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Beteiligung der Stadt Frankfurt an FFR-Fluglärm-Studie

Vorlagentyp: NRFAG
3 Sitzungen

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Begründung

FFR-Fluglärm-Studie Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sich finanziell und - soweit erforderlich - auch in anderer Weise an den Modulen 2. (Erfassung von Daten der Krankenkassen mit Entlassungsdiagnosen nach stationärer Behandlung und Verordnungen von Medikamenten im Hinblick auf Fluglärm-Assoziierte Erkrankungen) und 3. (Untersuchungen zu den Auswirkungen von Fluglärm auf Kinder, insbesondere im Hinblick auf kognitive Fähigkeiten und Lernverhalten) der vom FFR geplanten Lärmwirkungsstudie, 2. die Stadt Frankfurt am Main leistet keinen finanziellen Beitrag zu den übrigen Modulen der vom FFR geplanten Lärmwirkungsstudie, 3. der Magistrat wird beauftragt, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass für die unter 1. aufgeführten Module die Verwertungsrechte grundsätzlich bei den die Untersuchung durchführenden Forscherteams verbleiben. Begründung: Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchung von Prof. Greiser am Flughafen Köln hatte zahlreiche Bürgerinitiativen und Kommunen des Rhein-Main-Gebietes dazu veranlasst, eine entsprechende Untersuchung für das Umfeld des Flughafens Frankfurt zu fordern. Die Hessische Landesregierung und das Forum Flughafen und Region (FFR) haben diese Forderung aufgegriffen und planen nunmehr, eine Untersuchung durchzuführen. In der Ausschreibung des FFR wurde festgelegt, dass insbesondere die Wirkung von Fluglärm unter Berücksichtigung von Straßen- und Schienenlärm auf die Gesundheit zu betrachten ist. Hierbei sollen Kausalzusammenhänge zwischen Belästigung und Gesundheitswirkungen untersucht werden und relevante Moderatoren und deren Einfluss auf Belästigungsempfinden und Gesundheit untersucht werden, d.h. ob z.B. bestimmte Informationsmaßnahmen Einfluss auf Belästigungsurteile und gesundheitliche Lebensqualität besitzen. Die Studie selbst soll einen modularen Aufbau mit folgenden Teilstudien haben:

