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Stadtentwicklungspaket II für Frankfurt am Main: Bahntower und Busbahnhof

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
5 SitzungenAngenommen
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

am Main: Bahntower und Busbahnhof Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, am Standort 12 der Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans - Mannheimer Straße / Stuttgarter Straße - ein Hochhaus von ca. 200 m Höhe (oberstes, dauerhaft genutztes Geschoß) zusammen mit einem Busbahnhof unter folgenden Bedingungen auszuweisen:

a) Das erforderliche Bebauungsplanverfahren wird eingeleitet, sofern und sobald der Bauherr der Stadt Frankfurt gegenüber einen Mietvorvertrag über die Fläche des gesamten Hochhauses als Sitz der Deutschen Bahn AG oder einer ihrer Konzerntöchter nachweisen kann. Damit werden rund 3.000 Arbeitsplätze an diesem Standort konzentriert und in Frankfurt gehalten.

b) Bei dem geforderten "Wohnanteil von mindestens 30 % der Bruttogeschoßfläche oberhalb der Hochhausgrenze" wird 1/3 davon als geförderter Wohnungsbau nach dem

  1. Förderweg realisiert, wobei ein Tausch der Belegungsrechte möglich ist. Dabei ist immer Voraussetzung, dass die dem Wohnungsbau zugedachten Flächen bis dahin nicht wohngenutzt waren und dass sie keine planungsrechtliche Qualifikation besitzen, die ohnehin nur Wohnungsbau erlaubte.
    • c)Der Investor bzw. der geplante Nutzer garantieren die Einrichtung und den Betrieb einer öffentlichen Nutzung im Sockel (z.B. DB Mobilitätswelt) sowie eine öffentliche Nutzung (z.B. Restaurant oder Dachterrasse) in der oberen Hälfte des Gebäudes.
    • e)Die im Hochhausentwicklungsplan formulierten Festlegungen zur Begrenzung des Primärenergieverbrauchs und zur CO2-Emissionsminderung sowie zur Durchführung von Wettbewerben oder wettbewerbsähnlichen Planungsverfahren werden übernommen.
    • f)Der Investor errichtet auf dem Grundstück einen oberirdischen Busbahnhof. Sein Bau erfolgt gleichzeitig mit dem Hochhaus und sein Betrieb wird der Stadt Frankfurt gegenüber vertraglich für mindestens 20 Jahre sichergestellt. Der Hochhausstandort wird soweit wie möglich nach Norden in Richtung Gleisfeld des Hauptbahnhofs verschoben und es ist anzustreben, die Mannheimer Straße (mit den Straßenbahngleisen) dementsprechend nach Süden zwischen Hochhaus und Busbahnhof zu verschieben.
    • g)Auf dem Grundstück gibt es - außer dem oben genannten - keinen weiteren Hochhausstandort. Die das Hochhaus ergänzende Bebauung wird auf eine Höhe unterhalb der Hochhausgrenze begrenzt. Der Hochhausrahmenplan (M 106 vom 06.06.2008) wird entsprechend angepaßt. Begründung: Mit dem Stadtentwicklungspaket, dass in zwei Anträgen vorgelegt wird, bestehend aus dem Erweiterungsbau für das Museum der Weltkulturen, der Neuanlage eines Stadtparks am nordöstlichen Mainufer im Ostend und der Ausweisungen eines Hochhausstandorts einschließlich eines Busbahnhofs südlich des Hauptbahnhofs werden drei für sich schon allein überzeugende Projekte auf den Weg gebracht, die darüber hinaus in der Gesamtschau die Vielfalt der städtischen Lebensbereiche abbilden und zum Nutzen der Frankfurter Bevölkerung befördern: Arbeitsplätze und Einkommenserwerb, Wohnungsbau - auch geförderter (Sozialwohnungen) -, Mobilität durch Verkehrsinfrastruktur, kulturelle Angebote und Grün- und Erholungsflächen. Mit der Ausweisung des Standorts Mannheimer Straße / Stuttgarter Straße für ein Hochhaus von nunmehr ca. 200 m Höhe in Verbindung mit einer Vermietung an die Deutsche Bahn werden 3.000 Arbeitsplätze in Frankfurt gehalten. Zusätzlich entstehen durch die Bedingung, im Umfang von 30% der Bruttogeschoßfläche des Hochhauses neuen Wohnraum zu erstellen, ca. 360 neue Wohnungen, davon 120 als Sozialwohnungen. Damit entspricht der Bahntower mit der Verbindung von Arbeitsplätzen und Wohnraum den für die Entwicklung einer lebendigen und sozialen Stadt anzusetzenden Maßstäben und stadtplanerischen Leitbildern. Die hervorragende Anbindung an den ÖPNV und der fast ausschließlich auf das Gleisvorfeld fallende Schattenwurf des Gebäudes sprechen für den Standort des Gebäudes und rechtfertigen eine ungefähre Höhe von 200 Metern. Die genaue Höhenfestlegung wird dabei Beratungsgegenstand der weiteren planungsrechtlichen Schritte sein. Ein weiterer, sehr wichtiger Pluspunkt ist die mit dem Bau des Bahntowers verbundene Errichtung eines Busbahnhofes, der in Frankfurt seit langem fehlt, in der nach allen Untersuchungen dafür am besten geeigneten, weil zentralen und verkehrsgünstigen Lage. Damit kann insbesondere der Busfernverkehr künftig mit einer einem Verkehrsknotenpunkt wie Frankfurt entsprechenden fahrgastfreundlichen Infrastruktur abgewickelt werden. Arbeitsplätze, zusätzlicher Wohnraum und ein Busbahnhof sind starke Argumente für den vorgestellten Bahntower. Schlußendlich bietet der gegenwärtig stattfindende Realisierungswettbewerb zum Umfeld des Hauptbahnhofs die einmalige Chance zu einer "Lösung aus einem Guss".

