Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
ehrenamtlich Tätigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 224 vom 25.11.2016 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 1. in § 4 Abs. 1 a) bis f) verbleibt es bei der bisherigen Regelung (d.h. es erfolgt keine Erhöhung); 2. in § 4 Abs. 2 a) bis h) verbleibt es bei der bisherigen Regelung (d.h. es erfolgt keine Erhöhung); 3. in § 4 Abs. 3 wird die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Seniorenbeirates auf die der Kinderbeauftragten (§ 4 Abs. 1 h) angehoben; 4. in § 5 Abs. 2 werden die Aufwandsentschädigungen um 8,8 % angehoben. Begründung: Die Vorlage M 244 sieht bei der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen teilweise eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen in Höhe der seit der letzten Anpassung erfolgten Steigerung der Lebenshaltungskosten vor. Die Regelung ist insoweit inkonsistent, weil eine Anpassung bei einigen Positionen erfolgt, bei anderen jedoch nicht. Soweit eine Aufwandsentschädigung entsprechend dem Anstieg der Lebenshaltungskosten angepasst werden soll, müsste dies gleichermaßen alle Positionen betreffen. Hinsichtlich der finanziellen Gesamtsituation und der absoluten Höhe der Entschädigungen erscheint eine Anhebung bei einigen Positionen gerechtfertigt, bei anderen jedoch nicht. Unter diesem Aspekt sollten die unter § 4 Abs. 1 g) bis j) (Sozialpfleger, Kinderbeauftragte, Schiedspersonen, hauptamtliche Bedienstete der Stadt Frankfurt als Schriftführer eines Ausschusses) und § 5 aufgeführten Positionen (Freiwillige Feuerwehr) angepasst werden, die übrigen jedoch nicht. Verändert werden sollte in jedem auch die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Seniorenbeirates, die derzeit (und auch in der aktuellen Fassung) häufig nicht einmal die Fahrtkosten deckt. Diese sollte daher auf die gleiche Höhe wie die der Kinderbeauftragten festgesetzt werden.
Inhalt
Antrag vom 08.12.2016, NR 187
Betreff: Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 224 vom 25.11.2016 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 1. in § 4 Abs. 1 a) bis f) verbleibt es bei der bisherigen Regelung (d.h. es erfolgt keine Erhöhung); 2. in § 4 Abs. 2 a) bis h) verbleibt es bei der bisherigen Regelung (d.h. es erfolgt keine Erhöhung); 3. in § 4 Abs. 3 wird die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Seniorenbeirates auf die der Kinderbeauftragten (§ 4 Abs. 1 h) angehoben; 4. in § 5 Abs. 2 werden die Aufwandsentschädigungen um 8,8 % angehoben.
Begründung: Die Vorlage M 244 sieht bei der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen teilweise eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen in Höhe der seit der letzten Anpassung erfolgten Steigerung der Lebenshaltungskosten vor. Die Regelung ist insoweit inkonsistent, weil eine Anpassung bei einigen Positionen erfolgt, bei anderen jedoch nicht. Soweit eine Aufwandsentschädigung entsprechend dem Anstieg der Lebenshaltungskosten angepasst werden soll, müsste dies gleichermaßen alle Positionen betreffen. Hinsichtlich der finanziellen Gesamtsituation und der absoluten Höhe der Entschädigungen erscheint eine Anhebung bei einigen Positionen gerechtfertigt, bei anderen jedoch nicht. Unter diesem Aspekt sollten die unter § 4 Abs. 1 g) bis j) (Sozialpfleger, Kinderbeauftragte, Schiedspersonen, hauptamtliche Bedienstete der Stadt Frankfurt als Schriftführer eines Ausschusses) und § 5 aufgeführten Positionen (Freiwillige Feuerwehr) angepasst werden, die übrigen jedoch nicht. Verändert werden sollte in jedem auch die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Seniorenbeirates, die derzeit (und auch in der aktuellen Fassung) häufig nicht einmal die Fahrtkosten deckt. Diese sollte daher auf die gleiche Höhe wie die der Kinderbeauftragten festgesetzt werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.11.2016, M 224 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.12.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2016 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.01.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 224 wird unter Berücksichtigung der Schreiben des Hauptamtes vom 09.01.2017 und 16.01.2017 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 180 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 187 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 212 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 180) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 212); AfD (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahnen NR 212) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 180) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 224 = Annahme, NR 180, NR 187 und NR 212 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 224, NR 187 und NR 212 = Ablehnung, NR 180 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 224 wird unter Berücksichtigung der Schreiben des Hauptamtes vom 09.01.2017 und 16.01.2017 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 180 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 187 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 212 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 187), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 180) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 212) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 212); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 180) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme)