Sanierung des Gesellschaftshauses im Palmengarten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
zu
- Die Angaben in der M 227 sind sehr dürftig mit der Folge, daß viel Klärungsbedarf besteht. zu 2.0 Die unter 2.2 gefertigte überschlägige Kostenrechnung zeigt auf, daß der Magistrat zumindest auf die nächsten fünf Jahre ab Bezugsfertigkeit jährlich auf 2,1 Millionen Euro verzichten will. Nach den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften der Stadt ist der Magistrat gehalten, und zwar nach § 100 HGO, bei außerordentlichen Haushaltsüberziehungen, die er mit einer Vorlage herbeiführt, bereits ab 500 T€ das Votum der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Davon ableitend ist vom Magistrat gerade in einer Vorlage wie der M 227 stets separat auf jeden Umstand hinzuweisen, der die Stadtkasse bei einer gewerblichen Verpachtung über Gebühr belastet wird. Hier handelt es sich schlußendlich um eine gewerbliche Nutzung, von der in hohem Maße Kostendeckung für die Stadtkasse erwartet werden kann. Im vorliegenden Fall tritt aber eine langjährige Belastung ein. Der Magistrat hat vor wenigen Jahren bereits dem Betreiber des Cafe Siesmayer statt einer kostendeckenden Pacht von 20 Euro pro Quadratmeter Gewerbefläche nur eine solche von fünf Euro zugestanden. Er hat den Versuch gescheut, eine Ausschreibung zu initiieren und das Argument benutzt, es hätte sich doch keiner beteiligt. Das darf sich schon wegen des hier viel hohen Finanzvolumens nicht wiederholen. So lange also nicht versucht wird, durch eine Ausschreibung den besten Bieter ausfindig zu machen, kann der M-Vorlage nicht zugestimmt werden. zu 2.
- Im Textblock D Kosten macht der Magistrat, in runden Zahlen gerechnet, folgende Angaben: Investitionsbedarf 29.210.000 € ========== daraus 1,50 % für Wartung und Instandhaltung 440.000 € und 5,50 % für kalkulatorische Verzinsung 1.600.000 € und 1,25 % für Abschreibung 360.000 € ---------------- Summe aller Jahresfolgekosten 2.400.000 € diesen Magistratsangaben ist entgegenzustellen: abzüglich jährliche Mindestpachtpacht -300.000 € --------------- = jährliche Unterdeckung zu Lasten der Stadtkasse 2.100.000 € ========= Wenn allein hier in den ersten fünf Jahren eines angedachten Pachtvertrags 10,5 Millionen Euro „verschenkt“ werden, ist die Haushaltswirtschaft nicht sparsam und wirtschaftlich geführt (§ 92,2 HGO). Wird - mangels Angaben des Magistrats in seiner Vorlage - von 3.000 qm Pachtfläche ausgegangen, so ergibt sich zumindest in den ersten fünf Jahren ein Quadratmeterpreis von 8,50 €; die volle Kostendeckung liegt bei 67,00 € Berechnung: Pachtzahlung pro Jahr 307.000 € : 12 Monate = 25.600 € Pacht im Monat : 3.000 qm Gewerbefläche = 8,50 € in gerundeten Zahlen. Das ist heute für fast jeden Wohnraum zu zahlen. zu 3.1 Bei langfristigen Verträgen muß es künftig die Pflicht des Magistrats sein, die Folgekosten einer Vereinbarung transparent und so genau wie möglich in die Zukunft zu projizieren. Antragstellende Fraktion: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2005, M 227 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Ausschuss für Planen und Bauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 16.11.2005 Beratungsergebnisse:
- Sitzung des OBR 2 am 28.11.2005, TO I, TOP 19 Beschluss:
- Der Vorlage M 227 wird zugestimmt.
- Die Vorlage OF 472/2 wird abgelehnt.
- Die Vorlage NR 2110 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu
- CDU, SPD und GRÜNE gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP zu
- CDU, SPD und 3 GRÜNE gegen FDP (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE zu
- Einstimmige Annahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 01.12.2005, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 2110 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
- CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Ziffer
- Ablehnung, Rest der Vorlage Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 227 = Annahme, NR 2110 = Ablehnung) Die Linke. (M 227 = Ziffern 1. und
- Annahme, Ziffern 3. bis
- Enthaltung, NR 2110 = Prüfung und Berichterstattung) BFF (M 227 = Ablehnung, NR 2110 = Annahme) E.L. (M 227 = Ablehnung, NR 2110 = Prüfung und Berichterstattung)
- Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 05.12.2005, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 2110 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
- Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Ziffern 2. bis 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 227 und NR 2110 = Annahme)
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO I, TOP 39 Die Erklärung von Herrn Stadtkämmerer Hemzal dient zur Kenntnis, dass der Pachtvertrag als gesonderte Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 2110 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
- Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Ziffern 2. bis 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 227 = Annahme, NR 2110 = Ablehnung) Die Linke. (M 227 = Ziffern 1. und
- Annahme, Ziffern 3. bis
- Ablehnung, NR 2110 = Prüfung und Berichterstattung) BFF und ÖkoLinX-ARL (M 227 = Ablehnung, NR 2110 = Annahme) E.L. (M 227 = Ablehnung, NR 2110 = Prüfung und Berichterstattung)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO I, TOP 12 Beschluss:
- Der Vorlage M 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2.