Inhalt

Antrag vom 30.09.2008, NR 1104

Betreff: Stadtentwicklungspaket II für Frankfurt am Main: Bahntower und Busbahnhof Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, am Standort 12 der Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans - Mannheimer Straße / Stuttgarter Straße - ein Hochhaus von ca. 200 m Höhe (oberstes, dauerhaft genutztes Geschoß) zusammen mit einem Busbahnhof unter folgenden Bedingungen auszuweisen:

a) Das erforderliche Bebauungsplanverfahren wird eingeleitet, sofern und sobald der Bauherr der Stadt Frankfurt gegenüber einen Mietvorvertrag über die Fläche des gesamten Hochhauses als Sitz der Deutschen Bahn AG oder einer ihrer Konzerntöchter nachweisen kann. Damit werden rund 3.000 Arbeitsplätze an diesem Standort konzentriert und in Frankfurt gehalten.

b) Bei dem geforderten "Wohnanteil von mindestens 30 % der Bruttogeschoßfläche oberhalb der Hochhausgrenze" wird 1/3 davon als geförderter Wohnungsbau nach dem

  1. Förderweg realisiert, wobei ein Tausch der Belegungsrechte möglich ist. Dabei ist immer Voraussetzung, dass die dem Wohnungsbau zugedachten Flächen bis dahin nicht wohngenutzt waren und dass sie keine planungsrechtliche Qualifikation besitzen, die ohnehin nur Wohnungsbau erlaubte.
    • c)Der Investor bzw. der geplante Nutzer garantieren die Einrichtung und den Betrieb einer öffentlichen Nutzung im Sockel (z.B. DB Mobilitätswelt) sowie eine öffentliche Nutzung (z.B. Restaurant oder Dachterrasse) in der oberen Hälfte des Gebäudes.
    • e)Die im Hochhausentwicklungsplan formulierten Festlegungen zur Begrenzung des Primärenergieverbrauchs und zur CO2-Emissionsminderung sowie zur Durchführung von Wettbewerben oder wettbewerbsähnlichen Planungsverfahren werden übernommen.
    • f)Der Investor errichtet auf dem Grundstück einen oberirdischen Busbahnhof. Sein Bau erfolgt gleichzeitig mit dem Hochhaus und sein Betrieb wird der Stadt Frankfurt gegenüber vertraglich für mindestens 20 Jahre sichergestellt. Der Hochhausstandort wird soweit wie möglich nach Norden in Richtung Gleisfeld des Hauptbahnhofs verschoben und es ist anzustreben, die Mannheimer Straße (mit den Straßenbahngleisen) dementsprechend nach Süden zwischen Hochhaus und Busbahnhof zu verschieben.
    • g)Auf dem Grundstück gibt es - außer dem oben genannten - keinen weiteren Hochhausstandort. Die das Hochhaus ergänzende Bebauung wird auf eine Höhe unterhalb der Hochhausgrenze begrenzt. Der Hochhausrahmenplan (M 106 vom 06.06.2008) wird entsprechend angepaßt. Begründung: Mit dem Stadtentwicklungspaket, dass in zwei Anträgen vorgelegt wird, bestehend aus dem Erweiterungsbau für das Museum der Weltkulturen, der Neuanlage eines Stadtparks am nordöstlichen Mainufer im Ostend und der Ausweisungen eines Hochhausstandorts einschließlich eines Busbahnhofs südlich des Hauptbahnhofs werden drei für sich schon allein überzeugende Projekte auf den Weg gebracht, die darüber hinaus in der Gesamtschau die Vielfalt der städtischen Lebensbereiche abbilden und zum Nutzen der Frankfurter Bevölkerung befördern: Arbeitsplätze und Einkommenserwerb, Wohnungsbau - auch geförderter (Sozialwohnungen) -, Mobilität durch Verkehrsinfrastruktur, kulturelle Angebote und Grün- und Erholungsflächen. Mit der Ausweisung des Standorts Mannheimer Straße / Stuttgarter Straße für ein Hochhaus von nunmehr ca. 200 m Höhe in Verbindung mit einer Vermietung an die Deutsche Bahn werden 3.000 Arbeitsplätze in Frankfurt gehalten. Zusätzlich entstehen durch die Bedingung, im Umfang von 30% der Bruttogeschoßfläche des Hochhauses neuen Wohnraum zu erstellen, ca. 360 neue Wohnungen, davon 120 als Sozialwohnungen. Damit entspricht der Bahntower