Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Tennisclub Bergen-Enkheim e. V.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, dem Tennisclub Bergen-Enkheim e. V. einen zusätzlichen Förderbetrag von 147.905,- € für die Entsorgungskosten des kontaminierten Erdreichs und die Ableitung des Regenwassers zu gewähren. Dies ist notwendig, um die Sportstätte weiterhin nutzen zu können und die Attraktivität des Vereins zu sichern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
- Es wird zugestimmt, dass dem Tennisclub Bergen-Enkheim e. V. für die im Zusammenhang mit dem Bau der im September 2019 fertiggestellten Tennishalle angefallenen nicht vorhersehbaren Entsorgungskosten des mit Z2-Material (Blei) verseuchten Erdreichs sowie notwendig gewordenen zusätzlichen Maßnahmen zur Ableitung des Regenwassers vom Hallendach neben dem für den Tennishallenbau bewilligten Zuschuss von 862.090,- € ein zusätzlicher Förderbetrag von 147.905,-€ gewährt wird.
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482, zur Verfügung.
- Es dient zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 3.697,62 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 1.663,93 € p. a. zu rechnen ist. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Die beim Aushub der Tennishallen-Baugrube vorgefundene, mit Z2-Material verseuchte, Erde ist zu entsorgen. Wegen des kontaminierten Bodens kann zudem das Regenwasser vom Tennishallendach nicht in das Erdreich abfließen, sondern muss in die Kanalisation abgeleitet werden.
B. Alternativen
Die Entsorgung des kontaminierten Erdreichs ist alternativlos. Die zunächst vorgesehene Ableitung des Regenwassers vom Tennishallendach über Pergolen in das Erdreich ist wegen dessen Kontaminierung nicht möglich, auch eine direkte Ableitung der Wassermassen in die Kanalisation ist auf Grund der unzureichenden Dimensionierung des Kanals nicht durchführbar.
C. Lösung
Die kontaminierte Erde wird gelagert und danach abtransportiert, zusätzlich ist der Bauuntergrund zu verdichten und mit einer stärkeren Bodenplatte zu versehen. Das Regenwasser vom Hallendach wird zunächst in einer Zisterne gesammelt und mittels einer Pumpe sukzessive in die Kanalisation abgeleitet.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Durch die Maßnahmen zur Entsorgung des kontaminierten Erdreichs sowie zum Ableiten des Regenwassers ergeben sich zusätzliche Kosten von (netto) 295.811,04 €. Diese baulichen Erschwernisse waren nicht vorhersehbar, zumal das Gelände über Jahrzehnte als städtischer Fußballplatz genutzt wurde. Daneben fallen Mehrkosten von (netto) rd. 127.000,- € für Außenanlagen, Architektenleistungen u. ä. an. Der Verein ist vorsteuerabzugsberechtigt. Die Mehraufwendungen von insgesamt rd. 423.000,- € (netto) können vom Tennisclub Bergen-Enkheim nicht allein finanziert werden, zumal der Verein für den Tennishallenbau bereits einen Kredit i. H. v. 700.000,- € aufnehmen musste. Zu den aufgrund des kontaminierten Erdreichs sowie der Regenwasserableitung entstandenen Kosten von 295.811,04 € wird ein zusätzlicher Zuschuss gewährt. Bei einem Jugendanteil des Vereins von 45,2% beträgt der städtische Fördersatz 50%, der Förderbetrag beläuft sich somit auf 147.905,- €.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2020Sie sind hierMM 97Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Tennisclub Bergen-Enkheim e. V.Magistratsvortrag
- 4. Juli 2020OFOF 326/16Neubau Tennishalle Rangenbergstraße – mit Z2-Material (Blei) verseuchtes ErdreichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. August 2020NRNR 1259Wann, wenn nicht jetzt, soll man investieren?STVV-Antrag · LINKE.
- 25. August 2020VV 1743Neubau Tennishalle Rangenbergstraße – mit Z2-Material (Blei) verseuchtes ErdreichAnfrage
- 14. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2149Neubau Tennishalle Rangenbergstraße - mit Z2-Material (Blei) verseuchtes ErdreichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1259) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (M 97 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1259) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten)