Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Grundsteuer C)
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant die Einführung einer Grundsteuer C, um unbebaute baureife Grundstücke höher zu besteuern. Dies soll den finanziellen Druck zur Bebauung erhöhen und dem Wohnungsmangel entgegenwirken. Die Maßnahme ist vor allem als politisches Instrument zur Steuerung des Wohnungsmarktes gedacht.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In Frankfurt wird eine Grundsteuer C nach § 25 Abs. 5 GrStG eingeführt, die einen erhöhten Hebesatz für baureife Grundstücke festlegt. Der Hebesatz der Grundsteuer C muss dabei höher sein als der der Grundsteuer B.
Begründung
Seit dem 1.1.2025 haben Kommunen in Hessen die Möglichkeit, für baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen: "Baureife Grundstücke sind unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 des Bewertungsgesetzes, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten." Die Grundsteuer C dient dazu, unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, höher zu belasten als die übrigen unbebauten Grundstücke. Dadurch kann der finanzielle Druck zugunsten einer Bebauung erhöht werden. Mit der Einführung der Grundsteuer C kann die Stadt ein klares Signal setzen: Dringend benötigtes Bauland darf nicht mehr ohne Konsequenzen brachliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2025Sie sind hierNRNR 1383Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Grundsteuer C)STVV-Antrag · Linke
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 167Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Grundsteuer C)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und AfD (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und AfD (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Aktenzeichen: 21-11