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Jahresabschluss 2010 inkl. Finanzcontrollingbericht 2010

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 13.05.2011, M 94

Betreff: Jahresabschluss 2010 inkl. Finanzcontrollingbericht 2010 I. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den Jahresabschluss 2010 für den Bereich Stadtverwaltung wie folgt festgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Vermögensrechnung mit einer Summe von 15.605.323.129,83 €, Ergebnishaushalt mit einem Gesamtbetrag der Erträge

von 2.777.642.762,61 €, und einem Gesamtbetrag der Aufwendungen

von 2.958.920.257,05 €, somit mit einem Jahresergebnis vor Rücklagen

von -181.277.494,44 €, Gesamtfinanzhaushalt mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von

19.843,29 €, einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

von 107.980.874,77 €, einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

von 334.041.905,58 €, mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 406.424.297,25 €, mit einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 337.401.280,31 €, und mit einem Finanzmittelfehlbetrag

von - 121.265.398,94 €. II. In den vorgenannten Ergebnissen sind die vorgeschriebenen Zuführungen und Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen (Gebührenbereiche und rechtlich unselbständige Stiftungen) nicht enthalten. Für 2010 ergibt sich: Jahresergebnis vor Rücklagen 181.277.494,44 € + Entnahmen aus Rücklagen 6.170.629,10 € - Einstellungen in Rücklagen 2.323.334,67 € = Jahresergebnis nach Rücklagen 177.430.200,01 € III. Die Veränderungen des Ergebnisses durch die Zuführungen zu und Entnahmen aus Rücklagen sind im doppischen Rechnungswesen als Gewinnverwendungsbuchungen zu betrachten, die erst nach Erstellung des Jahresabschlusses im darauf folgenden Haushaltsjahr auf Basis des Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung gebucht werden. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Buchungen im Vorgriff auf die nach Prüfung des Revisionsamtes erwartete Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bereits auf Grundlage dieses Magistratsbeschlusses vorzunehmen. Die Buchungen sind, sofern sich aus der Prüfung des Revisionsamtes eine abweichende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ergibt, entsprechend zu korrigieren. Als Ergebnisverwendung werden im Einzelnen folgende Zuführungen und Entnahmen in zweckgebundene Rücklagen beschlossen: - Bauaufsicht: Zuführung zur Gebührenrücklage (ordentliches Ergebnis)

in Höhe von 286.269,45 € - Bauaufsicht: Entnahme aus der Gebührenrücklage (außerordentl. Ergebnis)

in Höhe von 18.757,15 € - Abfallwirtschaft: Entnahme aus der Gebührenrücklage (ordentliches Ergebnis)

in Höhe von 5.443.516,36 € - Straßenreinigung: Zuführung zur Gebührenrücklage (ordentliches Ergebnis)

in Höhe von 1.448.871,62 € - Friedhof: Entnahme aus der Gebührenrücklage (ordentliches Ergebnis)

in Höhe von 617.370,23 € - Friedhof: Zuführung zur Gebührenrücklage (außerordentl. Ergebnis)

in Höhe von 4.620,34 € - Unselbstständige Stiftungen: Zuführung zu den Stiftungsrücklagen (ordentliches Ergebnis)

in Höhe von 493.446,25 €

Entnahme aus den Stiftungsrücklagen

in Höhe von 90.985,36 € - Unselbstständige Stiftungen: Zuführung zu den Stiftungsrücklagen (außerordentliches Ergebnis)

in Höhe von 90.127,01 € - Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, wird mit

105.936.707,53 € aus der "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" entnommen. Der Stand der Rücklagen nach Abdeckung des Defizites 2010 beträgt damit

696.736.799,49 €. - Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert wird mit

71.493.492,48 € als Verlust vorgetragen. Der kummulierte Fehlbetrag beläuft sich damit inklusive des Defizites 2010 auf

