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Verantwortung behalten - kein Verkauf des Kinderhauses Frank

Vorlagentyp: NRLINKE
5 SitzungenAbgelehnt

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

Kinderhauses Frank Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit allen ihm zu Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass der vae e.V. (Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. und vae gGmbh) Träger des Kinderhauses Frank bleibt und der jetzige Standort erhalten wird. Sollte ein Um- bzw. Neubau unumgänglich sein, muss dieser im laufenden Betrieb stattfinden.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, für eine ausreichende Refinanzierung der Einrichtung zu sorgen. Begründung: Das Kinderhaus Frank ist eine Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonders hohem Pflegebedarf. Seit 1995 ist der vae e. V. Träger des zuletzt 2005 erweiterten Kinderhauses. Momentan wohnen 18 Kinder und Jugendliche in der Einrichtung und werden dort betreut und gepflegt. Die intensiv-pflegebedürftigen Kinder und Jugendlichen haben hier Bezugsärzt*innen und Bezugskrankenhäuser, zum Beispiel die Uniklinik Frankfurt am Main. Der vae e. V. plant, sich als Träger des Kinderhauses Frank, Ende März 2017 zurückzuziehen und die Einrichtung an den St. Vincenzstift abzugeben. Dieser will das bestehende Gebäude abreißen und an selbiger Stelle einen Neubau errichten. Die geplante Bauzeit wird mit drei Jahren angegeben. Mit dem Verkauf des Hauses verliert die Stadt Frankfurt erheblich an Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung und den Erhalt des für Frankfurter*innen einmaligen Angebots. Derzeit ist Sozialdezernentin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld im Vorstand des Träger Vereins. Der vae e. V. begründet den Verkauf des Kinderhauses Frank mit zwei Punkten:
  3. Das Kinderhaus Frank sei die einzige stationäre Einrichtung des vae e. V. und würde somit nicht in das Gesamtkonzept passen - dies nach 21jähriger Trägerschaft des Kinderhauses anzuführen, ist wenig glaubwürdig.
  4. Das Kinderhaus Frank würde ein jährliches "Defizit" von 200.000 Euro "erwirtschaften". Da die Betreuung von Kinder und Jugendlichen nicht profitorientierter Logik unterworfen werden kann, kann hier höchstens von einer nichtgedeckten Refinanzierung die Rede sein. Letztendlich ist es eine politische Entscheidung der Stadt Frankfurt am Main, das Kinderhaus Frank mit seinem einmaligen Angebot für Frankfurter*innen zu erhalten, in Frankfurter Trägerschaft zu belassen und die Refinanzierungslücke aus Haushaltsmitteln zu schließen. Sollte ein Um- bzw. Neubau unumgänglich sein, um die Einrichtung und das Angebot langfristig für das Gebiet der Stadt Frankfurt zu sichern, ist dieser bei laufendem Betrieb möglich. Das Kinderhaus Frank besteht aus zwei Gebäudekomplexen - Wohngruppe und intensive Pflege. Einzelne Komplexe können für Baumaßnahmen geräumt und die Bewohner*innen intern verlegt werden. Eine Verlegung in andere Einrichtungen ist für die Kinder und Jugendlichen eine nicht hinnehmbare Belastung. Sie würden aus ihrer gewohnten sozialen Umgebung und aus den bestehenden medizinischen Versorgungsnetzen gerissen. Zudem müssten die Kinder innerhalb von drei Jahren zwei- bis dreimal umziehen. Erst in die Ausweicheinrichtung und dann - je nachdem, ob sie über 18 oder jünger sind - wieder zurück und dann später in eine Einrichtung für Erwachsene oder aber eben direkt in eine neue Einrichtung.