- Die Vorlage NR 2110 wird abgelehnt.
- Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hübner und Dr. Dähne dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu
- Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und Die Linke. gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3. bis 8.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen Die Linke., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu 1.: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen Die Linke. (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 2. bis 7.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG und Die Linke. (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 10456,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005 Aktenzeichen: 78
Inhalt
Antrag vom 15.11.2005, NR 2110
Betreff:
Sanierung des Gesellschaftshauses im Palmengarten
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistratsvorlage M 227/2005 – Sanierung des Gesellschaftshauses im Palmengarten wird in der vorgelegten Form nicht zugestimmt. Sie ist wegen nachstehender Punkte zu überarbeiten.
- Die gastronomische Betriebsführung des Gesellschaftshauses wird deutschlandweit ausgeschrieben, um so im besten Interesse der Stadt entscheiden zu können. 2.1 Die offenbare Vorfestlegung auf die Palmengarten Gesellschaftshaus GmbH entfällt somit. 2.2 Wegen der anfänglich extrem hohen Unterdeckung von 2,1 Millionen Euro jährlich, die sich aus den vorgetragenen Pachtkonditionen ergibt, kann es keine einfache Verwaltungsangelegenheit des Magistrats sein, einen solchen Vertrag abzuschließen. 2.3 Ein Pachtvertrag ist daher dem Stadtparlament vorzulegen. 2.4 Es gehört zu unverzichtbaren Bedingungen, daß verbindlich und langfristig mit künftigen Betreibern gesichert ist, daß nach der für die Steuerzahler äußerst kostspieligen Sanierung des Gesellschaftshauses, die Nutzungsentgelte dieses Hauses so geregelt sind, daß eine Anmietung von Räumen für die gesamte Bürgerschaft erschwinglich bleibt. Das sind vor allem Vereine, Organisationen und Gruppierungen, die schon in der Vergangenheit das Haus für ihre jeweiligen Veranstaltungen nutzen konnten. Auf keinen Fall darf das Haus künftig nur besonders finanzstarken Nutzern zugänglich sein. Der Magistrat macht Angaben darüber, an wieviel Tagen im Jahr wesentliche Versammlungsräume im Gesellschaftshaus der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und sich daher Pachtminderung in welcher Höhe ergeben können.
- Der Magistrat macht darüber hinaus Angaben zu folgenden Sachverhalten: 3.1 wie die Finanzplanung für die Stadtkasse bezüglich der jährlichen Folgekosten in den 15 Jahren der Vertragslaufzeit aussieht, 3.2 wie er Unterdeckungen begründet, zumindest die von 2,1 Millionen Euro jährlich in den nächsten fünf Jahren nach Betriebsbeginn, 3.3 mit welchen Umsätzen er zwischen dem 6. und dem
- Vertragsjahr eines Pächters rechnet, und wie die Nachprüfbarkeit der Jahresumsätze eines Betreibers für die Stadt gesichert wird?
- Warum operiert der Magistrat in der M 227 nur mit Netto-Investitionskosten - also ohne Umsatzsteuerbelastungen? Beinhaltet die viel zu niedrig ins Auge gefaßte jährliche Pacht auch die Umsatzsteuer wegen gewerblicher Verpachtung?
- Für was sollte ein künftiger Betreiber 2,8 Mio. Euro einsetzen? Was hat diese Zahl in der M-Vorlage zu suchen hat, wenn es für ihn kein verlorener Zuschuß zu der Gebäudesanierung sein sollte?
- Die wegen gewerblicher Nutzung vorzuhaltenden bezw. abzulösenden Stellplätze sind jetzt nachzuweisen und nicht erst im Baugenehmigungsverfahren, um ein mögliches Parkchaos in den Wohnquartieren nahe der Eingangsbereiche frühzeitig abwenden zu können.
