Keine Beteiligung der Stadt Frankfurt an der FFR-Fluglärm-Studie
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Frankfurt an der FFR-Fluglärm-Studie Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich an der vom Land Hessen und dem FFR initiierten Fluglärm-Studie weder finanziell noch in anderer Weise zu beteiligen. Begründung: Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchung von Prof. Greiser am Flughafen Köln hatte zahlreiche Bürgerinitiativen und Kommunen des Rhein-Main-Gebietes dazu veranlasst, eine entsprechende Untersuchung für das Umfeld des Flughafens Frankfurt zu fordern. Die Hessische Landesregierung und das Forum Flughafen und Region (FFR) haben diese Forderung aufgegriffen und planen nunmehr, eine Untersuchung durchzuführen. Ziel dieser Untersuchung ist es jedoch nicht, die die Bürger und Kommune interessierenden Frage zu beantworten, welche gesundheitlichen Auswirkungen der Flughafen Frankfurt vor und nach dem Ausbau hat bzw. haben wird, sondern ganz allgemein den Zusammenhang zwischen Verkehrslärm - also auch Strassen- und Schienenlärm - und dem Erkrankungsrisiko zu untersuchen. Abgesehen davon, dass diese Untersuchung auf eine Dauer von mindestens 5 Jahren angelegt ist, ist sie nicht geeignet, die konkreten Fragen zum Flughafen Frankfurt zu beantworten. Auch widerspricht bereits die Ausschreibung den allgemeinen Regeln wissenschaftlicher Arbeiten. In dieser Ausschreibung (Bekanntmachungsanzeige Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD-Ref. 3085/5) wird die Zustimmung der Bieter vorausgesetzt, dass "sämtliche Verwertungsrechte .... uneingeschränkt auf den Auftraggeber übergehen". Dies bedeutet, dass nur der Auftraggeber (d.h. letztlich die Hessische Landesregierung) darüber entscheidet, ob und welche Ergebnisse zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form publiziert werden. Dieses Vorgehen ist jedoch völlig unwissenschaftlich und daher abzulehnen. Es ist selbstverständlich, dass Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen - unabhängig davon wie diese ausfallen - der Öffentlichkeit zeitnah und vollständig zugänglich zu machen sind. Daher sollte sich die Stadt Frankfurt weder finanziell noch in anderer Weise an der vom Land Hessen und dem FFR initiierten Fluglärm-Studie beteiligen.
Inhalt
Antrag vom 16.11.2010, NR 2082
Betreff: Keine Beteiligung der Stadt Frankfurt an der FFR-Fluglärm-Studie Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich an der vom Land Hessen und dem FFR initiierten Fluglärm-Studie weder finanziell noch in anderer Weise zu beteiligen.
Begründung: Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchung von Prof. Greiser am Flughafen Köln hatte zahlreiche Bürgerinitiativen und Kommunen des Rhein-Main-Gebietes dazu veranlasst, eine entsprechende Untersuchung für das Umfeld des Flughafens Frankfurt zu fordern. Die Hessische Landesregierung und das Forum Flughafen und Region (FFR) haben diese Forderung aufgegriffen und planen nunmehr, eine Untersuchung durchzuführen. Ziel dieser Untersuchung ist es jedoch nicht, die die Bürger und Kommune interessierenden Frage zu beantworten, welche gesundheitlichen Auswirkungen der Flughafen Frankfurt vor und nach dem Ausbau hat bzw. haben wird, sondern ganz allgemein den Zusammenhang zwischen Verkehrslärm - also auch Strassen- und Schienenlärm - und dem Erkrankungsrisiko zu untersuchen. Abgesehen davon, dass diese Untersuchung auf eine Dauer von mindestens 5 Jahren angelegt ist, ist sie nicht geeignet, die konkreten Fragen zum Flughafen Frankfurt zu beantworten. Auch widerspricht bereits die Ausschreibung den allgemeinen Regeln wissenschaftlicher Arbeiten. In dieser Ausschreibung (Bekanntmachungsanzeige Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD-Ref. 3085/5) wird die Zustimmung der Bieter vorausgesetzt, dass "sämtliche Verwertungsrechte .... uneingeschränkt auf den Auftraggeber übergehen". Dies bedeutet, dass nur der Auftraggeber (d.h. letztlich die Hessische Landesregierung) darüber entscheidet, ob und welche Ergebnisse zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form publiziert werden. Dieses Vorgehen ist jedoch völlig unwissenschaftlich und daher abzulehnen. Es ist selbstverständlich, dass Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen - unabhängig davon wie diese ausfallen - der Öffentlichkeit zeitnah und vollständig zugänglich zu machen sind. Daher sollte sich die Stadt Frankfurt weder finanziell noch in anderer Weise an der vom Land Hessen und dem FFR initiierten Fluglärm-Studie beteiligen.Nebenvorlage: Antrag vom 07.12.2010, NR 2113 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 17.11.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. November 2010 brachte FAG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: LINKE., FDP und FAG; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie SPD (= Votum im Ausschuss für Soziales und Gesundheit) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (NR 2113 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 2113 = Ablehnung) NPD (NR 2113 = Annahme) Stv. Holtz (NR 2113 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER und NPD gegen FDP und REP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und Stv. Holtz (= Enthaltung)