Grünflächensatzung um eine Auflistung aller städtischen Grünflächen ergänzen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der Frankfurter Rundschau vom 25.04.2009 wurde über einen Rechtsstreit der Stadt Frankfurt am Main mit einem Hundebesitzer berichtet. Dieser hatte einen Bußgeldbescheid erhalten, da er seinen Hund in einer Grünanlage nicht – wie durch die Grünflächensatzung vorgeschrieben – angeleint hatte. Vor Gericht führte der Hundebesitzer aus, dass die Grünflächensatzung nicht definiert, was eine Grünanlage ist bzw. die Grünanlagen der Stadt nicht aufliste. Somit konnte er nicht wissen, ob er sich in einer Grünanlage befinde. Wie die FR weiter berichtet, folgte das Gericht dieser Argumentation. Das zuständige Dezernat dagegen führte aus, dass es in Frankfurt mehr als 1000 Grünanlagen gebe, die die Stadt nicht alle in einem Anhang aufzählen könne. Dies ist nicht nachvollziehbar. Wenn dem Dezernat die Anzahl der Grünflächen bekannt ist, liegt ihm offensichtlich eine Auflistung der Grünflächen vor, die der Satzung als Anlage beigefügt werden könnte. Alternativ könnte auch ein Plan der Satzung beigefügt werden, auf dem die Grünflächen verzeichnet sind. Die Grünflächensatzung legt fest, dass Grünanlagen im Sinne der Satzung „ …die im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehenden Grünflächen, welche die Stadt dem im folgenden Abs. 3 aufgeführten Benutzungszweck gewidmet und den Benutzern kostenfrei zugänglich gemacht hat (insbesondere Parks, Uferanlagen, Kinderspiel- und Bolzplätze, jeweils nebst etwa zugehöriger Wasseranlagen und Anpflanzungen, wie z. B. Gärten und Bäumen)“ sind. Weiterhin legt die Grünflächensatzung fest, dass „ …Grünflächen, die Bestandteil öffentlicher Straßen im Sinne von § 2 Hessisches Straßengesetz sind …“ keine Grünflächen im Sinne der Satzung sind. Die Grünflächensatzung definiert somit zum einen nicht den Begriff der „Grünfläche“, zum anderen kann der Bürger – selbst wenn der Begriff Grünfläche definiert wäre – im konkreten Einzelfall praktisch nicht feststellen, ob eine solche Grünfläche im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main steht (denn nur für diese gilt die Grünflächensatzung) oder nicht. Ebenso kann er nicht erkennen, ob die Grünfläche Bestandteil öffentlicher Straßen im Sinne des Hessischen Straßengesetzes ist. Daher wird der Magistrat beauftragt, die Grünflächensatzung dahingehend zu ergänzen, dass die Flächen, für die diese Satzung gilt, eindeutig erkennbar sind.
Inhalt
Antrag vom 28.04.2009, NR 1372
Betreff:
Grünflächensatzung um eine Auflistung aller städtischen Grünflächen ergänzen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die Grünflächensatzung dahingehend zu ergänzen, dass die einzelnen Grünflächen, für die diese Satzung gilt, in geeigneter Weise aufgeführt werden.
Begründung:
In der Frankfurter Rundschau vom 25.04.2009 wurde über einen Rechtsstreit der Stadt Frankfurt am Main mit einem Hundebesitzer berichtet. Dieser hatte einen Bußgeldbescheid erhalten, da er seinen Hund in einer Grünanlage nicht – wie durch die Grünflächensatzung vorgeschrieben – angeleint hatte. Vor Gericht führte der Hundebesitzer aus, dass die Grünflächensatzung nicht definiert, was eine Grünanlage ist bzw. die Grünanlagen der Stadt nicht aufliste. Somit konnte er nicht wissen, ob er sich in einer Grünanlage befinde. Wie die FR weiter berichtet, folgte das Gericht dieser Argumentation. Das zuständige Dezernat dagegen führte aus, dass es in Frankfurt mehr als 1000 Grünanlagen gebe, die die Stadt nicht alle in einem Anhang aufzählen könne.
Dies ist nicht nachvollziehbar. Wenn dem Dezernat die Anzahl der Grünflächen bekannt ist, liegt ihm offensichtlich eine Auflistung der Grünflächen vor, die der Satzung als Anlage beigefügt werden könnte. Alternativ könnte auch ein Plan der Satzung beigefügt werden, auf dem die Grünflächen verzeichnet sind.
Die Grünflächensatzung legt fest, dass Grünanlagen im Sinne der Satzung " …die im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehenden Grünflächen, welche die Stadt dem im folgenden Abs. 3 aufgeführten Benutzungszweck gewidmet und den Benutzern kostenfrei zugänglich gemacht hat (insbesondere Parks, Uferanlagen, Kinderspiel- und Bolzplätze, jeweils nebst etwa zugehöriger Wasseranlagen und Anpflanzungen, wie z. B. Gärten und Bäumen)“ sind. Weiterhin legt die Grünflächensatzung fest, dass " …Grünflächen, die Bestandteil öffentlicher Straßen im Sinne von § 2 Hessisches Straßengesetz sind …“ keine Grünflächen im Sinne der Satzung sind.
Die Grünflächensatzung definiert somit zum einen nicht den Begriff der "Grünfläche“, zum anderen kann der Bürger – selbst wenn der Begriff Grünfläche definiert wäre – im konkreten Einzelfall praktisch nicht feststellen, ob eine solche Grünfläche im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main steht (denn nur für diese gilt die Grünflächensatzung) oder nicht. Ebenso kann er nicht erkennen, ob die Grünfläche Bestandteil öffentlicher Straßen im Sinne des Hessischen Straßengesetzes ist.
Daher wird der Magistrat beauftragt, die Grünflächensatzung dahingehend zu ergänzen, dass die Flächen, für die diese Satzung gilt, eindeutig erkennbar sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2009Sie sind hierNRNR 1372Grünflächensatzung um eine Auflistung aller städtischen Grünflächen ergänzenSTVV-Antrag · FAG
- 3. August 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 636Grünflächensatzung um eine Auflistung aller städtischen Grünflächen ergänzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Ablehnung)