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Wiederherstellung der organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport

Vorlagentyp: NRFAG
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 95 vom 21.05.2010 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 1279 der FAG-Fraktion vom 27.8.2010 zurückgestellt. Begründung: Mit der Vorlage M 95 vom 25.06.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung die seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung der beiden Aufgabensegmente des öffentlichen Rettungsdienstes "Notfallversorgung" und "Krankentransport" zum 01.01.2011 aufzuheben und wieder in die organisatorische Einheit zurückzuführen. Begründet wird die Rückführung damit, dass diese seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung sich aus fachlichen Gründen nicht bewährt hat. In der Vorlage wird ausgeführt, dass u. a. die Wartezeiten für Auftraggeber - Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime - und Patienten bei nicht planbaren Krankentransporten teilweise unangemessen lang seien. Ab Bestellung des Transportes seien mehrstündige Wartezeiten bis zur Durchführung des Transportes nicht unüblich. Auch vernachlässige der betriebswirtschaftlich geprägte Einsatz und die Disposition der Fahrzeuge die sich aus der Gesundheitsfürsorge und der Gefahrenabwehr ergebenden sowie die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin wird ausgeführt, dass zu hochwertige Einsatzmittel als medizinisch und gesetzlich notwendig die anfallenden Krankentransporte abarbeiteten. Eine Wirtschaftlichkeit im Gesamtsystem könne schon deshalb im vorliegenden Modell nicht gegeben sein. Durch die Verschiebung der Priorität in der Einsatzabwicklung, weg vom Fokus der Gesundheitsfürsorge und Gefahrenabwehr hin zur marktwirtschaftlichen Rentabilität des Einzelunternehmens, ergäben sich nicht hinnehmbare Qualitätseinbußen und lange Wartezeiten für alle am System beteiligten Menschen. Ein Nachweis für diese Behauptungen wird nicht gegeben. Auch wird als Nachteil aufgeführt, dass die Vielzahl der Dispositionszentralen im derzeitigen Modell der organisatorischen Trennung Synergieeffekte, die sich durch die Steuerung durch eine gemeinsame Leitstelle ergeben würden, erschwere. Auch hier wird nicht dargestellt, durch welche bisherigen Maßnahmen hier eine Änderung und Verbesserung versucht wurde herbeizuführen. Die Vorlage M 95 ist daher bis zur Beantwortung der Fragen zurückzustellen.

Inhalt

Antrag vom 30.08.2010, NR 1973

Betreff: Wiederherstellung der organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 95 vom 21.05.2010 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 1279 der FAG-Fraktion vom 27.8.2010 zurückgestellt.

Begründung: Mit der Vorlage M 95 vom 25.06.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung die seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung der beiden Aufgabensegmente des öffentlichen Rettungsdienstes "Notfallversorgung" und "Krankentransport" zum 01.01.2011 aufzuheben und wieder in die organisatorische Einheit zurückzuführen. Begründet wird die Rückführung damit, dass diese seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung sich aus fachlichen Gründen nicht bewährt hat. In der Vorlage wird ausgeführt, dass u. a. die Wartezeiten für Auftraggeber - Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime - und Patienten bei nicht planbaren Krankentransporten teilweise unangemessen lang seien. Ab Bestellung des Transportes seien mehrstündige Wartezeiten bis zur Durchführung des Transportes nicht unüblich. Auch vernachlässige der betriebswirtschaftlich geprägte Einsatz und die Disposition der Fahrzeuge die sich aus der Gesundheitsfürsorge und der Gefahrenabwehr ergebenden sowie die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin wird ausgeführt, dass zu hochwertige Einsatzmittel als medizinisch und gesetzlich notwendig die anfallenden Krankentransporte abarbeiteten. Eine Wirtschaftlichkeit im Gesamtsystem könne schon deshalb im vorliegenden Modell nicht gegeben sein. Durch die Verschiebung der Priorität in der Einsatzabwicklung, weg vom Fokus der Gesundheitsfürsorge und Gefahrenabwehr hin zur marktwirtschaftlichen Rentabilität des Einzelunternehmens, ergäben sich nicht hinnehmbare Qualitätseinbußen und lange Wartezeiten für alle am System beteiligten Menschen. Ein Nachweis für diese Behauptungen wird nicht gegeben. Auch wird als Nachteil aufgeführt, dass die Vielzahl der Dispositionszentralen im derzeitigen Modell der organisatorischen Trennung Synergieeffekte, die sich durch die Steuerung durch eine gemeinsame Leitstelle ergeben würden, erschwere. Auch hier wird nicht dargestellt, durch welche bisherigen Maßnahmen hier eine Änderung und Verbesserung versucht wurde herbeizuführen. Die Vorlage M 95 ist daher bis zur Beantwortung der Fragen zurückzustellen. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 95 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 01.09.2010

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2010MM 95Wiederherstellung der organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und KrankentransportMagistratsvortrag
  2. 30. August 2010Sie sind hier
    NRNR 1973Wiederherstellung der organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport
    STVV-Antrag · FAG

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 43 · 30.08.2010
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Punkt 3: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 1973 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 95 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 1957 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 1973 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 31.08.2010
TO I, TOP 39
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage NR 1973 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1957 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1973 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFAGSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1957) und FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Termin auf den 01.01.2012 verlegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Annahme); SPD (= Erledigung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 95, NR 1957 und NR 1973 = Annahme) NPD (M 95 = Annahme im Rahmen NR 1957, NR 1957 = Annahme, NR 1973 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 1973 = Annahme) Stv. Holtz (M 95 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 02.09.2010
TO II, TOP 24
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage NR 1973 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1957 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1973 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerNPD
Ablehnung:
LinkeFAGREPÖkoLinX-ARLSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz gegen LINKE. und NPD (= Annahme im Rahmen NR 1957) sowie FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Termin auf den 01.01.2012 verlegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen LINKE., FAG, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Erledigung)

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