Städtische Liegenschaft In der Au 14-16
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die unverzügliche Räumung der rechtswidrig besetzten städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 in Rödelheim. Die Begründung liegt in der über 30-jährigen Duldung der Besetzung, die der Stadt erhebliche finanzielle Verluste eingebracht hat. Ziel ist es, das Grundstück einer angemessenen Nutzung zuzuführen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
In der Au — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu In der Au per E-MailAntrag
Der Magistrat wird beauftragt, 1. die im Eigentum der Stadt stehende Immobilie "In der Au 14-16" in Rödelheim unverzüglich zu räumen und in die Verfügungsgewalt der Stadt zu übernehmen;
2. die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude auf ihren derzeitigen Zustand und die Möglichkeit der Erhaltung überprüfen zu lassen;
3. eine Planung für die zukünftige Nutzung des gesamten Grundstücks zu erstellen und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, z.B. neue Bebauung des Areals, ggf. Abriss bestehender Gebäude, ggf. Antrag auf Abweichung vom FNP, ggf. Änderung bzw. Aufstellung B-Plan.
Begründung
Das Grundstück "In der Au 14-16" wird seit 1983 rechtswidrig durch wechselnde unbekannte Personen besetzt. Das Areal mit einer Größe von ca. 15.000 qm wurde 1988 von der Stadt Frankfurt erworben. Anfang der 90er Jahre gab es einen Versuch, die Besetzung zu beenden, der jedoch ohne Erfolg abgebrochen wurde. Seither duldet der Magistrat mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung die rechtswidrige Besetzung. Selbst eine Begehung des Grundstücks durch Mitarbeiter der Stadt konnte nicht durchgeführt werden. Der Magistrat begründet seine nunmehr über 30 Jahre andauernde Duldung fortgesetzten Rechtsbruches damit, dass er "es nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen" wolle und abwägen müsse, ob "die ggf. nur unter Polizeieinsatz mögliche Räumung in angemessenem Verhältnis zum Ergebnis steht". Offensichtlich befürchtet der Magistrat, dass bei einer Räumung die Nutzer - und ggf. weitere mit ihnen sympathisierende Personen - Widerstand leisten und dabei auch Gewalt anwenden werden. Eine Verpachtung des Areals würde der Stadt - je nach Nutzungsmöglichkeit- mindestens 200.000,- € im Jahr bringen. Mithin sind der Stadt innerhalb der letzten 30 Jahre mehr als 6 Mio. € Gewinn entgangen. Angesichts des Mangels an Grundstücken für verschiedene Nutzungen - Wohnen, Gewerbe, Kultur, Bildung - ist eine weitere Duldung der Besetzung nicht hinnehmbar. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, die rechtswidrige Besetzung nunmehr unverzüglich zu beenden und das Grundstück einer angemessenen Nutzung zuzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Oktober 2020 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.11.2020 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FDP (= Annahme) FRANKFURTER (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, 1 FDP und Frau Lämmer
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung)