Grunderneuerung der Dieburger Straße Bau- und Finanzierungsvorlage
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Starkenburger Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Sicherheit der Radfahrer in der Wächtersbacher Straße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd23.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)24.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Starkenburger Straße per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 88
Betreff: Grunderneuerung der Dieburger Straße Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2003, § 4449 (EA 35)
- Der Grunderneuerung der Dieburger Straße zwischen Carl- Benz- Straße und Starkenburger Straße wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, die Grunderneuerung der Dieburger Straße auszuführen.
- Es dient zur Kenntnis, - dass für die Umsetzung der Maßnahme eine Gesamtinvestition von 2.016.000,00 € erforderlich wird, - dass im Investitionsprogramm 2010/2013 für die Maßnahme Mittel in Höhe von 1.500.000,00 € in der Produktgruppe16.3, Projektdefinition 5.002741 bereit stehen, von denen bereits 80.120,86 € im Jahr 2010 für Planungsleistungen verausgabt wurden, - dass die fehlenden Mittel, in Höhe von 516.000,00 € aus dem Budget der abgewickelten Maßnahme "Umgestaltung und Grunderneuerung der Rat-Beil-Straße", im Rahmen der Deckungsfähigkeit in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001107, finanziert werden, - dass von den Gesamtkosten ca. 666.600,00 € zuschussfähig sind und hieraus eine Zuwendung von 399.900,00 € resultiert, für die ein Zuwendungsbescheid vorliegt, - dass die Herstellungskosten auf die Beträge begrenzt werden, die sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergeben, - dass das vorhandene Straßenbauwerk zum 31.12.2010 einen Restwert von ca. 93.657,00 € hat. Beim Abbruch des vorhandenen Straßenbauwerks ist der Abgang des restlichen Anlagevermögens als einmalige Sonderabschreibung zu behandeln und - die Abrisskosten ergebniswirksam zu buchen sind. Die notwendigen Sollveränderungen erfolgen im Benehmen mit der Stadtkämmerei. Begründung: A - Zielsetzung Die Dieburger Straße ist eine innerstädtische Hauptverkehrsstraße zwischen Carl- Benz-Straße und Starkenburger Straße und liegt im Gewerbe- und Industriegebiet Frankfurt - Fechenheim. Der Straßenbelag befindet sich in einem maroden Zustand, da in der Vergangenheit immer nur stellenweise der Belag ausgebessert wurde. Durch die Unebenheiten der Fahrbahn ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. Auch die Anwohner werden durch verstärkte Fahrgeräusche stark belästigt. Ziel des erarbeiteten Entwurfes ist die Sanierung und die funktionale straßenraumgestalterische Aufwertung der Dieburger Straße. Durch den Einsatz von Lärm minderndem Asphalt wird auch eine Verbesserung des Lärmschutzes erreicht. B - Alternativen - Keine - C - Lösung 1. Straßenbauliche Beschreibung Für die Grunderneuerung der Dieburger Straße ergibt sich zwischen den Anschlüssen an den Bestand eine Baulänge von ca. 0,5 Kilometern. Zusätzlich zur grundhaften Erneuerung der Fahrbahn werden die Verkehrsflächen für Fußgänger erneuert. Der Baumbestand auf beiden Straßenseiten der Dieburger Straße bleibt erhalten. 2. Technische Gestaltung der Baumaßnahme Die Trassierung im Lageplan ergibt sich aus der Bestandssituation. Abschnittsweise werden im Verlauf der beiden Fahrbahnränder Längsparkflächen errichtet. Die Nutzung der Verkehrsfläche durch Radfahrer wird in Form eines in beide Fahrtrichtungen angeordneten Schutzstreifens ermöglicht. Die Breiten für den Fahrbahnrandbereich wurden in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Fläche festgelegt. So ergibt sich weitgehend eine beidseitige Gehwegbreite von 2,50 - 3,50m. Straßenrandabschnitte, bei welchen zusätzlich Parkflächen vorgesehen sind, unterteilen sich in einen 2,00 m breiten Parkabschnitt und einen 2,00 - 3,00 m breiten Gehwegabschnitt. Bei ausreichender Gehwegbreite wird, zum Schutz von Radfahrern, der Parkstreifen um 0,50 m als Sicherheitsstreifen verbreitert. Im Sinne der unbehinderten Mobilität werden Querungsstellen im Bereich der Hausnummern 12, 30 und 56 angeordnet. Es liegen vier Bushaltestellen im Plangebiet vor, die eine direkte Anbindung an das Liniennetz der VGF ermöglichen. Die Bushaltestellen werden entsprechend dem Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" behindertengerecht gestaltet. 3. Entwässerung Bei der Dieburger Straße wird das bestehende Entwässerungssystem nicht verändert. Auf der Fahrbahn und abschnittsweise auf den Nebenflächen anfallendes Oberflächenwasser wird über die Entwässerungsrinne am Fahrbahnrand abgeleitet. Über Straßenabläufe wird das Oberflächenwasser dem Regenwasserkanal zugeführt. 4. Straßenausstattung Im gesamten Planungsbereich werden Straßenleuchten entsprechend den aktuellen Gestaltungs- grundsätzen für die Stadtbeleuchtung der Stadt Frankfurt am Main vorgesehen bzw. ergänzt. 5. Leitungen Maßnahmen für Verlegung und Neuanordnung von Leitungen sind nicht vorgesehen. D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 2.016.000,00 € Das Gesamtinvestitionsvolumen für die Baumaßnahme beträgt 2,02 Mio. €. Im Investitionsprogramm 2010/2013 stehen für die Maßnahme Mittel in Höhe von 1.500.000,00 € in der Produktgruppe16.3, Projektdefinition 5.002741 bereit. 1.500.000,00 € Die fehlenden Mittel, in Höhe von 516.000,00 € werden aus dem Budget der abgewickelten Maßnahme Umgestaltung und Grunderneuerung der Rat-Beil-Straße, im Rahmen der Deckungsfähigkeit in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001107, finanziert. 516.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2010 100.000,00 € 2011 1.800.000,00 € 2012 116.000,00 € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 8.808m2 x 1,30 €/m2 11.450,40 € Beleuchtung 5,0 % x 61.635,00 € 3.081,75 € Grün- und Freiflächen 5,0 % x 58.266,39 € 2.913,32 € Summe Sachkosten 17.445,47 € 2. Abschreibung Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 x 1.859.049,08 € 61.968,31 € Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 x 80.680.21 € 4.034,01 € Grün- u. Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 x 76.270.71 € 5.084,71 € Summe Abschreibung 71.087,03 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle c) Durchschnittliche kalkulatorische Verzinsung, 5 % *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 5% x ( 2.016.000,00 € - 399.900,00 € ) / 2 40.402,50 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 128.935,00 € 5. Jahreserträge: Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (1/30 x 399.900,00 €) 13.330,00 € 6. Leistungen Dritter: Ein Antrag auf GVFG-Förderung wurde gestellt. Der Zuwendungsbescheid liegt vor. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: Kostenübersicht Anlage Uebersichtslag eplan (ca. 1 MB) Anregung vom 07.05.2001, OA 11 Etatanregung vom 21.01.2002, EA 35 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 11.05.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Mai 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu b) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu b) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen Bunte (= Ablehnung)