- Warum enthält die Kostenrechnung 400.000 Euro für die Sanierung von Büroräumen des Palmengartens im Haus am Leonhardsbrunn? Das hat allenfalls mittelbar mit dem Gesellschaftshaus zu tun und bedarf einer separaten Vorlage mit Kostenrechnung. Begründung: zu
- Die Angaben in der M 227 sind sehr dürftig mit der Folge, daß viel Klärungsbedarf besteht. zu 2.0 Die unter 2.2 gefertigte überschlägige Kostenrechnung zeigt auf, daß der Magistrat zumindest auf die nächsten fünf Jahre ab Bezugsfertigkeit jährlich auf 2,1 Millionen Euro verzichten will. Nach den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften der Stadt ist der Magistrat gehalten, und zwar nach § 100 HGO, bei außerordentlichen Haushaltsüberziehungen, die er mit einer Vorlage herbeiführt, bereits ab 500 T€ das Votum der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Davon ableitend ist vom Magistrat gerade in einer Vorlage wie der M 227 stets separat auf jeden Umstand hinzuweisen, der die Stadtkasse bei einer gewerblichen Verpachtung über Gebühr belastet wird. Hier handelt es sich schlußendlich um eine gewerbliche Nutzung, von der in hohem Maße Kostendeckung für die Stadtkasse erwartet werden kann. Im vorliegenden Fall tritt aber eine langjährige Belastung ein. Der Magistrat hat vor wenigen Jahren bereits dem Betreiber des Cafe Siesmayer statt einer kostendeckenden Pacht von 20 Euro pro Quadratmeter Gewerbefläche nur eine solche von fünf Euro zugestanden. Er hat den Versuch gescheut, eine Ausschreibung zu initiieren und das Argument benutzt, es hätte sich doch keiner beteiligt. Das darf sich schon wegen des hier viel hohen Finanzvolumens nicht wiederholen. So lange also nicht versucht wird, durch eine Ausschreibung den besten Bieter ausfindig zu machen, kann der M-Vorlage nicht zugestimmt werden. zu 2.
- Im Textblock D Kosten macht der Magistrat, in runden Zahlen gerechnet, folgende Angaben: Investitionsbedarf 29.210.000 € ========== daraus 1,50 % für Wartung und Instandhaltung 440.000 € und 5,50 % für kalkulatorische Verzinsung 1.600.000 € und 1,25 % für Abschreibung 360.000 € ---------------- Summe aller Jahresfolgekosten 2.400.000 € diesen Magistratsangaben ist entgegenzustellen: abzüglich jährliche Mindestpachtpacht -300.000 € --------------- = jährliche Unterdeckung zu Lasten der Stadtkasse 2.100.000 € ========= Wenn allein hier in den ersten fünf Jahren eines angedachten Pachtvertrags 10,5 Millionen Euro "verschenkt“ werden, ist die Haushaltswirtschaft nicht sparsam und wirtschaftlich geführt (§ 92,2 HGO). Wird - mangels Angaben des Magistrats in seiner Vorlage - von 3.000 qm Pachtfläche ausgegangen, so ergibt sich zumindest in den ersten fünf Jahren ein Quadratmeterpreis von 8,50 €; die volle Kostendeckung liegt bei 67,00 € Berechnung: Pachtzahlung pro Jahr 307.000 € : 12 Monate = 25.600 € Pacht im Monat : 3.000 qm Gewerbefläche = 8,50 € in gerundeten Zahlen. Das ist heute für fast jeden Wohnraum zu zahlen. zu 3.1 Bei langfristigen Verträgen muß es künftig die Pflicht des Magistrats sein, die Folgekosten einer Vereinbarung transparent und so genau wie möglich in die Zukunft zu projizieren. Antragstellende Fraktion: BFFHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2005, M 227 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Ausschuss für Planen und Bauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 16.11.2005
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2005MM 227Sanierung des Gesellschaftshauses im PalmengartenMagistratsvortrag
- 15. November 2005Sie sind hierNRNR 2110Sanierung des Gesellschaftshauses im PalmengartenSTVV-Antrag · BFF
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 227 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 472/2 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2110 dient zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP zu 2. CDU, SPD und 3 GRÜNE gegen FDP (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Ziffer 1. Ablehnung, Rest der Vorlage Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 227 = Annahme, NR 2110 = Ablehnung) Die Linke. (M 227 = Ziffern 1. und 2. Annahme, Ziffern 3. bis 8. Enthaltung, NR 2110 = Prüfung und Berichterstattung) BFF (M 227 = Ablehnung, NR 2110 = Annahme) E.L. (M 227 = Ablehnung, NR 2110 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Ziffern 2. bis 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 227 und NR 2110 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Ziffern 2. bis 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 227 = Annahme, NR 2110 = Ablehnung) Die Linke. (M 227 = Ziffern 1. und 2. Annahme, Ziffern 3. bis 8. Ablehnung, NR 2110 = Prüfung und Berichterstattung) BFF und ÖkoLinX-ARL (M 227 = Ablehnung, NR 2110 = Annahme) E.L. (M 227 = Ablehnung, NR 2110 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und Die Linke. gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3. bis 8.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen Die Linke., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu 1.: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen Die Linke. (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 2. bis 7.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG und Die Linke. (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)