Erstellung von allgemeinverständlichen Magistratsvorlagen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Magistratsvorlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Antrag NR 1104 vom 30.09.2008 wird zurückgestellt.
- Die antragstellenden Fraktionen CDU und Grüne werden aufgefordert, den genannten Antrag zu überarbeiten. Begründung: Mit dem Antrag NR 1104 ("Bahntower und Busbahnhof") beantragen die antragstellenden Fraktionen, am Standort 12 der Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans - Mannheimer Straße / Stuttgarter Straße - ein Hochhaus von ca. 200 m Höhe zusammen mit einem Busbahnhof unter bestimmten Bedingungen auszuweisen. Zu diesen Bedingungen gehört u.a., dass der Bauherr der Stadt Frankfurt gegenüber einen Mietvorvertrag über die Fläche des gesamten Hochhauses als Sitz der Deutschen Bahn AG oder einer ihrer Konzerntöchter nachweisen kann. Weiter wird ausgeführt, dass dadurch rund 3.000 Arbeitsplätze an diesem Standort konzentriert und in Frankfurt gehalten werden. Dies ist jedoch ganz offensichtlich keine Bedingung, sondern eine Feststellung (die zutreffen kann oder nicht). Wenn die Erhaltung von 3.000 Arbeitsplätzen die Errichtung eines Hochhauses begründen soll, dann muss dies auch von den antragstellenden Fraktionen als Bedingung für die Einleitung des erforderlichen Bebauungsplanverfahrens formuliert werden. D.h. das Bebauungsplanverfahren ist davon abhängig zu machen, dass der Bauherr der Stadt Frankfurt gegenüber eine - ggf. strafbewehrte - Zusicherung abgibt, eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen über einen festzulegenden Zeitraum an diesem Standort anzubieten. Unter b) wird bestimmt, dass ein Wohnanteil von mindestens 30 Prozent der Bruttogeschossfläche "oberhalb der Hochhausgrenze" gefordert wird, von dem 1/3 als geförderter Wohnungsbau nach dem
- Förderweg realisiert werden soll. In der folgenden Begründung wird dagegen ausgeführt, dass "durch die Bedingung, im Umfang von 30 Prozent der Bruttogeschoßfläche des Hochhauses neuen Wohnraum zu erstellen, ca. 360 neue Wohnungen" entstehen sollen. Somit wird der Wohnanteil einmal auf die Bruttogeschossfläche oberhalb der Hochhausgrenze bezogen, wenige Zeilen weiter auf die gesamte Bruttogeschossfläche. Abgesehen davon, dass der Begriff "Hochhausgrenze" nicht festgelegt ist (und auch der Begriff Hochhaus unterschiedlich definiert ist) und daher nicht erkennbar ist, was die antragstellenden Fraktionen mit dem Begriff "Hochhausgrenze" meinen, ist die Vorlage in jedem Fall widersprüchlich. Die Vorlage ist daher dahingehend zu korrigieren, dass zum einen anstelle des Begriffes "Hochhausgrenze" eine konkrete - in Metern über der Straßenoberfläche festzulegende - Höhe angegeben wird und zum anderen der prozentuale Anteil der Wohnflächen an der gesamten Bruttogeschossfläche festgelegt wird.
Inhalt
Antrag vom 21.10.2008, NR 1127
Betreff: Erstellung von allgemeinverständlichen Magistratsvorlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Antrag NR 1104 vom 30.09.2008 wird zurückgestellt.
- Die antragstellenden Fraktionen CDU und Grüne werden aufgefordert, den genannten Antrag zu überarbeiten. Begründung: Mit dem Antrag NR 1104 ("Bahntower und Busbahnhof") beantragen die antragstellenden Fraktionen, am Standort 12 der Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans - Mannheimer Straße / Stuttgarter Straße - ein Hochhaus von ca. 200 m Höhe zusammen mit einem Busbahnhof unter bestimmten Bedingungen auszuweisen. Zu diesen Bedingungen gehört u.a., dass der Bauherr der Stadt Frankfurt gegenüber einen Mietvorvertrag über die Fläche des gesamten Hochhauses als Sitz der Deutschen Bahn AG oder einer ihrer Konzerntöchter nachweisen kann. Weiter wird ausgeführt, dass dadurch rund 3.000 Arbeitsplätze an diesem Standort konzentriert und in Frankfurt gehalten werden. Dies ist jedoch ganz offensichtlich keine Bedingung, sondern eine Feststellung (die zutreffen kann oder nicht). Wenn die Erhaltung von 3.000 Arbeitsplätzen die Errichtung eines Hochhauses begründen soll, dann muss dies auch von den antragstellenden Fraktionen als Bedingung für die Einleitung des erforderlichen Bebauungsplanverfahrens formuliert werden. D.h. das Bebauungsplanverfahren ist davon abhängig zu machen, dass der Bauherr der Stadt Frankfurt gegenüber eine - ggf. strafbewehrte - Zusicherung abgibt, eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen über einen festzulegenden Zeitraum an diesem Standort anzubieten. Unter b) wird bestimmt, dass ein Wohnanteil von mindestens 30 Prozent der Bruttogeschossfläche "oberhalb der Hochhausgrenze" gefordert wird, von dem 1/3 als geförderter Wohnungsbau nach dem
- Förderweg realisiert werden soll. In der folgenden Begründung wird dagegen ausgeführt, dass "durch die Bedingung, im Umfang von 30 Prozent der Bruttogeschoßfläche des Hochhauses neuen Wohnraum zu erstellen, ca. 360 neue Wohnungen" entstehen sollen. Somit wird der Wohnanteil einmal auf die Bruttogeschossfläche oberhalb der Hochhausgrenze bezogen, wenige Zeilen weiter auf die gesamte Bruttogeschossfläche. Abgesehen davon, dass der Begriff "Hochhausgrenze" nicht festgelegt ist (und auch der Begriff Hochhaus unterschiedlich definiert ist) und daher nicht erkennbar ist, was die antragstellenden Fraktionen mit dem Begriff "Hochhausgrenze" meinen, ist die Vorlage in jedem Fall widersprüchlich. Die Vorlage ist daher dahingehend zu korrigieren, dass zum einen anstelle des Begriffes "Hochhausgrenze" eine konkrete - in Metern über der Straßenoberfläche festzulegende - Höhe angegeben wird und zum anderen der prozentuale Anteil der Wohnflächen an der gesamten Bruttogeschossfläche festgelegt wird.Hauptvorlage: Antrag vom 30.09.2008, NR 1104 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.10.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Oktober 2008 brachte FAG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.11.2008 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (NR 1104 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen FAG und BFF (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen FAG und BFF (= Annahme); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (NR 1104 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1104 = Annahme, NR 1127 = Ablehnung) NPD (NR 1104 und NR 1127 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 1104 = Ablehnung, NR 1127 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)