Barrierefreier Umbau der Straßenbahn- und Bushaltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße - städtischer Anteil hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht den barrierefreien Umbau der Straßenbahn- und Bushaltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße vor, um die Nutzung für mobilitätsbeeinträchtigte Personen zu ermöglichen. Dies ist notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit zu entsprechen und die Mobilität für alle zu fördern.
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Haardtwaldplatz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Haardtwaldplatzes in Niederrad28.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Kippensammler im Ortsbezirk 524.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Haardtwaldplatz per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem barrierefreien Umbau der Straßenbahn- sowie der Bushaltestelle Stresemannallee /Mörfelder Landstraße und den damit verbundenen Anpassungen der Verkehrsanlagen wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt Frankfurt am Main zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 1.992 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Er dient zur Kenntnis, dass
a) die Gesamtkosten der Baumaßnahmen nach der vorliegenden Planung und Kostenberechnung 4.037 T€ brutto betragen. Hiervon entfällt auf die Stadt Frankfurt am Main ein Anteil von 1.992 T€ brutto und auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ein Anteil von 2.045 T€ brutto.
b) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm, Produktgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.006701 - Programm Barrierefreier Umbau von Straßenbahnhaltestellen - Mittel in Höhe von 1.526 T€ brutto zur Verfügung stehen, von denen bereits rd. 20 T€ brutto verausgabt wurden (Stand 31.07.2023).
c) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm, Produktgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.001098 - Programm Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen - weitere Mittel in Höhe von 303 T€ brutto zur Verfügung stehen, von denen bereits 0 T€ brutto verausgabt wurden. (Stand 31.07.2023).
d) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm, Produktgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.007005 - Programm Radverkehr - weitere Mittel in Höhe von 163 T€ brutto zur Verfügung stehen, von denen bereits 0 T€ brutto verausgabt wurden. (Stand 31.07.2023).
e) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen.
f) Anträge / Erhöhungsanträge zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG / MobFöG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurden und für die Stadt Frankfurt am Main mit einer Förderung nach dem GVFG in Höhe von 998 T€ brutto und nach FAG in Höhe von 72 T€ brutto gerechnet wird. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus den Zuwendungsbescheiden.
g) ein Antrag auf Stellplatzablösemittel für Maßnahmen des Radverkehrs gestellt wurde,
h) die Jahresfolgekosten in Höhe von rund 91 T€ zukünftige Haushalte belasten und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rund 36 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen.
i) die vorhandenen Verkehrsflächen zum 31.05.2023 einen Restbuchwert in Höhe von rund 230 T€ aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht.
j) im Zuge der Maßnahme (zu Gunsten des öffentlichen Raums) Grunderwerb zu tätigen ist. Die daraus resultierenden Kosten in Höhe von rund 200 T€ sind Bestandteil dieser Vorlage.
k) auf dieser Streckenführung bereits die Maßnahme "Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Stresemannallee/Gartenstraße Richtung Niederrad-Haardtwaldplatz" beschlossen wurde mit Gesamtprojektkosten von 1.576 T€ brutto, davon ein städtischer Anteil in Höhe von 457 T€ brutto. Gemäß dem zeitnah geplanten barrierefreien Ausbau von weiteren Straßenbahnhaltestellen auf der Streckenführung Linie 17 ergeben sich geschätzte Gesamtkosten von 7.513 T€ brutto, davon ein städtischer Anteil in Höhe von 3.342 T€ brutto.
- Es dient des Weiteren zur Kenntnis,
dass der Magistrat mit der VGF eine Planungs- und Bau-Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat und ein Einzelabruf zur Rahmenvereinbarung für dieses Projekt hinsichtlich der städtischen Teile der Maßnahme abgeschlossen wird. Die VGF ist insoweit zu bevollmächtigen, für die Stadt Frankfurt am Main in deren Namen und auf deren Rechnung Ausschreibungen durchzuführen, den Zuschlag zu erteilen und Verträge (einschließlich Nachträgen) mit Dritten abzuschließen bzw. abzuwickeln, wobei die VGF als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main auftritt.
Begründung
A. Zielsetzung
Ziel der Verkehrsplanung ist es, durch ein gut vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln. Dem Leitziel "Mobilität für alle" folgend, wird im besonderen Maße die barrierefreie Gestaltung eingeschlossen, um mobilitätsbehinderten Menschen die selbstständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen.
