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Keine Kinderehen in Frankfurt!

Vorlagentyp: NRAfD
5 SitzungenAbgelehnt

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat weist die ihm zugeordneten Behörden an, im Ausland geschlossene Ehen grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn sie den Bestimmungen des § 1303 BGB entsprechen. Begründung: Im Zusammenhang mit der sog. Flüchtlingskrise wurde vermehrt über sog. Kinderehen berichtet, bei denen die Partnerin minderjährig ist - teilweise sogar deutlich jünger als 12 Jahre. Eheschließungen mit minderjährigen Partnerinnen sind in islamischen Ländern nicht unüblich und teilweise auch nach dem jeweiligen Landesrecht zulässig. Soweit minderjährige Verheiratete in die Bundesrepublik einreisen, ergibt sich u.U. ein Konflikt zwischen dem verfassungsrechtlichen Schutzanspruch von Minderjährigen, deren Aufenthalt von den Eltern bzw. dem Jugendamt bestimmt wird und andererseits dem ebenfalls verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe. Die Behörden - z.B. das zuständige Jugendamt - müssen in diesen Fällen eine Rechtsgüterabwägung vornehmen. Die Abwägung kann jedoch nur zu dem Ergebnis kommen, dass die im Ausland geschlossene Ehe nicht anerkannt wird, soweit sie nicht den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen - v.a. des § 1303 BGB - entsprechen. In keinem Fall können Eheschließungen, die nicht diesen Bestimmungen entsprechen, anerkannt werden. Dies umso mehr, als die "Integrationsbeauftragte" der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD) ein pauschales Verbot von Kinderehen ablehnt: "Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen". Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, äußerte sich gegenüber der BILD-Zeitung: "Ich bin außer mir! Was hier passiert, ist doch unfassbar! Die Frau gehört sofort rausgeworfen. Frau Özoguz ist nicht länger tragbar. Wie kann man auch nur auf die Idee kommen, Ehen mit Kindern zu legalisieren?" und weiter: "Da kann es doch bei uns keine Ausnahme geben. Solche Ehen gehören ausnahmslos verboten und aufgelöst. Hier geht es um Grundsätze unserer Gesellschaft, da können wir auch keine Ehen mit Minderjährigen und Zwangsehen, die im Ausland geschlossen wurden, dulden!". Auch der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant "Ausnahmeregelungen für Einzelfälle zugunsten des Kindeswohls", um Kinderehen zu legalisieren. Vor allem im Hinblick auf die zu erwartende zunehmende Anzahl sog. Kinderehen sollte, der Magistrat beauftragt werden, die ihm zugeordneten Behörden anzuweisen, im Ausland geschlossene Ehen grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn sie den Bestimmungen des § 1303 BGB entsprechen.

Inhalt

Antrag vom 09.11.2016, NR 151

Betreff: Keine Kinderehen in Frankfurt! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat weist die ihm zugeordneten Behörden an, im Ausland geschlossene Ehen grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn sie den Bestimmungen des § 1303 BGB entsprechen.

