Bismarck-Statue im Stadtteil Höchst unverzüglich wieder aufstellen!
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die sofortige Wiederaufstellung der Bismarck-Statue im Stadtteil Höchst, da diese durch vandalistische Handlungen beschädigt wurde. Die Begründung betont die historische und kulturelle Bedeutung des Denkmals sowie die Notwendigkeit eines demokratischen Diskurses ohne Gewalt. Die Wiedererrichtung soll auch ein Zeichen gegen politisch motivierte gewalttätige Auseinandersetzungen senden.
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Rudolf-Schäfer-Anlage — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Höchst: Sichtbarkeit von Frauen erhöhen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekts Höchster Bismarck-Denkmal wieder aufstellen13.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
- Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche27.06.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Rudolf-Schäfer-Anlage per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt, das von in einem Akt von politisch motiviertem Vandalismus in der Nacht vom 14. auf den 15. November 2024 zerstörte Bismarck-Denkmal in der Rudolf-Schäfer-Anlage im Stadtteil Höchst unverzüglich von den Farbschmierereien zu befreien und wieder aufzustellen zu lassen.
Weiterhin wird der Magistrat damit beauftragt, für eine bessere Sicherung des Denkmals zu sorgen und in diesem Zuge gleichfalls die vom Ortsbeirat 6 mit der OM 6167 vom 26.11.2024 angeregten Objektinformationen in Form einer Plakette anzubringen, die neben den historischen und kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhaltet, über den Interessierte weitergehende Informationen abrufen können.
Begründung
Das Bismarck-Denkmal in Frankfurt-Höchst wurde nach dem Tod des deutschen Politikers und Staatsmanns Otto von Bismarck (1815 - 1898) von Bürgern der damals zur Provinz Hessen-Nassau gehörenden Kreisstadt Höchst sowie aus der Umgebung gestiftet. Realisiert wurde es durch den Münchener Bildhauer Alois Mayer und am 30. Mai 1899 enthüllt. In das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen ist es als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen eingetragen. Zahlreiche Höchster Bürger, darunter Vertreter des Höchster Vereinsrings, des Höchster Geschichtsvereins, der Höchster Altstadtfreunde, des Bundes für Volksbildung sowie politisch Engagierte im Stadtteil haben am Sonntag, dem 15. Dezember 2024 auf eindrucksvolle Weise deutlich gemacht, was sie von den kruden Thesen der Organisatoren einer Mahnwache gegen die Wiederaufstellung des Bismarck-Denkmals halten und ihrer Forderung Nachdruck verliehen, dass es genau an dem Standort wieder aufgestellt werden muss, an dem es seit nunmehr 125 Jahren gestanden hat. Eine politische Auseinandersetzung über die historische Figur Otto von Bismarck kann jederzeit stattfinden, jedoch im Rahmen des demokratischen Diskurses, zu dem politisch motivierter Vandalismus in keinem Fall gehört und auch nicht gehören darf. Mit der zeitnahen Wiedererrichtung des Bismarck-Denkmals in Höchst sendet der Magistrat damit auch das dringend notwendige Signal aus, dass Gewalt als Form der politischen Auseinandersetzung inakzeptabel ist. Ein Abwarten der Ergebnisse der Kommission für Erinnerungskultur- wie vom Magistrat in seiner Antwort auf die Frage Nr. 2879 vom 12.12.2024 angedeutet - würde hingegen das Einknicken vor diesem gewalttätigen Willkürakt bedeuten und stellt somit keine Option dar, zumal die entsprechenden Ergebnisse laut Auskunft des Magistrats nicht vor Mitte 2026 erwartet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Dezember 2024 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1098) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1085) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (NR 1085 und NR 1098 = Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1085 und NR 1098 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1098) sowie AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Annahme), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1085) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1085 und NR 1098 = Annahme)