Lärmpausenregelung modifizieren
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird beauftragt, sich auf allen Ebenen für eine Modifizierung der derzeit am Flughafen praktizierten "Lärmpausenregelung" einzusetzen, um eine übermässige Belastung der Frankfurter Bevölkerung zu vermeiden. Begründung: Seit dem 23.04.2015 wird am Flughafen eine "Lärmpausenregelung" praktiziert, die vorsieht, dass bei Westbetrieb Landungen zwischen 5 und 6 h nur auf der NW-Bahn und der Centerbahn stattfinden, dafür in der Zeit von 22 bis 23 h nur auf der Südbahn, d.h. keine Landungen auf der Center- und der NW-Bahn. Tatsächlich finden zwischen 22 und 23 h regelmässig Landungen auf der Center- und der NW-Bahn statt, d.h. der zusätzlichen Belastung in der Zeit von 5 bis 6 h stehen für den Frankfurter Süden keine regelmässigen Entlastungen gegenüber. So fanden z.B. am 17.05.2015 in der Zeit von 22 bis 23 h sämtliche Landungen auf der NW-Bahn - also direkt über Sachsenhausen und Niederrad - statt, obwohl in diesem Zeitfenster ausschliesslich Landungen auf der die Südbahn zulässig gewesen wären. Eine Regelung wie die vorliegende kann möglicherweise tatsächlich nicht vollständig umgesetzt werden. Denkbar ist z.B. die Sperrung einer Bahn aus technischen Gründen. Dies kann jedoch nicht dazu führen, dass die Lärmpausenregelung damit unterlaufen wird. Wenn z.B. tatsächlich die Südbahn im Zeitfenster von 22 bis 23 h nicht genutzt werden kann, müssen Landungen dann zumindest gleichmässig auf die anderen beiden Bahnen verteilt werden. Zusätzlich muss zeitnah ein Ausgleich für die Mehrbelastung stattfinden, z.B. indem am Folgetag dann in der Zeit von 5 bis 6 h ausschliesslich die Südbahn für Landungen genutzt wird und auf den beiden anderen Bahnen nicht gelandet wird. Der Magistrat wird beauftragt, sich in diesem Sinne für eine Modifikation der Lärmpausenregelung einzusetzen.
Inhalt
Antrag vom 19.05.2015, NR 1210
Betreff: Lärmpausenregelung modifizieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird beauftragt, sich auf allen Ebenen für eine Modifizierung der derzeit am Flughafen praktizierten "Lärmpausenregelung" einzusetzen, um eine übermässige Belastung der Frankfurter Bevölkerung zu vermeiden.
Begründung: Seit dem 23.04.2015 wird am Flughafen eine "Lärmpausenregelung" praktiziert, die vorsieht, dass bei Westbetrieb Landungen zwischen 5 und 6 h nur auf der NW-Bahn und der Centerbahn stattfinden, dafür in der Zeit von 22 bis 23 h nur auf der Südbahn, d.h. keine Landungen auf der Center- und der NW-Bahn. Tatsächlich finden zwischen 22 und 23 h regelmässig Landungen auf der Center- und der NW-Bahn statt, d.h. der zusätzlichen Belastung in der Zeit von 5 bis 6 h stehen für den Frankfurter Süden keine regelmässigen Entlastungen gegenüber. So fanden z.B. am 17.05.2015 in der Zeit von 22 bis 23 h sämtliche Landungen auf der NW-Bahn - also direkt über Sachsenhausen und Niederrad - statt, obwohl in diesem Zeitfenster ausschliesslich Landungen auf der die Südbahn zulässig gewesen wären. Eine Regelung wie die vorliegende kann möglicherweise tatsächlich nicht vollständig umgesetzt werden. Denkbar ist z.B. die Sperrung einer Bahn aus technischen Gründen. Dies kann jedoch nicht dazu führen, dass die Lärmpausenregelung damit unterlaufen wird. Wenn z.B. tatsächlich die Südbahn im Zeitfenster von 22 bis 23 h nicht genutzt werden kann, müssen Landungen dann zumindest gleichmässig auf die anderen beiden Bahnen verteilt werden. Zusätzlich muss zeitnah ein Ausgleich für die Mehrbelastung stattfinden, z.B. indem am Folgetag dann in der Zeit von 5 bis 6 h ausschliesslich die Südbahn für Landungen genutzt wird und auf den beiden anderen Bahnen nicht gelandet wird. Der Magistrat wird beauftragt, sich in diesem Sinne für eine Modifikation der Lärmpausenregelung einzusetzen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2015, B 152 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.05.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2015BB 152Entlastung von FluglärmMagistratsbericht
- 19. Mai 2015Sie sind hierNRNR 1210Lärmpausenregelung modifizierenSTVV-Antrag · RÖMER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (B 152 = Kenntnis, NR 1210 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 152 = Zurückweisung, NR 1210 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 152 = Zurückweisung, NR 1210 = Annahme)