Eingriff in den GrünGürtel zum Zwecke des Neubaus der Notübernachtungsstätte Ostpark
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 96
Betreff: Eingriff in den GrünGürtel zum Zwecke des Neubaus der Notübernachtungsstätte Ostpark Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.1991, § 8383 (M 170)
- Dem Eingriff in den Grüngürtel zum Zwecke des Neubaus der Notübernachtungsstätte Ostpark wird zugestimmt. Zu diesem Zweck wird der Magistrat beauftragt, ca. 1400 qm aus dem Flurstück, Gemarkung Frankfurt, Flur 408, Flurstück 3/3 (ehemaliger Schulgarten, Landschaftsschutzgebiet Zone II) sowie ca. 2800 qm aus dem Flurstück, Gemarkung Frankfurt, Flur 408, Flurstück 203 (Ostpark, Landschaftsschutzgebiet, Zone I) zu entnehmen.
- Der Magistrat wird außerdem beauftragt, eine Ausgleichsfläche in den GrünGürtel einzugliedern. Im Zuge des Novellierungsverfahrens der Landschaftsschutzverordnung " Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" durch das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt wird eine entsprechende Fläche im Norden von Frankfurt am Main in den GrünGürtel eingegliedert. Begründung: Zur Durchführung von polizeirechtlichen Maßnahmen der Obdachlosenunterbringung ist die "Allgemeine Ordnungsbehörde", in Frankfurt am Main die Frau Oberbürgermeisterin als örtliche Ordnungsbehörde, zuständig. Diese Aufgabe wurde 1990 auf das Jugend- und Sozialamt über-tragen, das im Rahmen des Hessischen Gesetzes für Sicherheit und Ordnung (HSOG) unfreiwillig obdachlose Personen versorgt. Die gesamte Fläche des Ostparks ist als Landschaftsschutzgebiet der Zonen I und II und als Fläche im GrünGürtel ausgewiesen. Im hinteren Teil des Parkgeländes, direkt angrenzend an den Bahndamm, befindet sich seit 1994 die Notübernachtungsstätte Ostpark. Vormals wurde das Gelände als Betriebshof des städtischen Grünflächenamtes genutzt. Seit 1995 bestehen zwischen dem Jugend- und Sozialamt und dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. vertragliche Vereinbarungen über die Versorgung und Betreuung von obdachlosen Menschen in der Notübernachtungsstätte im Ostpark. Hier können bis zu 160 Menschen Aufnahme finden. Das Angebot ist Teil eines differenzierten, umfassenden und vernetzten Hilfesystems für Menschen in sozialen Notlagen und dient der Grundversorgung von Personen ohne Obdach. Da für die Aufnahme in die Notübernachtungsstätte Ostpark keinerlei formalen Bedingungen zu erfüllen sind, stellt sie in Frankfurt die einzige Anlaufstelle ohne Zugangsbeschränkung dar. Alle Menschen, die aktuell ohne Unterkunft (Obdach) sind, egal aus welchem Grund, können sofort aufgenommen werden. Es werden Männer, Frauen und Familien (unabhängig von der persönlichen Problemlage) aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt 365 Tage im Jahr über 24 Stunden, also rund-um-die-Uhr. Die Notüber-nachtungsstätte Ostpark ist damit die größte und wichtigste Anlaufstelle und als solche innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes bekannt. Während in einem normalen Wohnumfeld Nachbarschaftskonflikte zu erwarten wären, hat sich die Lage im Ostpark bewährt; sie ist sehr gut geeignet, die Notübernachtung einer größeren Personenzahl zu gewährleisten. Aufgrund zwingender baurechtlicher Auflagen muss die Notübernachtungsstätte Ostpark bis Ende 2010 neu errichtet werden. An der Neuerrichtung besteht ein besonderes öffentliches Interesse, da für das Stadtgebiet Frankfurt eine Notübernachtung von Menschen ohne Obdach weiterhin dauerhaft sicher gestellt sein muss und diese mangels alternativer Standorte nur im Ostpark zu realisieren ist. Der Bauantrag zur Neuerrichtung wurde zum Jahresende 2009 der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt. Bei der bestehenden Bedarfslage ist es zwingend notwendig, Platzkapazitäten für mindestens 140 Personen und Erweiterungsoption herzurichten. Zudem soll ein barrierefreier Funktions- und Servicebereich entstehen. Der von der Bahn geplante Ausbau der nordmainischen S-Bahn-Trasse wird den Wegfall eines Teils der bisher von der Übernachtungsstätte genutzten Fläche nach sich ziehen. Die geplante Neuerrichtung beschränkt sich dessen ungeachtet auf die Fläche des ehemaligen, nicht mehr benötigten Betriebshofes des Grünflächenamtes. Im Rahmen der Bauplanung ist die Entsiegelung von Außenflächen innerhalb der Anlage sowie eine naturnahe und an die Parkumgebung wesentlich angepasste Erscheinung vorgesehen. Die Erteilung der Baugenehmigung setzt die Herausnahme der vorgesehenen Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet und dem GrünGürtel sowie die Eingliederung einer Ausgleichsfläche in den GrünGürtel voraus.Nebenvorlage: Antrag vom 09.05.2010, OF 691/4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 26.05.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Mai 2010OFOF 691/4Vorstellung des Neubaus der Notunterkunft im OstparkOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. Mai 2010Sie sind hierMM 96Eingriff in den GrünGürtel zum Zwecke des Neubaus der Notübernachtungsstätte OstparkMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU