Bebauungsplan Nr. 812 - Grüngürtelpark Seckbach-Nord
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Seckbach-Nord Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 812 in zwei Teilbereiche aufzuteilen. Für den größeren Bereich, der dem alten Geltungsbereich abzüglich des Betriebsgeländes des an der Friedberger Landstraße ansässigen Wohnwagenhandelsunternehmens entspricht, soll eine Magistratsvorlage mit dem Ziel eines Satzungsbeschlusses so rasch wie möglich vorgelegt werden, sofern die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen dies erlaubt. 2. Für das o.g. Gelände des an der Friedberger Landstraße ansässigen Wohnwagenhandelsunternehmens soll ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden. Dabei ist die Anwendbarkeit eines zeitlich befristeten Baurechts entsprechend § 9 Abs. 2 BauGB zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zum gegebenen Zeitpunkt zu berichten. Begründung: Das Wohnwagenhandelsunternehmen kann zulasten des GrünGürtelparks Seckbach-Nord keinesfalls dauerhaft planungsrechtlich gesichert werden. Im Sinne der Vermeidung unbilliger Härten sollte geprüft werden, ob die bestehende Nutzung für einen bestimmten Zeitraum planungsrechtlich zugelassen werden kann. Dabei müsste allerdings schon jetzt die Folgenutzung (GrünGürtelpark) festgesetzt werden. Dem Betreiber des Unternehmens ist bei Bedarf ein adäquates Ersatzgelände anzubieten bzw. bei der Suche nach einem Ersatzgelände Unterstützung zu gewähren.
Inhalt
Antrag vom 14.01.2010, NR 1696
Betreff: Bebauungsplan Nr. 812 - Grüngürtelpark Seckbach-Nord Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 812 in zwei Teilbereiche aufzuteilen. Für den größeren Bereich, der dem alten Geltungsbereich abzüglich des Betriebsgeländes des an der Friedberger Landstraße ansässigen Wohnwagenhandelsunternehmens entspricht, soll eine Magistratsvorlage mit dem Ziel eines Satzungsbeschlusses so rasch wie möglich vorgelegt werden, sofern die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen dies erlaubt. 2. Für das o.g. Gelände des an der Friedberger Landstraße ansässigen Wohnwagenhandelsunternehmens soll ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden. Dabei ist die Anwendbarkeit eines zeitlich befristeten Baurechts entsprechend § 9 Abs. 2 BauGB zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zum gegebenen Zeitpunkt zu berichten.
Begründung: Das Wohnwagenhandelsunternehmen kann zulasten des GrünGürtelparks Seckbach-Nord keinesfalls dauerhaft planungsrechtlich gesichert werden. Im Sinne der Vermeidung unbilliger Härten sollte geprüft werden, ob die bestehende Nutzung für einen bestimmten Zeitraum planungsrechtlich zugelassen werden kann. Dabei müsste allerdings schon jetzt die Folgenutzung (GrünGürtelpark) festgesetzt werden. Dem Betreiber des Unternehmens ist bei Bedarf ein adäquates Ersatzgelände anzubieten bzw. bei der Suche nach einem Ersatzgelände Unterstützung zu gewähren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2010Sie sind hierNRNR 1696Bebauungsplan Nr. 812 - Grüngürtelpark Seckbach-NordSTVV-Antrag · GRÜNE
- 20. Mai 2016MM 98Bebauungsplan Nr. 812 - GrünGürtelpark Seckbach-Nord hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler und REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und NPD gegen Freie Wähler und REP (= Prüfung und Berichterstattung)