Partizipation stärken - ein Kinder- und Jugendparlament für Frankfurt
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, ein Kinder- und Jugendparlament in Frankfurt zu gründen, um die politische Partizipation junger Menschen zu stärken. Dies soll durch eine repräsentative Vertretung aller Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren erfolgen, die in die politischen Entscheidungsprozesse der Stadt eingebunden werden. Ziel ist es, eine nachhaltige und strukturierte Beteiligung junger Leute an der Stadtpolitik zu ermöglichen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt für die Stadt Frankfurt ein Kinder- und Jugendparlament sowie lokale Kinder- und Jugendräte in den Ortsbezirken einzurichten. Das Kinder- und Jugendparlament ist eine von allen Frankfurter Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren gewählte repräsentative Vertretung ihrer Interessen in der Frankfurter Stadtpolitik. Das Kinder- und Jugendparlament ist als eine bei der Stadt angesiedelte Vertretung (verbands-)unabhängig, überparteilich und überkonfessionell, seine Mitglieder werden in Personenwahl gewählt. Das Kinder- und Jugendparlament ist in der Wahl seiner stadtpolitischen Themen und Beschlüsse frei. Dem Kinder- und Jugendparlament gehören 80 Mitglieder an, die sich aus 15 Kinder- und Jugendräten auf Ortsbezirksebene zusammensetzen. Das Parlament wird inklusiv und barrierefrei gestaltet sein, damit alle jungen Menschen unabhängig von ihrem sozialen Status die Möglichkeit zur politischen Teilhabe erhalten. Die Wahl der Mitglieder erfolgt alle zwei Jahre von den 10 bis 17-jährigen Einwohner*innen unserer Stadt. Ab dem Alter von 12 Jahren kann man sich selbst zur Wahl aufstellen lassen. Zentrale Aspekte bei der Konzeption des Kinder- und Jugendparlaments sind das Recht, Anfragen und Anträge an die Stadtverordnetenversammlung zu stellen sowie das Recht, in den Ausschüssen und auf Antrag im Plenum der Stadtverordnetenversammlung zu kinder- und jugendpolitisch relevanten Vorlagen angehört zu werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen zu kinder- und jugendpolitisch relevanten Vorlagen des Magistrats abgegeben werden. Diese Rechte sind entsprechend den gewährten Rechten der Ortsbeiräte und der KAV in die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung aufzunehmen. Dem Jugendhilfeausschuss wird empfohlen, zwei beratende Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments aufzunehmen. Im Zuge der Etablierung des Kinder- und Jugendparlamentes wird die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung entsprechend angepasst. Alle grundsätzlichen Regelungen für das Kinder- und Jugendparlament sollen in einer von der Verwaltung noch zu erarbeitenden Satzung festgehalten werden (Details dazu in Anlage 1 "Umsetzungsempfehlung"). Diese wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und Festlegungen u.a. zu folgenden Punkten beinhalten:
- Zweck und Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Strukturen
- Zusammensetzung und Mitglieder
- Wahlen
- Organisation und Aufgaben der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendparlament sowie der verwaltungs- und fachlichen Begleitung
- Budget, Richtlinien für Budgetverwendung und deren Nachweise
- Aufwandsentschädigungen
- Sitzungen (Ort, Frequenz, Anwesenheit), Konstituierende Sitzung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Geschäftsgang Darüber hinaus gibt sich das erste gewählte Kinder- und Jugendparlament, nach Beratung durch und in Abstimmung mit der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendparlament, eine Geschäftsordnung. Sie soll sich an Geschäftsordnungen anderer Kinder- und Jugendparlamente sowie an Geschäftsordnungen der Frankfurter Ortsbeiräte und Stadtverordnetenversammlung orientieren und unter anderem Regelungen treffen zu:
- Turnus, Vorbereitung, Terminierung, Einberufung und Ablauf der Sitzungen
- Öffentlichkeit der Sitzungen
- Sitzungsleitung und -verlauf
- Wahl von Sitzungsleitungen und Vertreter*innen in den Ortsbeiräten bzw. der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüssen, Kooperation mit dem JHA
- Festlegung der Tagesordnungen
- Rederechten
- Einladung sachkundiger Dritter
- Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
- Niederschriften
- Verwendung und Verwendungsnachweise Budget
- Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendparlament, insbesondere der verwaltungs- und fachlichen Begleitung Die Geschäftsordnung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine besondere Beachtung bei der Etablierung der Satzung sowie Geschäftsordnung gilt dem Kinder- und Jugendschutz sowie dem geltenden Recht der DSGVO. Für die Organisation und Verwaltung der parlamentarischen Prozesse und die pädagogisch/inhaltliche Begleitung der Mitglieder der Kinder- und Jugendräte sowie des Kinder- und Jugendparlamentes wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Sie wird dem Büro der/dem Stadtverordnetenvorsteher*in angegliedert und zugeordnet. Für die Geschäftsstelle sind folgende Stellen einzurichten:
- 1 Vollzeitstelle Geschäftsführung
- 2,5 Vollzeitäquivalente Verwaltung, Besetzung in Teilzeit möglich
- 2,5 Vollzeitäquivalente Sozialpädagogik/Bildungsarbeit, Besetzung in Teilzeit möglich Zur Durchführung der alle zwei Jahre stattfindenden Wahlen zum Kinder- und Jugendparlament und der damit verbundenen Aufgaben wird eine Vollzeitstelle im Wahlamt und zur Beratung der Geschäftsstelle sowie verwaltungstechnischen Bedarfen eine Vollzeitstelle im Büro der Stadtverordnetenversammlung eingerichtet. Dem Kinder- und Jugendparlament wie auch den lokalen Kinder- und Jugendräten werden von der Stadt Frankfurt jeweils eigene Budgets zur Verfügung gestellt, die von ihnen mit Unterstützung der Stadtverwaltung nach den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geführt und genutzt werden können. Die Höhe orientiert sich an den Verfügungsmitteln der Ortsbeiräte und wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Das Kinder- und Jugendparlament bzw. die lokalen Kinder- und Jugendräte können eigene Projekte im Rahmen des Budgets beschließen und durchführen. Der Satzung für das Frankfurter Kinder- und Jugendparlament und die lokalen Kinder- und Jugendräte ist eine Anlage beizufügen, in der ein Rahmen dafür vorgegeben wird, wofür die Budgetmittel ausgegeben werden können. Das Kinder- und Jugendparlament sowie die lokalen Kinder- und Jugendräte sind dem städtischen Revisionsamt rechenschaftspflichtig, eine Prüfung der Ausgaben findet jährlich statt. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 Euro. Die vier Mitglieder des Präsidiums erhalten aufgrund der mit diesem Amt verbundenen Mehrarbeit einen Zuschlag zur Aufwandsentschädigung von 75 Euro. Näheres regelt die Satzung. Die mit dem Frankfurter Kinder- und Jugendparlament aufgebauten repräsentativen Beteiligungsstrukturen werden im dreijährigen Rhythmus auf ihre Wirkungen und Wirksamkeit hin evaluiert und bei Bedarf korrigiert bzw. weiterentwickelt. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein Evaluationsbericht vorzulegen.
Begründung
Die Stadt Frankfurt hat 2019 dem Frankfurter Jugendring (FJR) und dem Stadt-schüler*innenrat (SSR) als Interessenvertretungen junger Frankfurter*innen die Aufgabe übertragen, ein Jugendpartizipationskonzept für Frankfurt zu erarbeiten. FJR und SSR gründeten dafür die ehrenamtliche Projektgruppe "jugendmachtfrankfurt". Sie wurde während des Prozesses der Konzeptentwicklung von einem "Arbeitskreis Partizipation" begleitet, in dem sich Vertreter*innen aus Stadtpolitik, Jugendhilfe, Wissenschaft und Zivilgesellschaft engagierten. Die Projektgruppe "jugendmachtfrankfurt" legte 2023 ein "Jugendpartizipations-konzept" vor. In diesem wird als einer von vier Bausteinen/Formen von Jugendpartizipation in Frankfurt eine "Repräsentative Beteiligung - das Jugendparlament und die Jugendräte" vorgeschlagen. Die dort formulierten Vorschläge bilden die Grundlage für das Frankfurter Kinder- und Jugendparlament. Die Stadtverordnetenversammlung dankt der Projektgruppe "jugendmachtfrankfurt" für ihre Arbeit und ihr Engagement in den letzten Jahren und die produktive und gute Zusammenarbeit. In einer Zeit, in der junge Menschen zunehmend ihre Stimmen erheben und nach mehr Beteiligung und Mitgestaltung verlangen, erkennt die Stadt Frankfurt diesen Bedarf an. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir Kindern und Jugendlichen nicht nur zuhören, sondern ihnen auch eine effektive Plattform für ihre Partizipation und Mitbestimmung bieten. Die Gründung des Kinder- und Jugendparlaments markiert einen entscheidenden Schritt, um den jungen Menschen unserer Stadt eine strukturierte und nachhaltige Einflussnahme auf die kommunalen Entscheidungsprozesse zu ermöglichen. Das Frankfurter Kinder- und Jugendparlament wird als eine partizipative Interessensvertretung aller Kinder und Jugendlichen unserer Stadt fungieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Oktober 2025 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.11.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP, AfD und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Ablehnung) CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 1390 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung)