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Bebauungsplan Nr. 847 Ä - Rund um den Henninger Turm - 1. vereinfachte Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 847 Ä vor, um die planungsrechtlichen Grundlagen zur Stärkung des Gewerbestandorts rund um den Henninger Turm zu schaffen. Ziel ist es, Rechenzentren auszuschließen, die nicht als untergeordnete Anlagen eines ansässigen Gewerbebetriebs dienen, um die gewerbliche Nutzung zu sichern.

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Beschlussvorschlag

I.1 Zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm, in Frankfurt am Main - Sachsenhausen, ist der Bebauungsplan Nr. 847 Ä - Rund um den Henninger Turm - 1. vereinfachte Änderung - aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Teilbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 23.02.2023 zum Aufstellungsbeschluss.

Es dient zur Kenntnis, dass zur Änderung des Bebauungsplanes das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet wird.

I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung zu veröffentlichen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung

Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Absicherung und Stärkung des vorhandenen Gewerbestandorts als bedeutendem Gewerbegebiet für gewerblich-industrielle Produktionsbetriebe geschaffen werden.

Rechenzentren, die nicht als untergeordnete Anlage eines im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebes dienen, sollen als konkurrierende Nutzungen ausgeschlossen werden.

Begründung

ÜBERSICHTSKARTE

Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 847 Ä - Rund um den Henninger Turm - 1. vereinfachte Änderung - umfasst einen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 847 und hat eine Fläche von zirka 7,3 Hektar.

Das Plangebiet liegt im südlichen Teil des Frankfurter Stadtteils Sachsenhausen, östlich der Darmstädter Landstraße, westlich des Hainer Wegs sowie nördlich des Heigenbrücker Wegs und des Untersten Zwerchwegs.

Das Verfahren zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 847 umfasst in seinem Geltungsbereich die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm - festgesetzten Gewerbegebiete (GE, GE-1, GE-2).

Bestand und städtebauliche Situation

Der zentrale Bereich des Plangebietes wird von dem zirka 5 Hektar großen Betriebsgelände der Brauerei Binding gebildet und ist derzeit noch der Produktionsstandort für die Bierherstellung.

Die Gewerbegebiete sind derzeit von Lagerhallen, Produktionsbetrieben sowie Büronutzungen geprägt.

Planungsgrundlagen

Bebauungsplan

Der Geltungsbereich der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 847 Ä erstreckt sich auf den westlichen Teilbereich des seit dem 20.11.2012 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr.

847. Dieser setzt für das Gebiet der Bebauungsplanänderung die Gewerbegebiete GE, GE-1 und GE-2 fest. In allen Gewerbegebieten sind Vergnügungsstätten und Spielhallen nicht zulässig. In den Gewerbegebieten GE-1 sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke nicht zulässig. In den Gewerbegebieten GE-2 sind nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, die das Wohnen in den benachbarten Misch- und Kerngebieten nicht wesentlich stören.

Die Bebauungsplanänderung erstreckt sich ausschließlich auf die Ergänzung der Festsetzung zur Einschränkung der Nutzungsarten (Ausschluss von nicht untergeordneten Rechenzentren). Es werden keine Eingriffe über das bisher zulässige Nutzungsmaß hinaus vorbereitet, alle anderen Festsetzungen bleiben bestehen.

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.03.2021 das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm in seiner Funktion als städtebauliches Stadtentwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Durch den Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022 (§ 1838, M 44 vom 21.03.2022, Rechenzentrenkonzept) erfolgte eine Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms hinsichtlich des städtebaulichen Umgangs mit Rechenzentren in Gewerbe- und Industriegebieten. Es wurde den aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen sowie urbanen Entwicklungen in Frankfurt am Main und den dazugehörenden Herausforderungen entsprechend angepasst. Das Konzept leistet Vorarbeit für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk. Es fungiert als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen.

Grundlagen sind das Gewerbeflächenkataster, die gewerblichen Bauflächen des Regionalen Flächennutzungsplanes und das "Räumlich-funktionale Entwicklungskonzept Gewerbe" des Masterplans Industrie (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016, § 6727 (M 182)).

Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm sieht für die Gewerbegebiete eine gewerbliche Entwicklung mit einem erweiterten Nutzungsspektrum unter anderem für neue Technologien und Betriebe mit höheren Büroanteilen vor. Entsprechend des Masterplans Industrie soll unter anderem durch planungsrechtliche Festsetzungen der Vorrang von Nutzungen, die auf Standorte in Gewerbegebieten angewiesen sind, in Gewerbegebieten verankert werden.