  1. Basiserhebung zur Belästigungs- und Gesundheitswirkung von Fluglärm mit "Fragen zur Störung und des Wohlbefindens, aber auch ärztlich diagnostizierte Krankheiten, wobei die Wirkung von Informationsmaßnahmen, sowie der Wirkungsvergleich verschiedener Verkehrsträger werden als wichtige Aspekte erachtet" werden.
  2. Erfassung von Erkrankungsdaten, ggf. "epidemiologischen Sekundärdaten".
  3. Auswirkungen von Fluglärm auf Kinder, insbesondere Untersuchung "der Frage, in welcher Form Fluglärm Einfluss auf die kognitiven Fähigkeiten sowie das Lesevermögen und die Gesundheit und gesundheitliche Lebensqualität von Kindern haben kann".
  4. Erhebung des gesundheitlichen Status (ärztliche Anamnesen) und Entwicklung von Belastung und Entlastung auf Herzkreislaufparameter, z.B. Blutdruckmessungen sowie Bestimmung der Herzfrequenz-Variabilität (HRV).
  5. Regionale Differenzierung nach ausgewählten Flughafenstandorten. In der Ausschreibung wurde festgelegt, dass "sämtliche Verwertungsrechte auf den Auftraggeber übergehen". Am 29.11.2010 wurde im Rahmen einer FFR-Veranstaltung das Ergebnis der Ausschreibung für das Studiendesign präsentiert. Es waren zwei Arbeitsgruppen beteiligt: Oliva und Schreckenberg (Soziologen bzw. Psychologen) und Guski und Eikmann (Psychologen bzw. Mediziner). Beide Gruppen schlugen ein weitgehend identisches Studiendesign vor. Die Erhebung der Basisdaten soll im Wesentlichen mit standardisierten Fragebögen erfolgen, wobei über mehrere Jahre eine wiederholte Befragung erfolgen soll. Ausgehend von 7.000 zufällig ausgewählten Probanden (in 10 Untergruppen entsprechend einer Fluglärmbelastung zwischen 40 und 65 dB), von denen dann letztlich 2.400 - also etwa 1/3 - auswertbar sein sollen. Bei einem Teil dieser Probanden (Anzahl 1.600) soll eine Erhebung des gesundheitlichen Status durch ärztliche Anamnesen (durchgeführt von Studenten) erfolgen, ggf. ergänzt durch einfache Untersuchungsverfahren, wie Messung des Blutdruckes oder Bestimmung der Herzfrequenz-Variabilität. Darüber hinaus soll in weiteren Modulen der Einfluss von Fluglärm auf die kognitiven Fähigkeiten von Kindern sowie der Einfluss von nächtlichem Fluglärm auf den Schlaf bzw. die Schlafqualität (EEG-Ableitungen) untersucht werden. Der Ansatz des FFR, wie er im Pflichtenheft festgelegt wurde, ist grundsätzlich fehlerhaft. Ausgehend von der Tatsache, dass Fluglärm unstreitig verschiedene Erkrankungen verursacht oder begünstigt, macht eine Untersuchung in der Rhein-Main-Region primär nur dann Sinn, wenn die Frage untersucht wird, welches (zusätzliche) Erkrankungsrisiko (für bestimmte konkrete Erkrankungen) mit einer bestimmten (zusätzlichen) Fluglärmbelastung verbunden ist. Methodisch muss hierzu zunächst eine Hypothese formuliert werden, z.B. Fluglärm ist mit einem erhöhten Risiko von bestimmten Erkrankungen (z.B. Hypertonie) korreliert, wobei anhand der bisherigen Erkenntnisse auch die Dosis-Wirkungs-Beziehung festzulegen ist. Ausgehend hiervon muss dann eine unabhängige Zielvariable (z.B. Mittelungspegel des Fluglärms am Wohnort) definiert werden, eine oder mehrere abhängige Zielvariablen (konkrete Erkrankungen, z.B. Herzinfarkt, diagnostisch gesichert durch definierte Parameter) sowie weitere Ko-Variablen, die Einfluss auf das Ergebnis haben können (z.B. Geschlecht, Alter, sozialer Status). Die zu untersuchende Gruppe muss eine ausreichende Größe besitzen, d.h. die erwarteten Effekte müssen - falls sie tatsächlich vorhanden sind - auch erkennbar werden. Wird z.B. für den Herzinfarkt eine Risikoerhöhung um 5 % pro 2 dB(
    • A)erwartet, sind - ausgehend von einer Neuerkrankungshäufigkeit (Inzidenz) von ca. 300/100.000 pro Jahr - pro 2-dB(
