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Bebauungsplan Nr. 812 - Grüngürtelpark Seckbach-Nord

Vorlagentyp: NRGRÜNE
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
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Idee
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Begründung

Seckbach-Nord Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 812 in zwei Teilbereiche aufzuteilen. Für den größeren Bereich, der dem alten Geltungsbereich abzüglich des Betriebsgeländes des an der Friedberger Landstraße ansässigen Wohnwagenhandelsunternehmens entspricht, soll eine Magistratsvorlage mit dem Ziel eines Satzungsbeschlusses so rasch wie möglich vorgelegt werden, sofern die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen dies erlaubt. 2. Für das o.g. Gelände des an der Friedberger Landstraße ansässigen Wohnwagenhandelsunternehmens soll ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden. Dabei ist die Anwendbarkeit eines zeitlich befristeten Baurechts entsprechend § 9 Abs. 2 BauGB zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zum gegebenen Zeitpunkt zu berichten. Begründung: Das Wohnwagenhandelsunternehmen kann zulasten des GrünGürtelparks Seckbach-Nord keinesfalls dauerhaft planungsrechtlich gesichert werden. Im Sinne der Vermeidung unbilliger Härten sollte geprüft werden, ob die bestehende Nutzung für einen bestimmten Zeitraum planungsrechtlich zugelassen werden kann. Dabei müsste allerdings schon jetzt die Folgenutzung (GrünGürtelpark) festgesetzt werden. Dem Betreiber des Unternehmens ist bei Bedarf ein adäquates Ersatzgelände anzubieten bzw. bei der Suche nach einem Ersatzgelände Unterstützung zu gewähren.

Inhalt

Antrag vom 14.01.2010, NR 1696

Betreff: Bebauungsplan Nr. 812 - Grüngürtelpark Seckbach-Nord Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 812 in zwei Teilbereiche aufzuteilen. Für den größeren Bereich, der dem alten Geltungsbereich abzüglich des Betriebsgeländes des an der Friedberger Landstraße ansässigen Wohnwagenhandelsunternehmens entspricht, soll eine Magistratsvorlage mit dem Ziel eines Satzungsbeschlusses so rasch wie möglich vorgelegt werden, sofern die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen dies erlaubt. 2. Für das o.g. Gelände des an der Friedberger Landstraße ansässigen Wohnwagenhandelsunternehmens soll ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden. Dabei ist die Anwendbarkeit eines zeitlich befristeten Baurechts entsprechend § 9 Abs. 2 BauGB zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zum gegebenen Zeitpunkt zu berichten.

Begründung: Das Wohnwagenhandelsunternehmen kann zulasten des GrünGürtelparks Seckbach-Nord keinesfalls dauerhaft planungsrechtlich gesichert werden. Im Sinne der Vermeidung unbilliger Härten sollte geprüft werden, ob die bestehende Nutzung für einen bestimmten Zeitraum planungsrechtlich zugelassen werden kann. Dabei müsste allerdings schon jetzt die Folgenutzung (GrünGürtelpark) festgesetzt werden. Dem Betreiber des Unternehmens ist bei Bedarf ein adäquates Ersatzgelände anzubieten bzw. bei der Suche nach einem Ersatzgelände Unterstützung zu gewähren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Januar 2010Sie sind hier
    NRNR 1696Bebauungsplan Nr. 812 - Grüngürtelpark Seckbach-Nord
    STVV-Antrag · GRÜNE
  2. 20. Mai 2016MM 98Bebauungsplan Nr. 812 - GrünGürtelpark Seckbach-Nord hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 11
Sitzung 38 · 08.02.2010
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 1696 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 38 · 08.02.2010
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 1696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGNPD
Sonstige:
Freie Wähler (Prüfung und Berichterstattung)REP (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler und REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 38 · 11.02.2010
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage NR 1696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGNPD
Ablehnung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 25.02.2010
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage NR 1696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGNPD
Ablehnung:
Freie WählerREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und NPD gegen Freie Wähler und REP (= Prüfung und Berichterstattung)

Mitdiskutieren

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