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Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus Dornbusch

Vorlagentyp: NRGRÜNE
66 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

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Begründung

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30.08.2001 der M 155/01 zugestimmt. Die Bestimmungen der DIN 18024 sind nicht unzumutbar, dennoch muss der konkrete Einzelfall betrachtet werden. Die Beurteilung wo abweichend gehandelt werden kann, so zeigt es das Beispiel am Bürgeramt Dornbusch, kann nur durch Einbindung der Behindertenbeauftragten erfolgen - gleichgestellt mit ähnlichen Einbindungen zu Brandschutz- und Denkmalschutzfragen u.a.
  2. Das Bürgeramt Dornbusch steht in einem Mietverhältnis. Wäre die Nachrüstarbeiten im Vorfeld erkannt worden, wäre wahrscheinlich ein Teil der Arbeiten im Mietverhältnis zu regeln gewesen.
  3. Der Bericht B 624 sowie die zugehörige Diskussion zeigt, dass der Magistrat nicht ausreichend für die neuen „barrierefreie“ Regeln sensibilisiert und vorbereitet ist. Für vergleichbare Situationen und die erweitertet Thematik durch die DIN 18024 ist es sicherlich hilfreich, Strukturen zu klären und Verantwortlichkeiten zu benennen.
  4. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet zu Recht, dass künftige Bauvorhaben des Magistrats im Sinne der M 155/01 umgesetzt werden, und somit ein Stück Unabhängigkeit für Rollstuhlbenutzer, Blinde und Sehbehinderte, Gehbehinderte und ältere Menschen in Frankfurt gesichert wird. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Antragsteller/innen: Stadtv. Marina Demaria Stadtv. Heike Hambrock Stadtv. Ulrich Baier Stadtv. Stefan Majer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.08.2003, B 624 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.05.2004, B 302 Bericht des Magistrats vom 05.11.2004, B 716 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen und Bauen Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 05.11.2003 Beratungsergebnisse:
  5. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 10.11.2003, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
  6. Die Vorlage B 624 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.
  7. Der Vorlage NR 1138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  8. Der Vorlage NR 1169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  9. Der Vorlage OA 1408 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
  10. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Kenntnis) zu
  11. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu
  12. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu
  13. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: PDS und E.L. (B 624 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1138, NR 1169 und OA 1408 = Annahme) BFF (B 624 = Kenntnis, NR 1138, NR 1169 und OA 1408 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 624 = Zurückweisung, NR 1138 = Absatz 1 Ablehnung, Absatz 2 Annahme, NR 1169 = Ziffer
  14. Ablehnung, Ziffern 2. bis
  15. Annahme, OA 1408 = Ablehnung)
  16. Sitzung des OBR 9 am 13.11.2003, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 1169 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
  17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2003, TO I, TOP 15 Beschluss:
  18. Die Vorlage B 624 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.
  19. Die Vorlage NR 1138 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.
  20. Die Vorlage NR 1169 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.
  21. Die Vorlage OA 1408 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: zu
  22. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu
  23. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu
  24. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu
  25. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
  26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2003, TO II, TOP 40 Beschluss:
  27. Die Vorlage B 624 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.
  28. Der Vorlage NR 1138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  29. Der Vorlage NR 1169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  30. Der Vorlage OA 1408 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
  31. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS und E.L. gegen REP und BFF (= Kenntnis) zu
  32. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, BFF und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu
  33. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, BFF und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu
  34. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, BFF und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 624 = Zurückweisung, NR 1138 =
  35. Absatz Ablehnung,
  36. Absatz Annahme, NR 1169 = Ziffer
  37. Ablehnung, Ziffern 2. bis
  38. Annahme, OA 1408 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6353,
  39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2003 § 6574,
  40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2003 Aktenzeichen: 13 01

Inhalt

Antrag vom 22.10.2003, NR 1169

Betreff:

Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus Dornbusch

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistratsbericht B 624 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.
  2. Der Magistrat wird gemäss den Intentionen der M 155/01 erneut beauftragt zu prüfen, wie die DIN 18024 Teil 1 und 2 am Bürgeramt Dornbusch umgesetzt werden kann. Bei von der DIN 18024 abweichenden Ausführung ist eine mit der städtischen Behindertenbeauftragte abgestimmte Lösung vorzulegen.
  3. Der Magistrat soll prüfen, ob der Hauseigentümer ein Teil der Nachrüstarbeiten ausführen kann, z.B. an der Haustür, und berichten wie diese Kosten auf die Miete der Räume des Bürgeramtes umgelegt werden könnten.
  4. Die verbleibenden Nachrüstkosten innerhalb des Bürgeramts sollen von den verursachenden Ämtern getragen werden.
  5. Der Magistrat soll prüfen und berichten, wie zukünftig gesichert werden kann, dass die Intentionen der M 155/01 tatsächlich umgesetzt werden. Begründung:
  6. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30.08.2001 der M 155/01 zugestimmt. Die Bestimmungen der DIN 18024 sind nicht unzumutbar, dennoch muss der konkrete Einzelfall betrachtet werden. Die Beurteilung wo abweichend gehandelt werden kann, so zeigt es das Beispiel am Bürgeramt Dornbusch, kann nur durch Einbindung der Behindertenbeauftragten erfolgen - gleichgestellt mit ähnlichen Einbindungen zu Brandschutz- und Denkmalschutzfragen u.a.
  7. Das Bürgeramt Dornbusch steht in einem Mietverhältnis. Wäre die Nachrüstarbeiten im Vorfeld erkannt worden, wäre wahrscheinlich ein Teil der Arbeiten im Mietverhältnis zu regeln gewesen.
  8. Der Bericht B 624 sowie die zugehörige Diskussion zeigt, dass der Magistrat nicht ausreichend für die neuen "barrierefreie“ Regeln sensibilisiert und vorbereitet ist. Für vergleichbare Situationen und die erweitertet Thematik durch die DIN 18024 ist es sicherlich hilfreich, Strukturen zu klären und Verantwortlichkeiten zu benennen.
  9. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet zu Recht, dass künftige Bauvorhaben des Magistrats im Sinne der M 155/01 umgesetzt werden, und somit ein Stück Unabhängigkeit für Rollstuhlbenutzer, Blinde und Sehbehinderte, Gehbehinderte und ältere Menschen in Frankfurt gesichert wird. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Antragsteller/innen: Stadtv. Marina Demaria Stadtv. Heike Hambrock Stadtv. Ulrich Baier Stadtv. Stefan MajerHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.08.2003, B 624

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. August 2003BB 624Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschMagistratsbericht
  2. 22. Oktober 2003Sie sind hier
    NRNR 1169Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus Dornbusch
    STVV-Antrag · GRÜNE
  3. 7. Mai 2004BB 302Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschMagistratsbericht
  4. 5. November 2004Antwort des Magistrats · nach 66 WochenBB 716Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 26 · 10.11.2003
TO I, TOP 10
Angenommen
Punkt 3: Der Vorlage NR 1169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 624 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 1408 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPFAG
Ablehnung:
CDUREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Kenntnis) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 3. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS und E.L. (B 624 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1138, NR 1169 und OA 1408 = Annahme) BFF (B 624 = Kenntnis, NR 1138, NR 1169 und OA 1408 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 624 = Zurückweisung, NR 1138 = Absatz 1 Ablehnung, Absatz 2 Annahme, NR 1169 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 5. Annahme, OA 1408 = Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 25 · 13.11.2003
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 1169 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 20.11.2003
TO I, TOP 15
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage NR 1169 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 624 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage NR 1138 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 3. Die Vorlage NR 1169 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. Die Vorlage OA 1408 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 18.12.2003
TO II, TOP 40
Angenommen
Punkt 3: Der Vorlage NR 1169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 624 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 1408 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPFAGPDSBFFE.l
Ablehnung:
CDUREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS und E.L. gegen REP und BFF (= Kenntnis) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, BFF und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 3. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, BFF und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 4. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, BFF und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 624 = Zurückweisung, NR 1138 = 1. Absatz Ablehnung, 2. Absatz Annahme, NR 1169 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 5. Annahme, OA 1408 = Ablehnung)

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