mit der Verbindung von Arbeitsplätzen und Wohnraum den für die Entwicklung einer lebendigen und sozialen Stadt anzusetzenden Maßstäben und stadtplanerischen Leitbildern. Die hervorragende Anbindung an den ÖPNV und der fast ausschließlich auf das Gleisvorfeld fallende Schattenwurf des Gebäudes sprechen für den Standort des Gebäudes und rechtfertigen eine ungefähre Höhe von 200 Metern. Die genaue Höhenfestlegung wird dabei Beratungsgegenstand der weiteren planungsrechtlichen Schritte sein. Ein weiterer, sehr wichtiger Pluspunkt ist die mit dem Bau des Bahntowers verbundene Errichtung eines Busbahnhofes, der in Frankfurt seit langem fehlt, in der nach allen Untersuchungen dafür am besten geeigneten, weil zentralen und verkehrsgünstigen Lage. Damit kann insbesondere der Busfernverkehr künftig mit einer einem Verkehrsknotenpunkt wie Frankfurt entsprechenden fahrgastfreundlichen Infrastruktur abgewickelt werden. Arbeitsplätze, zusätzlicher Wohnraum und ein Busbahnhof sind starke Argumente für den vorgestellten Bahntower. Schlußendlich bietet der gegenwärtig stattfindende Realisierungswettbewerb zum Umfeld des Hauptbahnhofs die einmalige Chance zu einer "Lösung aus einem Guss".Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2008, NR 1127 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 01.10.2008

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. September 2008 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.11.2008 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 28 · 21.10.2008
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 1104 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 25 · 27.10.2008
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1127 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung der Vorlagen NR 1104 und NR 1127 nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
LinkeFAGBFF
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)NPD (NR 1104 = Ablehnung)
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
LinkeFAGBFF
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (NR 1104 = Ablehnung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 25 · 28.10.2008
TO I, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1127 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
FAGBFF
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)NPD (NR 1104 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
FAGBFF
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen FAG und BFF (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen FAG und BFF (= Annahme); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (NR 1104 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 04.11.2008
TO I, TOP 31
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1127 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFAG
Ablehnung:
SPDLinkeBFF
Sonstige:
REP (NR 1104 = Annahme, NR 1127 = Ablehnung)NPD (NR 1104 und NR 1127 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (NR 1104 = Ablehnung, NR 1127 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
LinkeFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1104 = Annahme, NR 1127 = Ablehnung) NPD (NR 1104 und NR 1127 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 1104 = Ablehnung, NR 1127 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 06.11.2008
TO II, TOP 39
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1127 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFAGREP
Ablehnung:
SPDLinkeBFFNPDÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREPNPD
Ablehnung:
LinkeFAGBFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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