    • A)-Untergruppe mindestens 20.000 Probanden erforderlich, um die erwarteten Zusammenhänge statistisch abzusichern. Bei 10 Untergruppen wären somit mindestens 200.000 Probanden zu rekrutieren. Daraus wird erkennbar, dass eine Anzahl von Probanden von 7.000 in keinem Fall auch nur annähernd ausreichend ist, um die gestellten Fragen zu beantworten. In der geplanten Gesundheitsstudie von Prof. Eikmann und Mitarbeiterinnen mit 1.600 Teilnehmern sind pro Jahr lediglich 8 neue Fälle von Herzinfarkt, 23 Fälle von Herzschwäche und 10 Neuerkrankungen an Schlaganfall zu erwarten, zu wenig für jede Art von Analyse. Das Pflichtenheft sieht weiterhin vor, Zusammenhänge zwischen Belästigung und Gesundheitswirkungen zu untersuchen sowie die Faktoren, die einen Einfluss auf die - subjektiv empfundene - Belästigung besitzen. Offensichtlich gehen die Initiatoren (Luftverkehrswirtschaft) dieser Untersuchung davon aus, dass "bestimmte Informationsmaßnahmen Einfluss auf Belästigungsurteile und gesundheitliche Lebensqualität besitzen" und daher die "gesundheitliche Lebensqualität" der Betroffenen z.B. durch positive Berichterstattung über den Flugbetrieb beeinflusst werden kann. Die gesundheitliche Lebensqualität beschreibt jedoch nur das subjektive Wohlbefinden und hat mit tatsächlichen - und objektivierbaren - Erkrankungen nichts zu tun. So verursacht z.B. der Bluthochdruck meist keine Beschwerden, die Patienten fühlen sich subjektiv wohl, obwohl sie tatsächlich erkrankt sind und aufgrund dieser Erkrankung ggf. schwerwiegende Folgeerkrankungen (z.B. Herzinfarkt) entwickeln. Nicht akzeptabel ist die Forderung des FFR, die alleinigen Verwertungsrechte der in der Studie erhobenen Daten und Ergebnisse zu beanspruchen und damit alleine entscheiden zu können, ob, wann und in welcher Form die Ergebnisse publiziert werden. Diese Regelung widerspricht der im Grundgesetz festgelegten Freiheit von Forschung und Lehre. Die Entscheidung über die Publikation wissenschaftlicher Untersuchungen steht grundsätzlich dem Untersucher zu. Allenfalls wäre denkbar, dem Auftraggeber für einen begrenzten Zeitraum (z.B. 3 Monate) das Recht einzuräumen, sich exklusiv gegenüber öffentlichen Medien zu den Ergebnissen zu äußern. Aufgrund der massiven Kritik, die in der Veranstaltung am 29.11.2010 von verschiedenen Vertretern von BVF, DFLD, Landtag und Kommunen am vorgestellten Studiendesign geäußert wurde, hat der Wirtschaftsausschuss des Hessischen Landtages am 2.12.2010 beschlossen, eine weiteres Modul in das Studiendesign aufzunehmen, bei dem eine Erhebung von Krankenkassen-Daten zur Fragestellung des Zusammenhanges zwischen Fluglärmbelastung und ärztlich diagnostizierten Erkrankungen erfolgen soll. Diese Entwicklung ist zu unterstützen. Im Ergebnis kann der methodische Ansatz unter 2. (Erfassung von Daten der Krankenkassen mit Entlassungsdiagnosen nach stationärer Behandlung und Verordnungen von Medikamenten im Hinblick auf Fluglärm-Assoziierte Erkrankungen) und 3. (Untersuchungen zu den Auswirkungen von Fluglärm auf Kinder, insbesondere im Hinblick auf kognitive Fähigkeiten und Lernverhalten) als sinnvoll angesehen werden. Der Magistrat wird daher beauftragt, diese Teile der Studie finanziell und - soweit erforderlich - auch in anderer Weise (z.B. durch Überlassung von Daten) zu unterstützen. Die finanzielle Beteiligung soll in der Größenordnung der bereits eingestellten Mittel erfolgen. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass - zumindest für den von der Stadt Frankfurt unterstützen Teil der Studie - die Verwertungsrechte grundsätzlich bei den die Untersuchung durchführenden Forscherteams verbleiben.