Inhalt

Antrag vom 24.01.2017, NR 222

Betreff: Verantwortung behalten - kein Verkauf des Kinderhauses Frank Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit allen ihm zu Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass der vae e.V. (Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. und vae gGmbh) Träger des Kinderhauses Frank bleibt und der jetzige Standort erhalten wird. Sollte ein Um- bzw. Neubau unumgänglich sein, muss dieser im laufenden Betrieb stattfinden.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, für eine ausreichende Refinanzierung der Einrichtung zu sorgen. Begründung: Das Kinderhaus Frank ist eine Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonders hohem Pflegebedarf. Seit 1995 ist der vae e. V. Träger des zuletzt 2005 erweiterten Kinderhauses. Momentan wohnen 18 Kinder und Jugendliche in der Einrichtung und werden dort betreut und gepflegt. Die intensiv-pflegebedürftigen Kinder und Jugendlichen haben hier Bezugsärzt*innen und Bezugskrankenhäuser, zum Beispiel die Uniklinik Frankfurt am Main. Der vae e. V. plant, sich als Träger des Kinderhauses Frank, Ende März 2017 zurückzuziehen und die Einrichtung an den St. Vincenzstift abzugeben. Dieser will das bestehende Gebäude abreißen und an selbiger Stelle einen Neubau errichten. Die geplante Bauzeit wird mit drei Jahren angegeben. Mit dem Verkauf des Hauses verliert die Stadt Frankfurt erheblich an Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung und den Erhalt des für Frankfurter*innen einmaligen Angebots. Derzeit ist Sozialdezernentin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld im Vorstand des Träger Vereins. Der vae e. V. begründet den Verkauf des Kinderhauses Frank mit zwei Punkten:
  3. Das Kinderhaus Frank sei die einzige stationäre Einrichtung des vae e. V. und würde somit nicht in das Gesamtkonzept passen - dies nach 21jähriger Trägerschaft des Kinderhauses anzuführen, ist wenig glaubwürdig.
  4. Das Kinderhaus Frank würde ein jährliches "Defizit" von 200.000 Euro "erwirtschaften". Da die Betreuung von Kinder und Jugendlichen nicht profitorientierter Logik unterworfen werden kann, kann hier höchstens von einer nichtgedeckten Refinanzierung die Rede sein. Letztendlich ist es eine politische Entscheidung der Stadt Frankfurt am Main, das Kinderhaus Frank mit seinem einmaligen Angebot für Frankfurter*innen zu erhalten, in Frankfurter Trägerschaft zu belassen und die Refinanzierungslücke aus Haushaltsmitteln zu schließen. Sollte ein Um- bzw. Neubau unumgänglich sein, um die Einrichtung und das Angebot langfristig für das Gebiet der Stadt Frankfurt zu sichern, ist dieser bei laufendem Betrieb möglich. Das Kinderhaus Frank besteht aus zwei Gebäudekomplexen - Wohngruppe und intensive Pflege. Einzelne Komplexe können für Baumaßnahmen geräumt und die Bewohner*innen intern verlegt werden. Eine Verlegung in andere Einrichtungen ist für die Kinder und Jugendlichen eine nicht hinnehmbare Belastung. Sie würden aus ihrer gewohnten sozialen Umgebung und aus den bestehenden medizinischen Versorgungsnetzen gerissen. Zudem müssten die Kinder innerhalb von drei Jahren zwei- bis dreimal umziehen. Erst in die Ausweicheinrichtung und dann - je nachdem, ob sie über 18 oder jünger sind - wieder zurück und dann später in eine Einrichtung für Erwachsene oder aber eben direkt in eine neue Einrichtung.Nebenvorlage: Antrag vom 22.02.2017, NR 260 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 25.01.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. Januar 2017 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.03.2017 im Jugendhilfeausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 9 · 14.02.2017
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 222 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 8 · 16.02.2017
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage NR 222 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 21.02.2017
TO I, TOP 34
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 222 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 260 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 222 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 222 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 23.02.2017
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Vorlage NR 222 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 222 auf Antrag von LINKE. und FDP: Stadtverordneter Dr. Alt fehlt Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Nein Stadtverordnete auf der Heide Nein Stadtverordnete Ayyildiz Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf fehlt Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Nein Stadtverordneter Dr. Betakis Nein Stadtverordnete Brandt Nein Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordnete Buchheim Ja Stadtverordneter Burcu Nein Stadtverordnete Burkert Nein Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Dalhoff fehlt Stadtverordneter Daum Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Dr. Deusinger Nein Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordnete Dorn fehlt Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordneter Emmerling Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordneter Frischkorn Nein Stadtverordneter Fuchs Ja Stadtverordneter Gannoukh