Keine Kinderehen in Frankfurt!
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat weist die ihm zugeordneten Behörden an, im Ausland geschlossene Ehen grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn sie den Bestimmungen des § 1303 BGB entsprechen. Begründung: Im Zusammenhang mit der sog. Flüchtlingskrise wurde vermehrt über sog. Kinderehen berichtet, bei denen die Partnerin minderjährig ist - teilweise sogar deutlich jünger als 12 Jahre. Eheschließungen mit minderjährigen Partnerinnen sind in islamischen Ländern nicht unüblich und teilweise auch nach dem jeweiligen Landesrecht zulässig. Soweit minderjährige Verheiratete in die Bundesrepublik einreisen, ergibt sich u.U. ein Konflikt zwischen dem verfassungsrechtlichen Schutzanspruch von Minderjährigen, deren Aufenthalt von den Eltern bzw. dem Jugendamt bestimmt wird und andererseits dem ebenfalls verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe. Die Behörden - z.B. das zuständige Jugendamt - müssen in diesen Fällen eine Rechtsgüterabwägung vornehmen. Die Abwägung kann jedoch nur zu dem Ergebnis kommen, dass die im Ausland geschlossene Ehe nicht anerkannt wird, soweit sie nicht den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen - v.a. des § 1303 BGB - entsprechen. In keinem Fall können Eheschließungen, die nicht diesen Bestimmungen entsprechen, anerkannt werden. Dies umso mehr, als die "Integrationsbeauftragte" der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD) ein pauschales Verbot von Kinderehen ablehnt: "Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen". Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, äußerte sich gegenüber der BILD-Zeitung: "Ich bin außer mir! Was hier passiert, ist doch unfassbar! Die Frau gehört sofort rausgeworfen. Frau Özoguz ist nicht länger tragbar. Wie kann man auch nur auf die Idee kommen, Ehen mit Kindern zu legalisieren?" und weiter: "Da kann es doch bei uns keine Ausnahme geben. Solche Ehen gehören ausnahmslos verboten und aufgelöst. Hier geht es um Grundsätze unserer Gesellschaft, da können wir auch keine Ehen mit Minderjährigen und Zwangsehen, die im Ausland geschlossen wurden, dulden!". Auch der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant "Ausnahmeregelungen für Einzelfälle zugunsten des Kindeswohls", um Kinderehen zu legalisieren. Vor allem im Hinblick auf die zu erwartende zunehmende Anzahl sog. Kinderehen sollte, der Magistrat beauftragt werden, die ihm zugeordneten Behörden anzuweisen, im Ausland geschlossene Ehen grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn sie den Bestimmungen des § 1303 BGB entsprechen.
Inhalt
Antrag vom 09.11.2016, NR 151
Betreff: Keine Kinderehen in Frankfurt! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat weist die ihm zugeordneten Behörden an, im Ausland geschlossene Ehen grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn sie den Bestimmungen des § 1303 BGB entsprechen.
Begründung: Im Zusammenhang mit der sog. Flüchtlingskrise wurde vermehrt über sog. Kinderehen berichtet, bei denen die Partnerin minderjährig ist - teilweise sogar deutlich jünger als 12 Jahre. Eheschließungen mit minderjährigen Partnerinnen sind in islamischen Ländern nicht unüblich und teilweise auch nach dem jeweiligen Landesrecht zulässig. Soweit minderjährige Verheiratete in die Bundesrepublik einreisen, ergibt sich u.U. ein Konflikt zwischen dem verfassungsrechtlichen Schutzanspruch von Minderjährigen, deren Aufenthalt von den Eltern bzw. dem Jugendamt bestimmt wird und andererseits dem ebenfalls verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe. Die Behörden - z.B. das zuständige Jugendamt - müssen in diesen Fällen eine Rechtsgüterabwägung vornehmen. Die Abwägung kann jedoch nur zu dem Ergebnis kommen, dass die im Ausland geschlossene Ehe nicht anerkannt wird, soweit sie nicht den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen - v.a. des § 1303 BGB - entsprechen. In keinem Fall können Eheschließungen, die nicht diesen Bestimmungen entsprechen, anerkannt werden. Dies umso mehr, als die "Integrationsbeauftragte" der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD) ein pauschales Verbot von Kinderehen ablehnt: "Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen". Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, äußerte sich gegenüber der BILD-Zeitung: "Ich bin außer mir! Was hier passiert, ist doch unfassbar! Die Frau gehört sofort rausgeworfen. Frau Özoguz ist nicht länger tragbar. Wie kann man auch nur auf die Idee kommen, Ehen mit Kindern zu legalisieren?" und weiter: "Da kann es doch bei uns keine Ausnahme geben. Solche Ehen gehören ausnahmslos verboten und aufgelöst. Hier geht es um Grundsätze unserer Gesellschaft, da können wir auch keine Ehen mit Minderjährigen und Zwangsehen, die im Ausland geschlossen wurden, dulden!". Auch der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant "Ausnahmeregelungen für Einzelfälle zugunsten des Kindeswohls", um Kinderehen zu legalisieren. Vor allem im Hinblick auf die zu erwartende zunehmende Anzahl sog. Kinderehen sollte, der Magistrat beauftragt werden, die ihm zugeordneten Behörden anzuweisen, im Ausland geschlossene Ehen grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn sie den Bestimmungen des § 1303 BGB entsprechen.Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2016, NR 172 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 16.11.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. November 2016 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2017 im Jugendhilfeausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 172) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (NR 151 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.