Begründung: Im Zusammenhang mit der sog. Flüchtlingskrise wurde vermehrt über sog. Kinderehen berichtet, bei denen die Partnerin minderjährig ist - teilweise sogar deutlich jünger als 12 Jahre. Eheschließungen mit minderjährigen Partnerinnen sind in islamischen Ländern nicht unüblich und teilweise auch nach dem jeweiligen Landesrecht zulässig. Soweit minderjährige Verheiratete in die Bundesrepublik einreisen, ergibt sich u.U. ein Konflikt zwischen dem verfassungsrechtlichen Schutzanspruch von Minderjährigen, deren Aufenthalt von den Eltern bzw. dem Jugendamt bestimmt wird und andererseits dem ebenfalls verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe. Die Behörden - z.B. das zuständige Jugendamt - müssen in diesen Fällen eine Rechtsgüterabwägung vornehmen. Die Abwägung kann jedoch nur zu dem Ergebnis kommen, dass die im Ausland geschlossene Ehe nicht anerkannt wird, soweit sie nicht den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen - v.a. des § 1303 BGB - entsprechen. In keinem Fall können Eheschließungen, die nicht diesen Bestimmungen entsprechen, anerkannt werden. Dies umso mehr, als die "Integrationsbeauftragte" der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD) ein pauschales Verbot von Kinderehen ablehnt: "Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen". Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, äußerte sich gegenüber der BILD-Zeitung: "Ich bin außer mir! Was hier passiert, ist doch unfassbar! Die Frau gehört sofort rausgeworfen. Frau Özoguz ist nicht länger tragbar. Wie kann man auch nur auf die Idee kommen, Ehen mit Kindern zu legalisieren?" und weiter: "Da kann es doch bei uns keine Ausnahme geben. Solche Ehen gehören ausnahmslos verboten und aufgelöst. Hier geht es um Grundsätze unserer Gesellschaft, da können wir auch keine Ehen mit Minderjährigen und Zwangsehen, die im Ausland geschlossen wurden, dulden!". Auch der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant "Ausnahmeregelungen für Einzelfälle zugunsten des Kindeswohls", um Kinderehen zu legalisieren. Vor allem im Hinblick auf die zu erwartende zunehmende Anzahl sog. Kinderehen sollte, der Magistrat beauftragt werden, die ihm zugeordneten Behörden anzuweisen, im Ausland geschlossene Ehen grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn sie den Bestimmungen des § 1303 BGB entsprechen.Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2016, NR 172 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 16.11.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. November 2016 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2017 im Jugendhilfeausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 36 · 28.11.2016
TO I, TOP 1
Abgelehnt
Die Vorlage NR 151 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 6 · 08.12.2016
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 151 auf den Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 172 auf den Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 6 · 12.12.2016
TO I, TOP 10
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 151 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 172 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF
Sonstige:
Frankfurter (NR 151 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFRAKTION
Ablehnung:
AfDFDPBFFLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 172) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (NR 151 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 15.12.2016
TO I, TOP 7
Beraten
1. Die Vorlage NR 151 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 151 auf Antrag der AfD-Fraktion: Stadtverordneter Dr. Alt Ja Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Nein Stadtverordnete auf der Heide Nein Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Nein Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordneter Becker Nein Stadtverordneter Dr. Betakis Nein Stadtverordnete Brandt Nein Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordnete Buchheim fehlt Stadtverordneter Burcu fehlt Stadtverordnete Burkert Nein Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordneter Daum Nein Stadtverordnete David fehlt Stadtverordneter Dr. Deusinger Nein Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordnete Dorn Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordneter Emmerling Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordneter Frischkorn Nein Stadtverordneter Fuchs Ja Stadtverordneter Gannoukh Nein Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordnete Hanisch Nein Stadtverordneter Prof. Dr. Harsche Nein Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordnete Hübner Ja Stadtverordneter Kirchner Nein Stadtverordneter Kliehm Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kochte fehlt Stadtverordneter Dr. Kößler fehlt Stadtverordnete Krause fehlt Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordnete Leineweber Ja* Stadtverordneter Leonhard Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Nein Stadtverordnete Loizides Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Mund Ja* Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordnete Pfreundschuh Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Purkhardt Nein Stadtverordnete Puttendörfer Nein Stadtverordneter Quirin Nein Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Ja Stadtverordneter Reschke Ja Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer fehlt Stadtverordnete Romic-Stojanovic Nein Stadtverordnete Ross Nein Stadtverordneter Schenk Ja* Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Christoph Schmitt Nein Stadtverordneter Hubert Schmitt Nein Stadtverordneter Thomas Schmitt fehlt Stadtverordnete Schubring Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordneter Siefert Nein Stadtverordneter Siegler Nein Stadtverordnete Stilgenbauer Nein Stadtverordneter Stock Nein Stadtverordnete Tafel-Stein fehlt Stadtverordnete Dr. Teufel fehlt Stadtverordnete Triantafillidou Nein Stadtverordneter Trinklein Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim fehlt Stadtverordneter Wehnemann Nein Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordnete Wüst fehlt Stadtverordneter Wurtz Ja Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zieran Nein * = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 172 2. a) Die Vorlage NR 172 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hübner, Dr. Schulz, Amann, Dr. Schmitt, Arslaner-Gölbasi, Kliehm und Schenk dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFRAKTION
Ablehnung:
AfDFDPBFFLinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 37 · 30.01.2017
TO I, TOP 27
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 151 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 172 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 821,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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