Kostenfreie Hilfeleistung der Feuerwehr bei Naturereignissen
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
bei Naturereignissen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Entwurf zur Änderung der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung) wird wie folgt geändert: Der Titel des § 1 bleibt "Gebührentatbestand, Gebührenfreiheit". An § 1 wird als Absatz 2 angefügt: "Der Einsatz der Feuerwehr bei Notlagen in Folge von meteorologischen und geologischen Naturereignissen ist kostenfrei." Begründung: Am 12. Juni 2016 liefen in Enkheim fast 380 Keller voll. Die Kanalisation ist für Starkregen wie diesen nicht ausgerichtet. Hilfesuchende, die in ihrer Not die Feuerwehr riefen, sehen sich nun mit hohen Rechnungen für den Einsatz konfrontiert. Mit der Satzungsänderung verdoppelt die Stadtverordnetenversammlung noch einmal die Gebühren. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft besitzen 65 % der deutschen Haushalte noch keine Elementarschadenversicherung für ihr Wohngebäude. Die Verträge sind jedoch nicht einheitlich geregelt, und viele können sich keine leisten, sodass auf absehbare Zeit mit einer Wiederholung zu rechnen ist. Es steht der Stadtverordnetenversammlung frei, ob sie in der Satzung für bestimmte Hilfeleistungen Gebühren erhebt. Wir können diese Notlagen in Zukunft lindern.
Inhalt
Antrag vom 13.09.2016, NR 101
Betreff: Kostenfreie Hilfeleistung der Feuerwehr bei Naturereignissen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Entwurf zur Änderung der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung) wird wie folgt geändert: Der Titel des § 1 bleibt "Gebührentatbestand, Gebührenfreiheit". An § 1 wird als Absatz 2 angefügt: "Der Einsatz der Feuerwehr bei Notlagen in Folge von meteorologischen und geologischen Naturereignissen ist kostenfrei."
Begründung: Am 12. Juni 2016 liefen in Enkheim fast 380 Keller voll. Die Kanalisation ist für Starkregen wie diesen nicht ausgerichtet. Hilfesuchende, die in ihrer Not die Feuerwehr riefen, sehen sich nun mit hohen Rechnungen für den Einsatz konfrontiert. Mit der Satzungsänderung verdoppelt die Stadtverordnetenversammlung noch einmal die Gebühren. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft besitzen 65 % der deutschen Haushalte noch keine Elementarschadenversicherung für ihr Wohngebäude. Die Verträge sind jedoch nicht einheitlich geregelt, und viele können sich keine leisten, sodass auf absehbare Zeit mit einer Wiederholung zu rechnen ist. Es steht der Stadtverordnetenversammlung frei, ob sie in der Satzung für bestimmte Hilfeleistungen Gebühren erhebt. Wir können diese Notlagen in Zukunft lindern.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2016, M 132 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.09.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2016MM 132Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung)Magistratsvortrag
- 13. September 2016Sie sind hierNRNR 101Kostenfreie Hilfeleistung der Feuerwehr bei NaturereignissenSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme)