Barrierefreiheit für den Bahnhof Griesheim und die Stadtteilverbindung „Alte Falterstraße“: Untersuchungsvariante 4 umsetzen
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Neues zu Alte Falterstraße per E-MailBegründung
Griesheim und die Stadtteilverbindung "Alte Falterstraße": Untersuchungsvariante 4 umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Herstellung der Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim gemeinsam mit der Deutschen Bahn die sogenannte Untersuchungsvariante 4 weiterzuverfolgen, zur Baureife zu bringen und schnellstmöglich zu bauen. Begründung: Der Bahnhof Griesheim einschließlich der wichtigen, stadtteilverbindenden Personenunterführung "Alte Falterstraße" ist noch nicht barrierefrei ausgebaut. Damit gibt es noch gravierende Zugangshemmnisse für mobilitätseingeschränkte Personen und Erschwernisse für Personen mit Kinderwagen oder Gepäck, die beseitigt werden müssen. In einer Variantenuntersuchung hat nun die Deutsche Bahn vier Varianten vorgelegt, mit denen die Barrierefreiheit erreicht werden kann. Dabei hat sich die Variante 4 als die vorteilhafteste herausgestellt. Diese Variante umfaßt den Ausbau der beiden vorhandenen Personenunterführungen (Alte Falterstraße; DB-Unterführung zwischen den Bahnsteigen) mit jeweils einem Aufzug (insgesamt vier Aufzüge) an allen Zugängen. Es wird eine vollständige Barrierefreiheit für alle Bahnsteige und für die Stadtteilverbindung "Alte Falterstraße" erreicht, die Unterführung "Alte Falterstraße" wird heller und benutzerfreundlich gestaltet, die geplante Fertigstellungszeit für das Jahr 2020 ist die schnellste aller Varianten, es bestehen keine Risiken durch notwendigen Grunderwerb und schwierige Architekturanforderungen, die Gesamtkosten in Höhe von 11,75 Mio. € inklusive des städtischen Anteils von 3,6 Mio. € (derzeitiger Planungsstand) sind am günstigsten. Der Nachteil dieser Variante, daß der Mittelbahnsteig von der Personenunterführung "Alte Falterstraße" aus nach wie vor nur per Treppe und barrierefrei ausschließlich über die auszubauende "DB-Unterführung" zwischen Seiten- und Mittelbahnsteig erreichbar sein wird, ist in Abwägung gegenüber den Vorteilen weniger gewichtig, zumal davon auch nur Fahrgäste betroffen sind, die von nördlich der Bahnlinie den Mittelbahnsteig erreichen wollen. Die Variante 4 erfüllt alle Anforderungen sollte daher weiterverfolgt und schnellstmöglich realisiert werden.
Inhalt
Antrag vom 11.02.2015, NR 1135
Betreff: Barrierefreiheit für den Bahnhof Griesheim und die Stadtteilverbindung "Alte Falterstraße": Untersuchungsvariante 4 umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Herstellung der Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim gemeinsam mit der Deutschen Bahn die sogenannte Untersuchungsvariante 4 weiterzuverfolgen, zur Baureife zu bringen und schnellstmöglich zu bauen.
Begründung: Der Bahnhof Griesheim einschließlich der wichtigen, stadtteilverbindenden Personenunterführung "Alte Falterstraße" ist noch nicht barrierefrei ausgebaut. Damit gibt es noch gravierende Zugangshemmnisse für mobilitätseingeschränkte Personen und Erschwernisse für Personen mit Kinderwagen oder Gepäck, die beseitigt werden müssen. In einer Variantenuntersuchung hat nun die Deutsche Bahn vier Varianten vorgelegt, mit denen die Barrierefreiheit erreicht werden kann. Dabei hat sich die Variante 4 als die vorteilhafteste herausgestellt. Diese Variante umfaßt den Ausbau der beiden vorhandenen Personenunterführungen (Alte Falterstraße; DB-Unterführung zwischen den Bahnsteigen) mit jeweils einem Aufzug (insgesamt vier Aufzüge) an allen Zugängen. Es wird eine vollständige Barrierefreiheit für alle Bahnsteige und für die Stadtteilverbindung "Alte Falterstraße" erreicht, die Unterführung "Alte Falterstraße" wird heller und benutzerfreundlich gestaltet, die geplante Fertigstellungszeit für das Jahr 2020 ist die schnellste aller Varianten, es bestehen keine Risiken durch notwendigen Grunderwerb und schwierige Architekturanforderungen, die Gesamtkosten in Höhe von 11,75 Mio. € inklusive des städtischen Anteils von 3,6 Mio. € (derzeitiger Planungsstand) sind am günstigsten. Der Nachteil dieser Variante, daß der Mittelbahnsteig von der Personenunterführung "Alte Falterstraße" aus nach wie vor nur per Treppe und barrierefrei ausschließlich über die auszubauende "DB-Unterführung" zwischen Seiten- und Mittelbahnsteig erreichbar sein wird, ist in Abwägung gegenüber den Vorteilen weniger gewichtig, zumal davon auch nur Fahrgäste betroffen sind, die von nördlich der Bahnlinie den Mittelbahnsteig erreichen wollen. Die Variante 4 erfüllt alle Anforderungen sollte daher weiterverfolgt und schnellstmöglich realisiert werden.Nebenvorlage: Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 18.02.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Februar 2015 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.03.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der in der Vorlage OF 1298/6 formulierten Maßgabe) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, NPD und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, NPD und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der in der Vorlage OF 1298/6 formulierten Maßgabe) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)