Inhalt

Antrag vom 07.12.2010, NR 2113

Betreff: Beteiligung der Stadt Frankfurt an FFR-Fluglärm-Studie Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sich finanziell und - soweit erforderlich - auch in anderer Weise an den Modulen 2. (Erfassung von Daten der Krankenkassen mit Entlassungsdiagnosen nach stationärer Behandlung und Verordnungen von Medikamenten im Hinblick auf Fluglärm-Assoziierte Erkrankungen) und 3. (Untersuchungen zu den Auswirkungen von Fluglärm auf Kinder, insbesondere im Hinblick auf kognitive Fähigkeiten und Lernverhalten) der vom FFR geplanten Lärmwirkungsstudie, 2. die Stadt Frankfurt am Main leistet keinen finanziellen Beitrag zu den übrigen Modulen der vom FFR geplanten Lärmwirkungsstudie, 3. der Magistrat wird beauftragt, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass für die unter 1. aufgeführten Module die Verwertungsrechte grundsätzlich bei den die Untersuchung durchführenden Forscherteams verbleiben.

Begründung: Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchung von Prof. Greiser am Flughafen Köln hatte zahlreiche Bürgerinitiativen und Kommunen des Rhein-Main-Gebietes dazu veranlasst, eine entsprechende Untersuchung für das Umfeld des Flughafens Frankfurt zu fordern. Die Hessische Landesregierung und das Forum Flughafen und Region (FFR) haben diese Forderung aufgegriffen und planen nunmehr, eine Untersuchung durchzuführen. In der Ausschreibung des FFR wurde festgelegt, dass insbesondere die Wirkung von Fluglärm unter Berücksichtigung von Straßen- und Schienenlärm auf die Gesundheit zu betrachten ist. Hierbei sollen Kausalzusammenhänge zwischen Belästigung und Gesundheitswirkungen untersucht werden und relevante Moderatoren und deren Einfluss auf Belästigungsempfinden und Gesundheit untersucht werden, d.h. ob z.B. bestimmte Informationsmaßnahmen Einfluss auf Belästigungsurteile und gesundheitliche Lebensqualität besitzen. Die Studie selbst soll einen modularen Aufbau mit folgenden Teilstudien haben:

