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Digital Hub: Ausbau der digitalen Infrastruktur

Vorlagentyp: NRFDP
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

Infrastruktur Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Vorlage B 381 / 2014 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die in der Vorlage erwähnte Forderung des Wirtschaftsdezernenten nach Einsetzung einer Expertengruppe auf Landesebene, die sich beim Bund dafür einsetzen soll, dass die deutschen Firmen aus dem Bereich der digitalen Infrastruktur von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden sollen (S. 3, Abs. 5), wird begrüßt.
  3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
    • a)wie er sich die inhaltliche Diskrepanz erklärt zwischen der o. g. Forderung des Wirtschaftsdezernenten und somit des Magistrats als Kollegialorgan einerseits und der Ablehnung einer nahezu gleichlautenden Forderung im Antrag NR 922 durch eine breite Mehrheit der Stadtverordneten. (Beschlussausfertigung § 4851 / 2014) andererseits;
    • b)inwieweit sich der Magistrat mit seiner o. g. Forderung ganz bewusst über den im Beschluss (§ 4851 / 2014) zum Ausdruck gekommenen politischen Willen der Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung hinweg zu setzen gedenkt. Begründung: Mit dem Beschluss § 4851 / 2014 hat die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage NR 922 im Juli 2014 mit großer Mehrheit abgelehnt. Eine Forderung der NR 922 lautete: Der Magistrat wird aufgefordert, sich gemeinsam mit der Hessischen Landesregierung nachdrücklich dafür einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) große Rechenzentren und Betreiberfirmen von Internetknoten künftig von der EEG Umlage befreit werden und das Gesetz entsprechend geändert wird. Der Wirtschaftsdezernent hatte in einer Antwort auf eine Frage (Nr. 1805) in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 16.10. folgendes ausgeführt: Der Wirtschaftsdezernent unterstützte und unterstützt die Forderung nach Befreiung der Unternehmen vor allem der Rechenzentrums-Industrie von der EEG Umlage, denn Frankfurt kann sich nicht leisten, diese für die Wirtschaftskraft des Standortes so wichtige Branche wegen zu hoher Energiekosten zu verlieren. Der Erhalt der Entlastungen ist ein industriepolitisches Gebot. (...) Der Wirtschaftsdezernent der Stadt Frankfurt am Main fordert auf Landesebene eine Expertengruppe einzurichten, die sich beim Bund dafür einsetzen soll, dass die deutschen Firmen aus dem Bereich der digitalen Infrastruktur von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden sollen. Die Zahlung dieser Umlage, durch die Kosten für die Förderung neuer Energien auf alle deutschen Stromverbraucher verteilt wird, verschafft dieser für den Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main elementar wichtigen Wachstumsbranche einen deutlichen und schwerwiegenden Nachteil im europäischen Wettbewerb. Der Magistrat hat diese Ausführungen in der Vorlage B 381 mit seinen Formulierungen wiederholt und somit bekräftigt. Dem unabhängigen Politikbeobachter muss eine gewisse Diskrepanz zwischen dem politischen Willen der großen Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistratshandeln auffallen. Es stellt sich die Frage, ob der Magistrat den Willen der ihn tragenden Mehrheit bewusst ignoriert.

Inhalt

Antrag vom 26.11.2014, NR 1070

Betreff: Digital Hub: Ausbau der digitalen Infrastruktur Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Vorlage B 381 / 2014 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die in der Vorlage erwähnte Forderung des Wirtschaftsdezernenten nach Einsetzung einer Expertengruppe auf Landesebene, die sich beim Bund dafür einsetzen soll, dass die deutschen Firmen aus dem Bereich der digitalen Infrastruktur von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden sollen (S. 3, Abs. 5), wird begrüßt.
  3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
    • a)wie er sich die inhaltliche Diskrepanz erklärt zwischen der o. g. Forderung des Wirtschaftsdezernenten und somit des Magistrats als Kollegialorgan einerseits und der Ablehnung einer nahezu gleichlautenden Forderung im Antrag NR 922 durch eine breite Mehrheit der Stadtverordneten. (Beschlussausfertigung § 4851 / 2014) andererseits;
    • b)inwieweit sich der Magistrat mit seiner o. g. Forderung ganz bewusst über den im Beschluss (§ 4851 / 2014) zum Ausdruck gekommenen politischen Willen der Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung hinweg zu setzen gedenkt. Begründung: Mit dem Beschluss § 4851 / 2014 hat die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage NR 922 im Juli 2014 mit großer Mehrheit abgelehnt. Eine Forderung der NR 922 lautete: Der Magistrat wird aufgefordert, sich gemeinsam mit der Hessischen Landesregierung nachdrücklich dafür einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) große Rechenzentren und Betreiberfirmen von Internetknoten künftig von der EEG Umlage befreit werden und das Gesetz entsprechend geändert wird. Der Wirtschaftsdezernent hatte in einer Antwort auf eine Frage (Nr. 1805) in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 16.10. folgendes ausgeführt: Der Wirtschaftsdezernent unterstützte und unterstützt die Forderung nach Befreiung der Unternehmen vor allem der Rechenzentrums-Industrie von der EEG Umlage, denn Frankfurt kann sich nicht leisten, diese für die Wirtschaftskraft des Standortes so wichtige Branche wegen zu hoher Energiekosten zu verlieren. Der Erhalt der Entlastungen ist ein industriepolitisches Gebot. (...) Der Wirtschaftsdezernent der Stadt Frankfurt am Main fordert auf Landesebene eine Expertengruppe einzurichten, die sich beim Bund dafür einsetzen soll, dass die deutschen Firmen aus dem Bereich der digitalen Infrastruktur von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden sollen. Die Zahlung dieser Umlage, durch die Kosten für die Förderung neuer Energien auf alle deutschen Stromverbraucher verteilt wird, verschafft dieser für den Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main elementar wichtigen Wachstumsbranche einen deutlichen und schwerwiegenden Nachteil im europäischen Wettbewerb. Der Magistrat hat diese Ausführungen in der Vorlage B 381 mit seinen Formulierungen wiederholt und somit bekräftigt. Dem unabhängigen Politikbeobachter muss eine gewisse Diskrepanz zwischen dem politischen Willen der großen Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistratshandeln auffallen. Es stellt sich die Frage, ob der Magistrat den Willen der ihn tragenden Mehrheit bewusst ignoriert.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.09.2014, B 381 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 03.12.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. September 2014BB 381Digital Hub: Ausbau der digitalen Infrastruktur; Stärkung von Attraktivität, Image und Bekanntheit der „digitalen Metropole“ FrankfurtRheinMainMagistratsbericht
  2. 26. November 2014Sie sind hier
    NRNR 1070Digital Hub: Ausbau der digitalen Infrastruktur
    STVV-Antrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 35 · 09.12.2014
TO I, TOP 22
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1070 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
Freie Wähler (B 381 = Kenntnis, NR 1070 = Annahme)Römer (B 381 = Kenntnis, NR 1070 = Annahme)REP (B 381 = Kenntnis, NR 1070 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 381 = Zurückweisung, NR 1070 = Ablehnung)
zu 2 / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Ablehnung:
FDP
zu 2 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Ablehnung:
SPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (B 381 = Kenntnis, NR 1070 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 381 = Zurückweisung, NR 1070 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 37 · 18.12.2014
TO II, TOP 32
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1070 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerRömerREP
Ablehnung:
SPDLinkeÖkoLinX-ARL
zu 2 / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDPFreie WählerRömerREP
zu 2 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerRömerREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme)

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