Die im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm definierten Standorttypiken konkretisieren die Erhaltungs- beziehungsweise Entwicklungsziele für die gewerblichen Bauflächen inhaltlich und räumlich und trennen unter anderem klassische Gewerbeflächen von Dataparks.

In der Anlage 1 - Standorttypik und Entwicklungsziele - des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms / Rechenzentrenkonzeptes ist das Gewerbegebiet Brauerei Binding mit der Standorttypik Gewerbe (emittierend) dargestellt.

Gemäß den Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms soll der Gewerbestandort durch Änderung des Bebauungsplans in dieser vorgesehenen Funktion gesichert und gestärkt werden.

Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung

Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Sicherung des Gewerbestandorts für produzierendes, weiterverarbeitendes und dienstleistendes Gewerbe. Gemäß dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm sollen die im Bebauungsplan Nr. 847 festgesetzten Gewerbegebiete (GE, GE-1, GE-2) vorrangig der Förderung der gewerblichen Wirtschaft durch ein ausreichendes Flächenangebot für das genannte klassische Gewerbe dienen. Dies gilt im Besonderen auch dann, wenn die Binding-Brauerei den Standort aufgeben und verlassen sollte.

Ziele des Bebauungsplans Nr. 847 - Rund um den Henniger Turm - waren und sind die Entwicklung eines integrierten Stadtquartiers, in dem Wohnen und Arbeiten, Versorgung und Dienstleistung, aber auch die zukunftsorientierte Sicherung des Gewerbestandortes mit Entwicklungsmöglichkeiten im 24-Stunden-Betrieb abgebildet werden. Als städtebauliche Lösung sieht der Bebauungsplan einen Kernbereich beidseitig des Hainer Weges vor, in dem Mischgebiete, Kerngebiete und allgemeine Wohngebiete unmittelbar an den Hainer Weg angrenzen. Hier sollten in verdichteter Form die Funktionen Arbeiten und Wohnen neu angesiedelt und durch der Nahversorgung dienende Einrichtungen für soziale Infrastruktur, Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergungsgewerbe sowie kleinere wohnverträgliche Gewerbenutzungen ergänzt werden. Als zentrales städtebauliches Element bilden die Kerngebiete MK-1 und MK-2 zusammen mit dem, dem MK-2 vorgelagerten Quartierplatz die "neue Mitte" des Konversionsgebietes. Diese dienen zugleich als Puffer zu den westlich in Richtung Darmstädter Landstraße angrenzenden Gewerbegebieten.

Mit einer möglichen Aufgabe der Binding-Brauerei stehen diese im Bebauungsplan Nr. 847 festgesetzten Gewerbegebiete GE, GE-1 und GE-2 im Fokus der planungsrechtlichen Betrachtung und einer möglichen Weiterentwicklung. Sie können zukünftig - mehr als vorher - ihren Beitrag zur Entwicklung eines belebten und gesamtheitlichen Stadtquartiers leisten, indem heute noch vorhandene Barrieren (eingefriedetes Brauereigelände) durchbrochen und das ausdrücklich gewünschte Nebeneinander von Arbeiten, Wohnen und Leben noch verstärkter ermöglicht wird.

Zur Vermeidung von Fehlentwicklungen sollen mit diesem Änderungserfahren Rechenzentren, die dazu geeignet sind, die oben genannten Ziele zu unterlaufen, ausgeschlossen werden. Die Planung dient damit gleichzeitig dem stadtentwicklungsplanerischen Ziel der Steuerung von Rechenzentren auf die sogenannten Eignungsgebiete entsprechend des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms. Mit dem derzeitigen Planungsrecht ließen sich etwaige Fehlentwicklungen nicht verhindern, auch wenn bereits jetzt im GE-2 nur Betriebe zulässig sind, die das Wohnen in angrenzenden Wohn- und Mischgebieten nicht wesentlich stören. Auch wenn größere Rechenzentren Cluster aufgrund der Baugebietsgrößen nicht erwartbar sind, ist es dennoch geboten, nicht nur diese, sondern auch Rechenzentren auszuschließen, die nicht als untergeordnete Anlagen eines im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebs dienen. Durch die genannten auszuschließenden Anlagen würden die Ziele des Bebauungsplans Nr. 847 gefährdet und es liegt daher ein Planerfordernis vor.

Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehene Änderung nicht berührt werden, erfolgt die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 19 · 04.07.2023
TO I, TOP 72
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 19 · 11.07.2023
TO I, TOP 72
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 20.07.2023
TO II, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

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