95.270.254,95 € IV. Es wird genehmigt, dass aus nicht in Anspruch genommenen Personalmitteln Reste in Höhe von 8,3 Mio. € im Budgetbereich Allgemeine Finanzwirtschaft in das kommende Haushaltsjahr vorgetragen werden, um die aus Tariferhöhungen resultierenden Belastungen 2011 decken zu können. Die Mittel werden im kommenden Jahr in den Produktbereichen und Kostenartengruppen zur Verfügung gestellt, in denen Belastungen aus Tarifsteigerungen nicht innerhalb der Budgets gedeckt werden können. Weitere 5,5 Mio. € werden im Bereich der Zentralen Finanzwirtschaft zweckgebunden für die Weiterentwicklung der Personalkostenabrechnungssysteme (3,0 Mio. €) und für E-Government (2,5 Mio. €) zentral übertragen. V. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem Jahresabschluss 2010 den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften entsprechend im Ergebnishaushalt Budgetüberträge auf der Aufwandsseite (inkl. der unter Ziffer IV. aufgeführten) in Höhe von 161,45 Mio. € gebildet wurden, die in das folgende Haushaltsjahr vorgetragen werden. In den Teilfinanzhaushalten wurden Ausgabereste in einer Gesamthöhe von 609,34 Mio. € gebildet. Auf der Einnahmeseite werden investive Veranschlagungen in einer Gesamthöhe von 86,58 Mio. € in das kommende Jahr vorgetragen (davon 23,58 Mio. € aus investiver Verwendung der Stellplatzablöse). Soweit im investiven Bereich mögliche Reste nicht gebildet wurden, werden diese im Rahmen der beschlossenen Gesamtkosten bei der nächsten Haushaltsplanung berücksichtigt. Die betroffenen Fachbereiche werden ermächtigt, bis zu dieser Höhe Verpflichtungen mit Mittelabflüssen nach 2011 einzugehen. Zur Deckung der finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen des Ergebnishaushaltes stehen zum 31.12.2010 Kassenmittel zur Verfügung. Für die Budgetüberträge im investiven Bereich können Kreditermächtigungen des Haushaltsjahres 2010 in Anspruch genommen werden, die mit 429,07 Mio. € in das nachfolgende Haushaltsjahr übertragen werden. Zudem stehen zur Deckung der finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen des Konjunkturprogramms übertragene Kreditermächtigungen aus dem Konjunkturprogramm in Höhe von 4,28 Mio. € zur Verfügung. Die Budgetüberträge des Ergebnishaushaltes belasten die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme. VI. Es dient zur Kenntnis, dass in Folge des Bilanzierungsmodernisierungsgesetzes (BilMog) die Personalrückstellungen der Eigenbetriebe nach veränderten Parametern zu berechnen sind. Dadurch entstanden bei den Zuschusseigenbetrieben (Städtische Kitas Frankfurt am Main, Volkshochschule Frankfurt am Main sowie Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main) außerplanmäßige Aufwendungen von insgesamt 5.508.443,54 €. Zur Finanzierung der für den Zeitraum bis 31.12.2009 außerordentlichen Zuführungen zu den Personalrückstellungen erfolgten Zahlungen der Stadt an die jeweiligen Eigenbetriebe. Die außerplanmäßigen Zahlungen an die Volkshochschule Frankfurt am Main und die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main führen zu Überschreitungen in Höhe der außerplanmäßigen Zahlungen. Die entsprechenden Mehraufwendungen 2010 werden wie folgt überplanmäßig genehmigt: Volkshochschule

1.909.540,28 € Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

1.260.482,88 €. Die Deckung der Überschreitungen konnte im jeweiligen Dezernatsbudget in gleicher Höhe sichergestellt werden. VII. Es dient zur Kenntnis, dass im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen in folgenden Bereichen zu Lasten der Gesamtdeckung zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich in Anspruch genommen wurden (in €):

Dezernat Maßnahme Grundlage Betrag in €

VI Kapitaldienst Mainova AG aus dem Straßenbeleuchtungsvertrag § 8385 vom 01.07.2010 893.948,00