  1. Basiserhebung zur Belästigungs- und Gesundheitswirkung von Fluglärm mit "Fragen zur Störung und des Wohlbefindens, aber auch ärztlich diagnostizierte Krankheiten, wobei die Wirkung von Informationsmaßnahmen, sowie der Wirkungsvergleich verschiedener Verkehrsträger werden als wichtige Aspekte erachtet" werden.
  2. Erfassung von Erkrankungsdaten, ggf. "epidemiologischen Sekundärdaten".
  3. Auswirkungen von Fluglärm auf Kinder, insbesondere Untersuchung "der Frage, in welcher Form Fluglärm Einfluss auf die kognitiven Fähigkeiten sowie das Lesevermögen und die Gesundheit und gesundheitliche Lebensqualität von Kindern haben kann".
  4. Erhebung des gesundheitlichen Status (ärztliche Anamnesen) und Entwicklung von Belastung und Entlastung auf Herzkreislaufparameter, z.B. Blutdruckmessungen sowie Bestimmung der Herzfrequenz-Variabilität (HRV).
  5. Regionale Differenzierung nach ausgewählten Flughafenstandorten. In der Ausschreibung wurde festgelegt, dass "sämtliche Verwertungsrechte auf den Auftraggeber übergehen". Am 29.11.2010 wurde im Rahmen einer FFR-Veranstaltung das Ergebnis der Ausschreibung für das Studiendesign präsentiert. Es waren zwei Arbeitsgruppen beteiligt: Oliva und Schreckenberg (Soziologen bzw. Psychologen) und Guski und Eikmann (Psychologen bzw. Mediziner). Beide Gruppen schlugen ein weitgehend identisches Studiendesign vor. Die Erhebung der Basisdaten soll im Wesentlichen mit standardisierten Fragebögen erfolgen, wobei über mehrere Jahre eine wiederholte Befragung erfolgen soll. Ausgehend von 7.000 zufällig ausgewählten Probanden (in 10 Untergruppen entsprechend einer Fluglärmbelastung zwischen 40 und 65 dB), von denen dann letztlich 2.400 - also etwa 1/3 - auswertbar sein sollen. Bei einem Teil dieser Probanden (Anzahl 1.600) soll eine Erhebung des gesundheitlichen Status durch ärztliche Anamnesen (durchgeführt von Studenten) erfolgen, ggf. ergänzt durch einfache Untersuchungsverfahren, wie Messung des Blutdruckes oder Bestimmung der Herzfrequenz-Variabilität. Darüber hinaus soll in weiteren Modulen der Einfluss von Fluglärm auf die kognitiven Fähigkeiten von Kindern sowie der Einfluss von nächtlichem Fluglärm auf den Schlaf bzw. die Schlafqualität (EEG-Ableitungen) untersucht werden. Der Ansatz des FFR, wie er im Pflichtenheft festgelegt wurde, ist grundsätzlich fehlerhaft. Ausgehend von der Tatsache, dass Fluglärm unstreitig verschiedene Erkrankungen verursacht oder begünstigt, macht eine Untersuchung in der Rhein-Main-Region primär nur dann Sinn, wenn die Frage untersucht wird, welches (zusätzliche) Erkrankungsrisiko (für bestimmte konkrete Erkrankungen) mit einer bestimmten (zusätzlichen) Fluglärmbelastung verbunden ist. Methodisch muss hierzu zunächst eine Hypothese formuliert werden, z.B. Fluglärm ist mit einem erhöhten Risiko von bestimmten Erkrankungen (z.B. Hypertonie) korreliert, wobei anhand der bisherigen Erkenntnisse auch die Dosis-Wirkungs-Beziehung festzulegen ist. Ausgehend hiervon muss dann eine unabhängige Zielvariable (z.B. Mittelungspegel des Fluglärms am Wohnort) definiert werden, eine oder mehrere abhängige Zielvariablen (konkrete Erkrankungen, z.B. Herzinfarkt, diagnostisch gesichert durch definierte Parameter) sowie weitere Ko-Variablen, die Einfluss auf das Ergebnis haben können (z.B. Geschlecht, Alter, sozialer Status). Die zu untersuchende Gruppe muss eine ausreichende Größe besitzen, d.h. die erwarteten Effekte müssen - falls sie tatsächlich vorhanden sind - auch erkennbar werden. Wird z.B. für den Herzinfarkt eine Risikoerhöhung um 5 % pro 2 dB(
    • A)erwartet, sind - ausgehend von einer Neuerkrankungshäufigkeit (Inzidenz) von ca. 300/100.000 pro Jahr - pro 2-dB(
    • A)-Untergruppe mindestens 20.000 Probanden erforderlich, um die erwarteten Zusammenhänge statistisch abzusichern. Bei 10 Untergruppen wären somit mindestens 200.000 Probanden zu rekrutieren. Daraus wird erkennbar, dass eine Anzahl von Probanden von 7.000 in keinem Fall auch nur annähernd ausreichend ist, um die gestellten Fragen zu beantworten. In der geplanten Gesundheitsstudie von Prof. Eikmann und Mitarbeiterinnen mit 1.600 Teilnehmern sind pro Jahr lediglich 8 neue Fälle von Herzinfarkt, 23 Fälle von Herzschwäche und 10 Neuerkrankungen an Schlaganfall zu erwarten, zu wenig für jede Art von Analyse. Das Pflichtenheft sieht weiterhin vor, Zusammenhänge zwischen Belästigung und Gesundheitswirkungen zu untersuchen sowie die Faktoren, die einen Einfluss