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Verkehrsführung in der Geleitsstraße

Vorlagentyp: NRRÖMER
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die derzeitige Verkehrsregelung in der Geleitsstraße zwischen Hainer Weg und Darmstädter Landstraße wird aufgehoben. Die Straße wird - wie bisher - als Einbahnstraße in Richtung Darmstädter Landstraße geführt. Begründung: Die Geleitsstraße wurde bislang zwischen Hainer Weg und Darmstädter Landstraße als Einbahnstraße (Richtung Darmstädter Landstraße) geführt (Abb.). Dabei war die rechte Fahrspur für Rechtsabbieger, die linke für Linksabbieger und Geradeausfahrer vorgesehen. Diese Verkehrsführung ermöglichte dort bislang einen weitgehend störungsfreien Verkehr: aus der linken Fahrspur konnte der Verkehr immer staufrei abfließen, bei der rechten Fahrspur war dieser jedoch dadurch häufig eingeschränkt, weil die rechts abbiegenden Fahrzeuge den aufgrund der Ampelschaltung zeitgleich die Darmstädter Landstraße überquerenden Fußgängern Vorrang gewähren mussten. Im Ergebnis führte dies dazu, dass bei einer grünen Ampelphase aus der linken Fahrspur eine große Zahl von Fahrzeugen die Kreuzung passieren konnten (d. h. hier entstand zu keinem Zeitpunkt ein Stau), bei der rechten Fahrspur konnten teilweise - trotz relativ langer Grün-Phase - nur ein oder zwei Fahrzeuge passieren, sodass hier zeitweise ein Stau entstand. Seit einigen Wochen wird die Geleitsstraße nicht mehr als Einbahnstraße geführt, sondern mit Gegenverkehr. Dies bedeutet, dass sämtliche vom Hainer Weg kommenden Fahrzeuge die rechte Fahrspur nutzen müssen - unabhängig von ihrem Ziel. Im Ergebnis führt dies teilweise zu erheblichen Staus, da auch die Linksabbieger und Geradeausfahrer auf der rechten Spur stehen, jedoch die - eigentlich freie - Kreuzung nicht passieren können, weil vor ihnen ein Rechtsabbieger steht, der die Kreuzung aufgrund der Fußgänger nicht passieren kann. Teilweise führt dies zu einem Rückstau bis auf die Kreuzung Hainer Weg - Geleitsstraße mit der Folge, dass auch dort Fahrzeuge die - eigentliche freie - Kreuzung nicht passieren können, weil vor ihnen ein nach rechts oder links abbiegendes Fahrzeug steht. Erschwerend kommt dabei dazu, dass der Hainer Weg von einer Buslinie befahren wird. Abb. Geleitsstraße (Quelle: Google maps)

Inhalt

Antrag vom 14.09.2015, NR 1276

Betreff: Verkehrsführung in der Geleitsstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die derzeitige Verkehrsregelung in der Geleitsstraße zwischen Hainer Weg und Darmstädter Landstraße wird aufgehoben. Die Straße wird - wie bisher - als Einbahnstraße in Richtung Darmstädter Landstraße geführt.

Begründung: Die Geleitsstraße wurde bislang zwischen Hainer Weg und Darmstädter Landstraße als Einbahnstraße (Richtung Darmstädter Landstraße) geführt (Abb.). Dabei war die rechte Fahrspur für Rechtsabbieger, die linke für Linksabbieger und Geradeausfahrer vorgesehen. Diese Verkehrsführung ermöglichte dort bislang einen weitgehend störungsfreien Verkehr: aus der linken Fahrspur konnte der Verkehr immer staufrei abfließen, bei der rechten Fahrspur war dieser jedoch dadurch häufig eingeschränkt, weil die rechts abbiegenden Fahrzeuge den aufgrund der Ampelschaltung zeitgleich die Darmstädter Landstraße überquerenden Fußgängern Vorrang gewähren mussten. Im Ergebnis führte dies dazu, dass bei einer grünen Ampelphase aus der linken Fahrspur eine große Zahl von Fahrzeugen die Kreuzung passieren konnten (d. h. hier entstand zu keinem Zeitpunkt ein Stau), bei der rechten Fahrspur konnten teilweise - trotz relativ langer Grün-Phase - nur ein oder zwei Fahrzeuge passieren, sodass hier zeitweise ein Stau entstand. Seit einigen Wochen wird die Geleitsstraße nicht mehr als Einbahnstraße geführt, sondern mit Gegenverkehr. Dies bedeutet, dass sämtliche vom Hainer Weg kommenden Fahrzeuge die rechte Fahrspur nutzen müssen - unabhängig von ihrem Ziel. Im Ergebnis führt dies teilweise zu erheblichen Staus, da auch die Linksabbieger und Geradeausfahrer auf der rechten Spur stehen, jedoch die - eigentlich freie - Kreuzung nicht passieren können, weil vor ihnen ein Rechtsabbieger steht, der die Kreuzung aufgrund der Fußgänger nicht passieren kann. Teilweise führt dies zu einem Rückstau bis auf die Kreuzung Hainer Weg - Geleitsstraße mit der Folge, dass auch dort Fahrzeuge die - eigentliche freie - Kreuzung nicht passieren können, weil vor ihnen ein nach rechts oder links abbiegendes Fahrzeug steht. Erschwerend kommt dabei dazu, dass der Hainer Weg von einer Buslinie befahren wird. Abb. Geleitsstraße (Quelle: Google maps)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. September 2015Sie sind hier
    NRNR 1276Verkehrsführung in der Geleitsstraße
    STVV-Antrag · RÖMER
  2. 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 4Verkehrsführung in der GeleitsstraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 43 · 06.10.2015
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Sonstige:
Römer (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme)

OBR 5
Sitzung 44 · 09.10.2015
TO I, TOP 25
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1276 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
Herr Kehrmann
Enthaltung:
SPDFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen Herr Kehrmann (= Kenntnis); SPD und FAG (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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