IX Liquiditätszuschuss Public Viewing zur Fußball VM 2010 an die TCF § 8060 vom 29.04.2010 1.000.000,00

Summe Ergebnishaushalt 1.893.948,00 Darüber hinaus wurden im Ergebnishaushalt unterjährig Mehraufwendungen in Höhe von rund 3,26 Mio. € zugelassen und verausgabt, die innerhalb der Budgets durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge gedeckt waren. Desweiteren dient zur Kenntnis, dass die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8415, genehmigten überplanmäßigen Aufwendungen für eine Schuldendiensthilfe an die Henry- und Emma Budge-Stiftung nicht in Anspruch genommen wurden. Die Zahlung an die Henry Emma Budge Stiftung erfolgt 2011 im Rahmen der planmäßigen Budgetmittel (BGM 22) des Dezernates VIII. Dezernat Maßnahme Grundlage Betrag in € II Zuschuss zur Deckung des außerordentlichen Aufwandes aus der Umstellung der Personalrückstellung aufgrund BilMoG bei der Volkshochschule Frankfurt am Main. [Ziffer VI des Beschlusstextes dieses M-Vortrages zum Jahresabschluss 2010] 1.909.540,28 VIII Zuschuss zur Deckung des außerordentlichen Aufwandes aus der Umstellung der Personalrückstellung aufgrund BilMoG beim Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main [Ziffer VI des Beschlusstextes dieses M-Vortrages zum Jahresabschluss 2010] 1.260.482,88 VIII FrankfurtPass (wachsende Anzahl von FrankfurtPass Inhabern sowie gestiegene Kosten zur Nutzung des ÖPNV) Verfügung der Stadtkämmerei vom 21.03.2011 88.035,69 Summe Ergebnishaushalt 3.258.058,85 Im Finanzhaushalt wurden unterjährig Mehrausgaben in Höhe von rund 7,54 Mio. € zugelassen und verausgabt, die innerhalb der Budgets gedeckt waren. Dezernat Maßnahme Grundlage Betrag in €

IV Mehrkosten Neugestaltung Zeil § 8179 vom 27.05.2010 3.334.200,00

X Mehrkosten für die Sanierung des Gesellschaftshauses im Palmengarten § 8381 vom 01.07.2010 4.203.093,00 Summe Finanzhaushalt 7.537.293,00 Der Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung nach § 114g Abs. 1 Satz 3 HGO betreffend über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Haushaltsjahres 2010 wird damit genügt. VIII. Es dient ferner zur Kenntnis, dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Finanzcontrollingbericht zum Stand 31.12.2010 einschließt. Der Bericht zum Jahresabschluss 2010 wird der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben. IX. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den Jahresabschluss 2010 für den Bereich der Zusatzversorgungskasse (ZVK) wie folgt festgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: 1 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von

590.415.894,63 € Ergebnishaushalt mit einem Gesamtbetrag der Erträge

von

112.114.008,01 € und einem Gesamtbetrag der Aufwendungen

von

101.990.541,25 €, somit mit einem Jahresergebnis

von

10.123.466,76 €, Gesamtfinanzhaushalt mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

30.736.962,57 €, einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

von

33.005.084,39 €, somit mit einem Finanzmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

von

2.268.121,82 €; 2 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von

15.208.957,53 €, Ergebnishaushalt mit einem Gesamtbetrag der Erträge

von

2.672.302,38 € und einem Gesamtbetrag der Aufwendungen

von

146.819,85 €, somit mit einem Jahresergebnis von

2.525.482,53 €, Gesamtfinanzhaushalt mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

55.900,00 €, einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

von

1.191.877,74 €, somit mit einem Finanzmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

von

1.135.977,74 €. X. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung in Rücklagen und Rückstellungen nicht enthalten sind. Für 2010 ergibt sich für den Bereich der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung -: Jahresergebnis vor Zuführung zur Rückstellung 10,12 Mio. € - Zuführung zur Deckungsrückstellung 10,12 Mio. € = Jahresergebnis nach Zuführung 0,00 Mio. €

Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass das Ergebnis 2010 der Pflichtversicherung in voller Höhe der Deckungsrückstellung zugeführt wird. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die erforderliche Gewinnverwendungsbuchung im Vorgriff auf die nach Prüfung des Revisionsamtes erwartete Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bereits auf Grundlage des Magistratsbeschlusses zum Jahresabschluss 2010 vorzunehmen. Die Buchungen sind, sofern sich aus der Prüfung des Revisionsamtes eine abweichende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ergibt, entsprechend zu korrigieren. XI. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung in Rücklagen und Rückstellungen nicht enthalten sind. 2010 ergibt sich für den Bereich der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung -: Jahresergebnis vor Rücklagenzuführung /- Rückstellungszuführung 2,53 Mio. €

- Rücklagenzuführung } 2,53 Mio. € - Zuführung zur Deckungsrückstellung - Zuführung zur Verwaltungskostenreserve = Jahresergebnis nach Zuführung 0,00 Mio. € Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass das Ergebnis 2010 der Freiwilligen Versicherung nach Vorliegen aktueller versicherungsmathematischer Berechnungen in eine Deckungsrückstellung, Verwaltungskostenreserve und Verlustrücklage aufzuteilen ist. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die auf Basis der versicherungsmathematischen Berechnungen erforderlichen Gewinnverwendungsbuchungen im Vorgriff auf die nach Prüfung des Revisionsamtes erwartete Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bereits auf Grundlage des Magistratsbeschlusses zum Jahresabschluss 2010 vorzunehmen. Die Buchungen sind, sofern sich aus der Prüfung des Revisionsamtes eine abweichende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ergibt, entsprechend zu korrigieren. XII. Der Jahresabschluss 2010 wird für die Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim wie folgt festgestellt: Vermögensrechnung mit einer Summe von

0,00 €, Ergebnishaushalt mit einem Gesamtbetrag der Erträge

von

2.056,21 € und einem Gesamtbetrag der Aufwendungen

von

2.056,21 €, somit mit einem Jahresergebnis von

0,00 €.

Begründung:

in € Im Ergebnishaushalt steht dem Planansatz bei den Erträgen von 2.498.936.110,97 ein Ergebnis von 2.777.642.762,61 und dem Planansatz bei den Aufwendungen von 2.903.430.561,80 ein Ergebnis von 2.958.920.257,05 gegenüber.

Im Gesamtfinanzhaushalt steht dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 266.778.866,00 ein Ergebnis von 19.843,29

und dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit von -371.382.000,00 ein Ergebnis von -226.061.030,81 und dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 371.382.000,00 ein Ergebnis von 69.023.016,94 gegenüber.

In der Vermögensrechnung ist eine Zunahme der Bilanzsumme um 2,36 Mrd. € auf 15,61 Mrd. € zu verzeichnen, die im Wesentlichen daraus resultieren, dass sämtliche Kunstgegenstände der Stadt Frankfurt am Main (2.504.401 T€) nachträglich als Korrektur der Eröffnungsbilanz im Anlagevermögen erfasst und gegen einen Sonderposten eingebucht wurden. Auf der Passivseite reduziert sich das Eigenkapital durch den Jahresfehlbetrag von 181,28 Mio. € und durch Korrekturen der Eröffnungsbilanz für Grundstücke um 502,99 Mio. € auf 8,38 Mrd. € . Die Ergebnisse sind im Jahresabschluss einzeln nachgewiesen und im Rechenschaftsbericht sowie dem Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage Jahresabschluss_2010 (ca. 12,5 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.06.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 09.06.2011
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeBunteREP
Enthaltung:
Freie WählerNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Bunte (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung) REP (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 3 · 16.06.2011
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeBunteREP
Enthaltung:
Freie WählerNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Bunte und REP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung)

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