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Keine Beteiligung der Stadt Frankfurt an der FFR-Fluglärm-Studie

Vorlagentyp: NRFAG
4 Sitzungen

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Begründung

Frankfurt an der FFR-Fluglärm-Studie Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich an der vom Land Hessen und dem FFR initiierten Fluglärm-Studie weder finanziell noch in anderer Weise zu beteiligen. Begründung: Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchung von Prof. Greiser am Flughafen Köln hatte zahlreiche Bürgerinitiativen und Kommunen des Rhein-Main-Gebietes dazu veranlasst, eine entsprechende Untersuchung für das Umfeld des Flughafens Frankfurt zu fordern. Die Hessische Landesregierung und das Forum Flughafen und Region (FFR) haben diese Forderung aufgegriffen und planen nunmehr, eine Untersuchung durchzuführen. Ziel dieser Untersuchung ist es jedoch nicht, die die Bürger und Kommune interessierenden Frage zu beantworten, welche gesundheitlichen Auswirkungen der Flughafen Frankfurt vor und nach dem Ausbau hat bzw. haben wird, sondern ganz allgemein den Zusammenhang zwischen Verkehrslärm - also auch Strassen- und Schienenlärm - und dem Erkrankungsrisiko zu untersuchen. Abgesehen davon, dass diese Untersuchung auf eine Dauer von mindestens 5 Jahren angelegt ist, ist sie nicht geeignet, die konkreten Fragen zum Flughafen Frankfurt zu beantworten. Auch widerspricht bereits die Ausschreibung den allgemeinen Regeln wissenschaftlicher Arbeiten. In dieser Ausschreibung (Bekanntmachungsanzeige Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD-Ref. 3085/5) wird die Zustimmung der Bieter vorausgesetzt, dass "sämtliche Verwertungsrechte .... uneingeschränkt auf den Auftraggeber übergehen". Dies bedeutet, dass nur der Auftraggeber (d.h. letztlich die Hessische Landesregierung) darüber entscheidet, ob und welche Ergebnisse zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form publiziert werden. Dieses Vorgehen ist jedoch völlig unwissenschaftlich und daher abzulehnen. Es ist selbstverständlich, dass Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen - unabhängig davon wie diese ausfallen - der Öffentlichkeit zeitnah und vollständig zugänglich zu machen sind. Daher sollte sich die Stadt Frankfurt weder finanziell noch in anderer Weise an der vom Land Hessen und dem FFR initiierten Fluglärm-Studie beteiligen.

Inhalt

Antrag vom 16.11.2010, NR 2082

Betreff: Keine Beteiligung der Stadt Frankfurt an der FFR-Fluglärm-Studie Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich an der vom Land Hessen und dem FFR initiierten Fluglärm-Studie weder finanziell noch in anderer Weise zu beteiligen.

Begründung: Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchung von Prof. Greiser am Flughafen Köln hatte zahlreiche Bürgerinitiativen und Kommunen des Rhein-Main-Gebietes dazu veranlasst, eine entsprechende Untersuchung für das Umfeld des Flughafens Frankfurt zu fordern. Die Hessische Landesregierung und das Forum Flughafen und Region (FFR) haben diese Forderung aufgegriffen und planen nunmehr, eine Untersuchung durchzuführen. Ziel dieser Untersuchung ist es jedoch nicht, die die Bürger und Kommune interessierenden Frage zu beantworten, welche gesundheitlichen Auswirkungen der Flughafen Frankfurt vor und nach dem Ausbau hat bzw. haben wird, sondern ganz allgemein den Zusammenhang zwischen Verkehrslärm - also auch Strassen- und Schienenlärm - und dem Erkrankungsrisiko zu untersuchen. Abgesehen davon, dass diese Untersuchung auf eine Dauer von mindestens 5 Jahren angelegt ist, ist sie nicht geeignet, die konkreten Fragen zum Flughafen Frankfurt zu beantworten. Auch widerspricht bereits die Ausschreibung den allgemeinen Regeln wissenschaftlicher Arbeiten. In dieser Ausschreibung (Bekanntmachungsanzeige Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD-Ref. 3085/5) wird die Zustimmung der Bieter vorausgesetzt, dass "sämtliche Verwertungsrechte .... uneingeschränkt auf den Auftraggeber übergehen". Dies bedeutet, dass nur der Auftraggeber (d.h. letztlich die Hessische Landesregierung) darüber entscheidet, ob und welche Ergebnisse zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form publiziert werden. Dieses Vorgehen ist jedoch völlig unwissenschaftlich und daher abzulehnen. Es ist selbstverständlich, dass Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen - unabhängig davon wie diese ausfallen - der Öffentlichkeit zeitnah und vollständig zugänglich zu machen sind. Daher sollte sich die Stadt Frankfurt weder finanziell noch in anderer Weise an der vom Land Hessen und dem FFR initiierten Fluglärm-Studie beteiligen.Nebenvorlage: Antrag vom 07.12.2010, NR 2113 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 17.11.2010

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. November 2010 brachte FAG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 46 · 02.12.2010
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage NR 2082 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
LinkeFDPFAG
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Ausschuss für Soziales und Gesundheit)Freie Wähler (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: LINKE., FDP und FAG; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie SPD (= Votum im Ausschuss für Soziales und Gesundheit) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 46 · 09.12.2010
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 2082 durch die Vorlage NR 2113 ersetzt wird. 2. Der Vorlage NR 2113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
NPD (NR 2113 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (NR 2113 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 49 · 14.12.2010
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 2082 durch die Vorlage NR 2113 ersetzt wird. 2. Der Vorlage NR 2113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (NR 2113 = Ablehnung)NPD (NR 2113 = Annahme)Stv. Holtz (NR 2113 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
CDUGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 2113 = Ablehnung) NPD (NR 2113 = Annahme) Stv. Holtz (NR 2113 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 16.12.2010
TO II, TOP 22
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 2082 durch die Vorlage NR 2113 ersetzt wird. 2. Der Vorlage NR 2113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinkeFAGFreie WählerNPD
Ablehnung:
FDPREP
Enthaltung:
CDUGrüneStv. Holtz
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER und NPD gegen FDP und REP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und Stv. Holtz (= Enthaltung)

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