auf die - subjektiv empfundene - Belästigung besitzen. Offensichtlich gehen die Initiatoren (Luftverkehrswirtschaft) dieser Untersuchung davon aus, dass "bestimmte Informationsmaßnahmen Einfluss auf Belästigungsurteile und gesundheitliche Lebensqualität besitzen" und daher die "gesundheitliche Lebensqualität" der Betroffenen z.B. durch positive Berichterstattung über den Flugbetrieb beeinflusst werden kann. Die gesundheitliche Lebensqualität beschreibt jedoch nur das subjektive Wohlbefinden und hat mit tatsächlichen - und objektivierbaren - Erkrankungen nichts zu tun. So verursacht z.B. der Bluthochdruck meist keine Beschwerden, die Patienten fühlen sich subjektiv wohl, obwohl sie tatsächlich erkrankt sind und aufgrund dieser Erkrankung ggf. schwerwiegende Folgeerkrankungen (z.B. Herzinfarkt) entwickeln. Nicht akzeptabel ist die Forderung des FFR, die alleinigen Verwertungsrechte der in der Studie erhobenen Daten und Ergebnisse zu beanspruchen und damit alleine entscheiden zu können, ob, wann und in welcher Form die Ergebnisse publiziert werden. Diese Regelung widerspricht der im Grundgesetz festgelegten Freiheit von Forschung und Lehre. Die Entscheidung über die Publikation wissenschaftlicher Untersuchungen steht grundsätzlich dem Untersucher zu. Allenfalls wäre denkbar, dem Auftraggeber für einen begrenzten Zeitraum (z.B. 3 Monate) das Recht einzuräumen, sich exklusiv gegenüber öffentlichen Medien zu den Ergebnissen zu äußern. Aufgrund der massiven Kritik, die in der Veranstaltung am 29.11.2010 von verschiedenen Vertretern von BVF, DFLD, Landtag und Kommunen am vorgestellten Studiendesign geäußert wurde, hat der Wirtschaftsausschuss des Hessischen Landtages am 2.12.2010 beschlossen, eine weiteres Modul in das Studiendesign aufzunehmen, bei dem eine Erhebung von Krankenkassen-Daten zur Fragestellung des Zusammenhanges zwischen Fluglärmbelastung und ärztlich diagnostizierten Erkrankungen erfolgen soll. Diese Entwicklung ist zu unterstützen. Im Ergebnis kann der methodische Ansatz unter 2. (Erfassung von Daten der Krankenkassen mit Entlassungsdiagnosen nach stationärer Behandlung und Verordnungen von Medikamenten im Hinblick auf Fluglärm-Assoziierte Erkrankungen) und 3. (Untersuchungen zu den Auswirkungen von Fluglärm auf Kinder, insbesondere im Hinblick auf kognitive Fähigkeiten und Lernverhalten) als sinnvoll angesehen werden. Der Magistrat wird daher beauftragt, diese Teile der Studie finanziell und - soweit erforderlich - auch in anderer Weise (z.B. durch Überlassung von Daten) zu unterstützen. Die finanzielle Beteiligung soll in der Größenordnung der bereits eingestellten Mittel erfolgen. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass - zumindest für den von der Stadt Frankfurt unterstützen Teil der Studie - die Verwertungsrechte grundsätzlich bei den die Untersuchung durchführenden Forscherteams verbleiben.Hauptvorlage: Antrag vom 16.11.2010, NR 2082 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 08.12.2010

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2010 brachte FAG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 46 · 09.12.2010
TO I, TOP 9
Beraten
1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 2082 durch die Vorlage NR 2113 ersetzt wird. 2. Der Vorlage NR 2113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
NPD (NR 2113 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (NR 2113 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 49 · 14.12.2010
TO I, TOP 26
Beraten
1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 2082 durch die Vorlage NR 2113 ersetzt wird. 2. Der Vorlage NR 2113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (NR 2113 = Ablehnung)NPD (NR 2113 = Annahme)Stv. Holtz (NR 2113 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
CDUGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 2113 = Ablehnung) NPD (NR 2113 = Annahme) Stv. Holtz (NR 2113 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 16.12.2010
TO II, TOP 22
Beraten
1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 2082 durch die Vorlage NR 2113 ersetzt wird. 2. Der Vorlage NR 2113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinkeFAGFreie WählerNPD
Ablehnung:
FDPREP
Enthaltung:
CDUGrüneStv. Holtz
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER und NPD gegen FDP und REP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und Stv. Holtz (= Enthaltung)

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