Straßenreinigungsabgabe: Entwicklungen rechtzeitig erkennen, Kalkulationszeitraum verkürzen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Kalkulationszeitraum für die Straßenreinigungsabgabe auf zwei Jahre zu verkürzen, um Kostenentwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Dies soll verhindern, dass Anpassungen der Abgabe notwendig werden, die möglicherweise vermeidbar sind. Die Zustimmung zu diesem Antrag wird erwartet, um eine vorausschauende und kostenbewusste Verwaltung zu gewährleisten.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
- Der Vorlage M 141 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1318 zugestimmt.
- Der Vorlage NR 1318 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Der Magistrat sieht vor, den Kalkulationszeitraum für die Straßenreinigungsabgabe auf vier Jahre zu verlängern. Aufgrund der Vorgaben des Magistrats sowie der Stadtverordnetenversammlung und einer vorausschauenden, kostenbewussten und qualitativ hochwertigen Arbeit der mit der Straßenreinigung befassten Ämter und der FES ist die Höhe der Straßenreinigungsabgabe seit vielen Jahren stabil. Die Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass längere Kalkulationszeiträume dazu führen können, dass Kostenentwicklungen nicht oder zu spät erkannt, Analysen und Reaktionen zu spät eingeleitet und in der Folge große und womöglich vermeidbare Anpassungen der Abgabe notwendig werden. Deshalb ist es sinnvoll, einen kürzeren, aber dennoch handhabbaren Kalkulationszeitraum von zwei Jahren festzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2020MM 1412. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 28. Oktober 2020Sie sind hierNRNR 1318Straßenreinigungsabgabe: Entwicklungen rechtzeitig erkennen, Kalkulationszeitraum verkürzenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 141 und NR 1318 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)