Haushaltssicherungskonzept; Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Raumoptimierung, Zusammenführung Besonderer Dienst 3 des Jugend- und…
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Haushaltssicherungskonzept; Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Raumoptimierung, Zusammenführung Besonderer Dienst 3 des Jugend- und Sozialamtes in einem Dienstgebäude
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 85
Betreff: Haushaltssicherungskonzept; Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Raumoptimierung, Zusammenführung Besonderer Dienst 3 des Jugend- und Sozialamtes in einem Dienstgebäude Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2951 (M 44)
- Der Zusammenführung der Außenstelle
- D35 - Sozialhilfe für Frauen und Männer (illegale Drogen) - , die derzeit in der Liegenschaft Berliner Straße 25 untergebracht ist, mit dem Haupthaus der Organisationseinheit
- D3 - Gefährdete Personen und Auswärtige - in der Liegenschaft Mainzer Landstraße 315 - 321 wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zusammenführung des Besonderen Dienstes
- D3 - Gefährdete Personen und Auswärtige - im Dienstgebäude Mainzer Landstraße 315 - 321 zeitnah umzusetzen. Begründung: A. Zielsetzung Der Besondere Dienst
- D3 - Gefährdete Personen und Auswärtige - des Jugend- und Sozialamtes betreut wohnungslose Menschen, suchtkranke Menschen und Asylbewerber. Es werden Soziale Hilfen (Wirtschaftsdienst und Sozialdienst) angeboten. Derzeit sind 64 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zwei angemieteten Dienstgebäuden (Mainzer Landstr. 315 - 321 und Berliner Str. 25) untergebracht. Insgesamt werden rund 2.700 Klientinnen und Klienten (Fälle) betreut. Die Organisationseinheit ist Anlaufstelle für folgende Zielgruppen:
- a)erwerbsunfähige obdachlose Personen
- b)erwerbsunfähige obdachlose Personen bei Abhängigkeit von legalen und illegalen Substanzen
- c)erwerbsunfähige Personen mit einem ungesicherten Wohnverhältnis in Frankfurt und ohne Integration in einem Stadtteil
- d)Hilfe für erwerbsunfähige Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
- e)Versorgung bzw. Vermittlung von wohnungslosen / obdachlosen Erwerbsfähigen in das Frankfurter Hilfesystem in Absprache mit dem Jobcenter Frankfurt
- f)Flüchtlinge nach dem Hess. Flüchtlingsaufnahmegesetz
- g)Personen mit Fragen zur Krankenhilfe nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz
- h)Auswärtige Personen, die Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten stellen Ziel ist die Zusammenführung des Besonderen Dienstes
- D3 - Gefährdete Personen und Auswärtige - an einem Standort im Dienstgebäude Mainzer Landstraße 315 - 321, um die zum Teil gravierenden Mängel hinsichtlich Sicherheit, Barrierefreiheit und Hygiene im derzeit mit genutzten Dienstgebäude Berliner Str. 25 abzustellen. Gleichzeitig soll durch die Zusammenführung ein Einsparpotential bei den Sachkosten (Miete, Mietnebenkosten, Bewachung, Fremdreinigung) von derzeit ca. 165.000,00 € jährlich erzielt werden. Im Dienstgebäude Berliner Str. 25 sind Teile des Erdgeschosses sowie die 1. bis
- Etage angemietet. 1. und
- OG bestehen jeweils aus 8 Büros, einer WC-Anlage, einem kleinen Küchenraum sowie einem offenen Warteraum. Im EG sind Kasse (Geldautomat) und Büro Sicherheitspersonal untergebracht. Das
- OG steht seit dem Auszug des Jobcenter leer. Die Räume in dieser Liegenschaft entsprechen nicht mehr den Anforderungen, wie sie heute an ein Dienstgebäude des Jugend- und Sozialamtes gestellt werden müssen: - Der Sicherheitsdienst ist aus Platzgründen im Erdgeschoss positioniert. Die Warteräume liegen inmitten der Büros und sind ohne vorherige Anmeldung an einer Infostelle frei zugänglich. Fluchtmöglichkeiten im Notfall sind, bedingt durch die schmalen Flure und Treppenhäuser, nur bedingt gegeben. - Das Gebäude ist nicht barrierefrei und nur über eine Treppenstufe zu erreichen. Der Aufzug ist von der Größe und Art nicht