und Jugendlichen eine nicht hinnehmbare Belastung. Sie würden aus ihrer gewohnten sozialen Umgebung und aus den bestehenden medizinischen Versorgungsnetzen gerissen. Zudem müssten die Kinder innerhalb von drei Jahren zwei- bis dreimal umziehen. Erst in die Ausweicheinrichtung und dann - je nachdem, ob sie über 18 oder jünger sind - wieder zurück und dann später in eine Einrichtung für Erwachsene oder aber eben direkt in eine neue Einrichtung.Nebenvorlage: Antrag vom 22.02.2017, NR 260 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 25.01.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2017 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.03.2017 im Jugendhilfeausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 222 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.