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Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte

Vorlagentyp: NRLINKE
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren19 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert einen Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte, um die Mieterhöhungen auf maximal ein Prozent pro Jahr zu begrenzen. Dies ist notwendig, um den finanziellen Druck auf einkommensschwache Haushalte zu verringern, insbesondere nach dem Auslaufen der bisherigen Mietpreisbegrenzung und angesichts steigender Lebenshaltungskosten.

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Antrag

  1. Der Magistrat nimmt den Forderungen des zivilgesellschaftlichen "Bündnis für einen Mietpreisstopp" folgend über seine Aufsichtsrät*innen Einfluss auf die öffentliche Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH), um einen Mietenstopp bei der NH zu erreichen. Damit sollen Mieterhöhungen auf höchstens ein Prozent im Jahr begrenzt werden.
  2. Die Regelung des Mietenstopps soll unabhängig vom Einkommen für alle knapp 60.000 Mieter*innen der NH gelten.
  3. Der Mietenstopp bei der NH gilt für mindestens zehn Jahre.

Begründung

Seit 2019 galt bei der mehrheitlich landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) der sogenannte Mietenstopp. Damit wurden Mieterhöhungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf maximal fünf Prozent in fünf Jahren begrenzt. Diese Mietpreisbegrenzung galt jedoch nicht für alle Mieter*innen, sondern nur für Haushalte, deren jährliches Bruttoeinkommen 63.000 Euro nicht überstieg. Von dieser Regelung profitierten etwa zwei Drittel der Haushalte der knapp 60.000 NH-Wohnungen. Sie ist Ende 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Sich von diesem wichtigen wohnungspolitischen Instrument zu verabschieden, war sozialpolitisch fatal. Besonders Mieter*innen mit geringem Einkommen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und angesichts steigender Lebenshaltungskosten immer weniger Geld zur Verfügung haben, sind seitdem großen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Auch die im September 2024 eingeführte "Mietenstrategie" bringt kaum Entlastungen, denn sie erlaubt Mieterhöhungen von bis zu zehn Prozent alle drei Jahre. Damit liegt die NH nur wenig unter den gesetzlich maximal möglichen Mieterhöhungen von 15 Prozent in drei Jahren, die Vermieter*innen in Frankfurt verlangen können. Die aktuelle Regelung bei der NH erlaubt Mieterhöhungen von monatlich bis zu 55 Euro in Südhessen, also auch in Frankfurt, und stellt einen sprunghaften Anstieg bezüglich der Mietbelastung dar. Vor einem Jahr im September 2024 hatte die Stadt Frankfurt angekündigt, "für ihr Stadtgebiet die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer weitergehenden Mietpreisbegrenzung der NHW-Wohnungen zu prüfen". Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) sagte: "Ziel sei eine niedrigere prozentuale Grenze für Mieterhöhungen als die allgemein vorgesehenen zehn Prozent". Seitdem wurde jedoch keine größere Mietpreisbegrenzung für Wohnungen der NH in Frankfurt beschlossen. Das "Bündnis für einen Mietpreisstopp" hat über 1.000 Unterschriften in verschiedenen NH-Siedlungen in Frankfurt gesammelt und die NH-Geschäftsführung am 8. November 2025 bei einer Kundgebung in einer NH-Siedlung in Niederrad damit konfrontiert. Im Bündnis engagieren sich zahlreiche Gruppen und Initiativen, wie z.B. die Nachbarschaftsinitiative Nordend-Bornheim-Ostend, Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V., Mitglieder der Gewerkschaften ver.di und der IG Metall in Frankfurt und auch Professor*innen der Goethe-Universität Frankfurt. Das zeigt, dass sich eine Mehrheit unter den betroffenen Mieter*innen gemeinsam mit vielen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen für einen Mietenstopp ausspricht und eine soziale Mietenpolitik bei der landeseigenen Wohnungsgesellschaft einfordert. Auch die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) hat ihren Mietenstopp bis 2030 verlängert. Die NH, die wirtschaftlich gut aufgestellt ist und 2024 einen Gewinn von 34,7 Millionen Euro erzielt hat, sollte dem Beispiel der Stadt Frankfurt folgen und ebenfalls einen Mietenstopp mit einer jährlichen Mieterhöhungsgrenze von einem Prozent einführen. Als öffentliche Wohnungsgesellschaft muss die NH ihrem Auftrag der sozialen Wohnraumversorgung nachkommen und dauerhaft günstigen Wohnraum bereitstellen. Daher ist es dringend notwendig, die Mieten stärker zu begrenzen, um den Mieter*innen eine dringend notwendige Atempause zu verschaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2025Sie sind hier
    NRNR 1389Verkehrssicherheit erhöhen - Dooring-Unfälle verhindern
    STVV-Antrag · Linke
  2. 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 18Verkehrssicherheit erhöhen - Dooring-Unfälle verhindernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 11
Sitzung 42 · 20.10.2025
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)

OBR 7
Sitzung 41 · 21.10.2025
TO I, TOP 34
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1389 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUBFF
Ablehnung:
SPDFarbechte/linke
Enthaltung:
GrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und BFF gegen SPD und farbechte/Linke (= Zustimmung); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)

OBR 1
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 61
Beraten
Die Vorlage NR 1389 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUBFF
Ablehnung:
FDPLinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis); SPD (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO II, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 1389 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 41 · 23.10.2025
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

OBR 5
Sitzung 42 · 24.10.2025
TO I, TOP 58
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1389 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDBFFFDPAfD
Ablehnung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)

OBR 15
Sitzung 42 · 24.10.2025
TO I, TOP 15
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1389 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
6 CDUBFFFDP
Ablehnung:
3 GrüneSPD
Enthaltung:
1 CDU1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: 6 CDU, BFF und FDP gegen 3 GRÜNE und SPD (= Annahme); 1 CDU und 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 39 · 27.10.2025
TO I, TOP 13
Beraten
Die Vorlage NR 1389 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Sicherheitstrennstreifen nicht 0,75 cm, sondern 0,75 m umfassen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Annahme)FRAKTION (Annahme)Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)Stadtv. Bäppler-Wolf (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)

OBR 2
Sitzung 43 · 27.10.2025
TO I, TOP 58
Beraten
a) Die Vorlage NR 1389 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 42 · 27.10.2025
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
1 CDUGrüneSPD
Ablehnung:
2 CDUBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung)

OBR 4
Sitzung 42 · 28.10.2025
TO II, TOP 33
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1389 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUFDP
Ablehnung:
LinkeFraktionslos
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen Linke und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)

OBR 13
Sitzung 42 · 28.10.2025
TO I, TOP 15
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1389 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 CDUBFF
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
1 CDUGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: 3 CDU und BFF gegen SPD (= Annahme); 1 CDU und GRÜNE (= Enthaltung)

OBR 16
Sitzung 42 · 28.10.2025
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUGrüne
Ablehnung:
FDPBFF
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

OBR 9
Sitzung 42 · 30.10.2025
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFDPFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 42 · 30.10.2025
TO I, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

OBR 12
Sitzung 42 · 31.10.2025
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDVoltLinke
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen FDP (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 06.11.2025
TO II, TOP 27
Beraten
Die Vorlage NR 1389 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Sicherheitstrennstreifen nicht 0,75 cm, sondern 0,75 m umfassen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDStadtv. Bäppler-WolfÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)

OBR 2
Sitzung 44 · 01.12.2025
TO I, TOP 39
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1389 nicht zu befassen, wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
1 LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
1 Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung)

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