.Migrationshintergrund.: Begriffsverwendung in Berichten des Magistrats
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die für Integrationsfragen zuständigen Minister der Länder haben nachfolgende Definition im September 2008 zustimmend zur Kenntnis genommen: Einen Migrationshintergrund haben alle Personen, die mindestens eines der nachfolgend genannten Merkmale aufweisen:
- Ausländerinnen und Ausländer, 2. im Ausland geborene und zugewanderte Personen seit dem
- Januar 1950,
- Eingebürgerte,
- Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in eine der o. g. Kategorien fällt. In einer länderoffenen Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundes hat der Bund dieser Definition ebenfalls zugestimmt. Die Definition soll Grundlage für das ab 2010 geplante länderübergreifende Integrationsmonitoring sein. Im Bericht 336 argumentiert der Magistrat jedoch wie seit jeher, dass in seinem Bericht über den MigrantInnenanteil in der Stadtverwaltung keine genauen Zahlen genannt werden könnten, da die Datenlage diese Informationen nicht liefere. Im jüngst vorgelegten Magistratsbericht „Integration und Vielfalt messen“ (B 479) hingegen schildert der Autor der Studie, Rainer Ohliger, dass es seit einigen Monaten eine bundesweit gültige Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ gibt. Er empfiehlt für das Frankfurter Monitoring, d.h. schlussendlich für die gesamte Verwaltung, diese Definition zu übernehmen, um so Transparenz zu schaffen. Aus diesem Grund wird der Bericht zurückgewiesen, in der Hoffnung, in einer aktualisierten Version aufschlussreichere Informationen zu erhalten.
Inhalt
Antrag vom 24.06.2009, NR 1461
Betreff:
"Migrationshintergrund": Begriffsverwendung in Berichten des Magistrats
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bericht 336/09 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat verwendet künftig in seiner Berichterstattung den Begriff Migrationshintergrund so, wie er von der Bund-Länder-Kommission definiert worden ist (siehe S. 25 in "Integration und Vielfalt messen: Konzept für ein Frankfurter Monitoring“, Frankfurt, 2009). Begründung: Die für Integrationsfragen zuständigen Minister der Länder haben nachfolgende Definition im September 2008 zustimmend zur Kenntnis genommen: Einen Migrationshintergrund haben alle Personen, die mindestens eines der nachfolgend genannten Merkmale aufweisen:
- Ausländerinnen und Ausländer, 2. im Ausland geborene und zugewanderte Personen seit dem
- Januar 1950,
- Eingebürgerte,
- Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in eine der o. g. Kategorien fällt. In einer länderoffenen Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundes hat der Bund dieser Definition ebenfalls zugestimmt. Die Definition soll Grundlage für das ab 2010 geplante länderübergreifende Integrationsmonitoring sein. Im Bericht 336 argumentiert der Magistrat jedoch wie seit jeher, dass in seinem Bericht über den MigrantInnenanteil in der Stadtverwaltung keine genauen Zahlen genannt werden könnten, da die Datenlage diese Informationen nicht liefere. Im jüngst vorgelegten Magistratsbericht "Integration und Vielfalt messen“ (B 479) hingegen schildert der Autor der Studie, Rainer Ohliger, dass es seit einigen Monaten eine bundesweit gültige Definition des Begriffs "Migrationshintergrund“ gibt. Er empfiehlt für das Frankfurter Monitoring, d.h. schlussendlich für die gesamte Verwaltung, diese Definition zu übernehmen, um so Transparenz zu schaffen. Aus diesem Grund wird der Bericht zurückgewiesen, in der Hoffnung, in einer aktualisierten Version aufschlussreichere Informationen zu erhalten. Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.05.2009, B 336 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 01.07.2009
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2009BB 336Eine Stadtverwaltung für und mit Migrantinnen und MigrantenMagistratsbericht
- 24. Juni 2009Sie sind hierNRNR 1461.Migrationshintergrund.: Begriffsverwendung in Berichten des MagistratsSTVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme); FDP und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD und LINKE. (= Annahme); FDP und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (B 336 = Zurückweisung, NR 1461 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme); FAG (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD und LINKE. (= Annahme); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (B 336 = Zurückweisung, NR 1461 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler gegen SPD, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FAG (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE., REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FAG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.