rollstuhlgerecht. Der Zutritt in das Haus sowie zu den Etagen ist nur mit Hilfe möglich. - Da keine ausreichende Anzahl an WC vorhanden ist, werden diese von beiden Geschlechtern gemeinsam genutzt. Dieser Zustand ist aus hygienischen Gründen nicht dauerhaft tragbar. Derzeit sind in dem genannten Dienstgebäude 11 Mitarbeiter/Innen im Bereich Soziale Hilfen (Wirtschaftsdienst und Sozialdienst) tätig. Es werden 700 Klienten betreut. An den Sprechtagen Montag und Donnerstag erfolgen jeweils ca. 60 Vorsprachen. Die Klienten sind überwiegend in Einrichtungen und Diensten der Frankfurter Drogenhilfe versorgt bzw. angebunden und/oder verfügen über eigenen Wohnraum im Frankfurter Stadtgebiet. In der Regel handelt es sich um erwerbsunfähige, teilweise ältere Drogenabhängige, die eine feste Anbindung an das Frankfurter Drogenhilfesystem haben. B. Alternativen Keine. C. Lösung Der größte Teil der Organisationseinheit
- D3 ist in der Liegenschaft Mainzer Landstraße 315 - 321 untergebracht. Dort steht nach dem Auszug des Jobcenters eine Etage frei. Es bietet sich an, die freien Büros mit Mitarbeiter/innen aus der Berliner Straße 25 zu belegen. Im Dienstgebäude Mainzer Landstr. 315-321 arbeiten 3 Teams,
- D32 +
- D33 -Wohnungslose Frauen, Familien und Männer,
- D34 - Auswärtige und Flüchtlinge sowie der Bereich Service und Verwaltung und die Hausleitung. Die Barkasse befindet sich im
- OG, eine Infostelle und der Sicherheitsdienst sind im Eingangsbereich untergebracht. Seit dem Auszug des Jobcenters stehen 14 Büroräume im Erdgeschoß (ca. 350 qm) leer, das Jugend- und Sozialamt trägt die Mietkosten. In dieser Liegenschaft ist die komplette Infrastruktur (Infostelle, Sicherheitsdienst, ausreichende Sanitärausstattung etc.) vorhanden. Sowohl der Eingangsbereich als auch die einzelnen Warteräume in den Etagen sind kundenfreundlich und deeskalierend gestaltet. Das komplette Gebäude ist uneingeschränkt barrierefrei zugänglich. Die Erreichbarkeit des Gebäudes ist durch die Straßenbahnlinien 11 und 21 sowie die S-Bahnen 3 bis 6 (Galluswarte) sehr gut möglich. Es ist zu erwarten, dass die Verlagerung der Vorsprachen an den Sprechtagen hinsichtlich Menge und Verteilung unauffällig bleibt. Die vormals gezählten Vorsprachen im zuvor in der Mainzer Landstr. 315 - 321 untergebrachten Jobcenter lagen wesentlich höher. Eine negative Auswirkung auf den ÖPNV ist nicht zu befürchten. Bereits in der Vergangenheit mussten die Klienten aus der Berliner Str. 25 wegen eines längerfristigen Ausfalls des Kassenautomaten die Geldleistungen in der Mainzer Landstr. 315 - 321 abholen, ohne dass es zu Auffälligkeiten kam. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Klientenkreis nach Inanspruchnahme der Dienstleistungen im Dienstgebäude dieses sehr schnell und ohne Auffälligkeit für das Umfeld wieder verlässt. Eine Szenebildung ist nach den bisher gemachten Erfahrungen nicht zu befürchten. Die Zusammenführung des Besonderen Dienstes
- D3 - Gefährdete Personen und Auswärtige - ist aufgrund der beschriebenen Aspekte sinnvoll und ökonomisch richtig. D. Kosten Nach Auszug aus der Berliner Straße 25 könnten die bisher dort genutzten Flächen (ca. 679,90 qm) an das Amt 23 zurückgegeben und spätestens zum Ende der Festmietzeit (31.03.2014) gekündigt werden, sofern keine weitere Nutzung durch die Stadt erfolgen kann. Durch die Zusammenführung ist ein Einsparpotential bei den Sachkosten (Miete, Mietnebenkosten, Bewachung, Fremdreinigung) von derzeit ca. 165.000 Euro jährlich möglich. Es entstehen einmalige Kosten für notwendige Schönheits- und Ausbesserung-/Reparaturarbeiten in der Berliner Str. 25 sowie für den Umzug in Höhe von voraussichtlich 57.000 Euro. Diese werden aus dem laufenden Budget getragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Mai 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.08.2013 im KAV abgelehnt.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE: (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.