Nein Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordnete Hanisch Nein Stadtverordneter Prof. Dr. Harsche fehlt Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordnete Hübner Ja Stadtverordneter Kirchner Nein Stadtverordneter Kliehm Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kochte Ja Stadtverordneter Dr. Kößler fehlt Stadtverordnete Krause Enthaltung Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordnete Leineweber fehlt Stadtverordneter Leonhard Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Nein Stadtverordnete Loizides Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Mund Ja Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordnete Pauli fehlt Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordnete Pfreundschuh Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Nein Stadtverordneter Pürsün Ja Stadtverordnete Purkhardt Nein Stadtverordnete Puttendörfer Nein Stadtverordneter Quirin Nein Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Ja Stadtverordneter Reschke Ja Stadtverordnete Rinn Ja Stadtverordneter Dr. Römer fehlt Stadtverordnete Romic-Stojanovic Nein Stadtverordnete Ross Nein Stadtverordneter Schenk Ja Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Christoph Schmitt fehlt Stadtverordneter Hubert Schmitt Nein Stadtverordneter Thomas Schmitt fehlt Stadtverordnete Schubring Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Ja Stadtverordneter Siefert fehlt Stadtverordneter Siegler Nein Stadtverordnete Stilgenbauer Nein Stadtverordneter Stock Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Nein Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Tschierschke fehlt Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Ja Stadtverordneter Wehnemann Nein Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordnete Wüst Ja Stadtverordneter Wurtz Enthaltung Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zieran Ja 2. a) Die Vorlage NR 260 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Buchheim, Pürsün, Schubring, Schenk, Ross und Frischkorn sowie von Stadträtin Prof. Dr. Birkenfeld dienen zur Kenntnis. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 260 auf Antrag von LINKE. und FDP: Stadtverordneter Dr. Alt fehlt Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Nein Stadtverordnete auf der Heide Nein Stadtverordnete Ayyildiz Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf fehlt Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Nein Stadtverordneter Dr. Betakis Nein Stadtverordnete Brandt Nein Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordnete Buchheim Ja Stadtverordneter Burcu Nein Stadtverordnete Burkert Nein Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Dalhoff fehlt Stadtverordneter Daum Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Dr. Deusinger Nein Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordnete Dorn fehlt Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordneter Emmerling Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordneter Frischkorn Nein Stadtverordneter Fuchs Ja Stadtverordneter Gannoukh Nein Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordnete Hanisch Nein Stadtverordneter Prof. Dr. Harsche fehlt Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordnete Hübner Ja Stadtverordneter Kirchner Nein Stadtverordneter Kliehm Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kochte Ja Stadtverordneter Dr. Kößler fehlt Stadtverordnete Krause Enthaltung Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordnete Leineweber fehlt Stadtverordneter Leonhard Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Nein Stadtverordnete Loizides Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Mund Prüfung und Berichterstattung Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordnete Pauli fehlt Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordnete Pfreundschuh Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Nein Stadtverordneter Pürsün Ja Stadtverordnete Purkhardt Nein Stadtverordnete Puttendörfer Nein Stadtverordneter Quirin Nein Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Ja Stadtverordneter Reschke Ja Stadtverordnete Rinn Ja Stadtverordneter Dr. Römer fehlt Stadtverordnete Romic-Stojanovic Nein Stadtverordnete Ross Nein Stadtverordneter Schenk Prüfung und Berichterstattung Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Christoph Schmitt fehlt Stadtverordneter Hubert Schmitt Nein Stadtverordneter Thomas Schmitt fehlt Stadtverordnete Schubring Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Ja Stadtverordneter Siefert fehlt Stadtverordneter Siegler Nein Stadtverordnete Stilgenbauer Nein Stadtverordneter Stock Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Nein Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Tschierschke fehlt Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Ja Stadtverordneter Wehnemann Prüfung und Berichterstattung Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordnete Wüst Ja Stadtverordneter Wurtz Enthaltung Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zieran Ja

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 38 · 06.03.2017
TO I, TOP 2
Abgelehnt
Die Vorlage NR 222 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 1055,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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