Ziel der Ausbauplanung ist es, sowohl an der Straßenbahnhaltestelle als auch an der Bushaltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße, die vorhandenen Bahn- bzw. Bussteige mit den angrenzenden Zuwegen/Verkehrswegen so umzubauen, dass sie uneingeschränkt von mobilitätsbeeinträchtigten Personen genutzt werden können. Darüber hinaus werden die Einrichtungselemente wie Fahrgastunterstand, Sitzgelegenheiten, Haltestellenschilder, Informations- und Fahrplantafeln mit Bedarfsansage, dynamische Fahrgastinformation (DFI), Abfallbehälter, Fahrkartenautomaten sowie die Beleuchtung und die betroffenen Lichtsignalanlagen den neuen Gegebenheiten angepasst und gemäß den aktuellen Standards modernisiert bzw. hergestellt.
Um den barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen im Stadtgebiet weiter voranzuführen, stehen zeitnah die auf der Streckenführung der Linie 17 befindlichen Straßenbahnhaltestellen Stresemannallee/Gartenstraße RI Niederrad - Haardtwaldplatz und Stresemannallee/Gartenstraße RI Offenbach zum barrierefreien Ausbau an.
B. Alternativen
Um den barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen im Stadtgebiet weiter voranzuführen, stehen zeitnah die auf der Streckenführung der Linie 17 befindlichen Straßenbahnhaltestellen Stresemannallee/Gartenstraße RI Niederrad - Haardtwaldplatz und Stresemannallee/Gartenstraße RI Offenbach zum barrierefreien Ausbau an.
C. Lösung
Gemäß der zwischen der VGF und den beteiligten städtischen Stellen (Amt für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsbehörde) sowie der traffiQ entwickelten und abgestimmten Planung werden die Straßenbahn- und die Bushaltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße barrierefrei ausgebaut.
Die Notwendigkeit des städtischen Anteils an der Maßnahme ergibt sich als Folge aus dem barrierefreien Ausbau der Straßenbahn- und der Bushaltestellen.
Barrierefreier Ausbau Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße "
Hier wird im Wesentlichen die Höhe der Bahnsteige auf 25 cm über Schienen-OK für eine niveaugleiche Einsteigemöglichkeit angehoben, die Bahnsteige werden entsprechend der modernen Wagenzüge auf 40 m verlängert. Es wird eine zweite Überwegs- und Gleisquerung am anderen Ende der Bahnsteige hergestellt, mit Signalisierung für Blinde und Sehbeeinträchtige. Die vorhandenen Wartehallen werden überarbeitet, mit klimaaktivem Gründach ausgestattet und mit moderner Technik ausgestattet. Alle Zuwegungen sind durch flachgeneigte Rampen, abgesenkten Borde, taktile Leitelemente und akustische Signale barrierefrei.
Barrierefreier Ausbau Bushaltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße"
Gleichzeitig wird die dazugehörende, angrenzende Bus-Haltestelle mit einer neuen 3-Felder-Wartehalle, ebenfalls mit Gründach, auf eine Länge von 12 m mit einem Höhen-Niveau von 22 cm über Fahrbahn-OK barrierefrei ausgebaut. Die Zu- und Abgänge zur Haltestelle sowie die Ausstattung werden barrierefrei ausgeführt und für mobilitätseingeschränkte Personen mit taktilen Leitelementen erschlossen. Alle Zuwegungen sind durch flachgeneigte Rampen und abgesenkte Borde barrierefrei. Die Ausstattung (Wartehalle, H-Stele, Abfalleimer, Elektrifizierung) der Bushaltestelle ist nicht Gegenstand dieser Bau- und Finanzierungsvorlage. Diese Kosten werden über den IDLV (Vertrag zur Planung, Erstellung, Vorhaltung und Bereitstellung von ÖPNV-Businfrastrukturdienstleistungen für Bus-Personenverkehrsdienste im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main zwischen VGF und traffiQ) getragen.
Straßen-, Rad- und Fußgängerbereich sowie Rad- und PKW-Abstellflächen
Eine weitere Folge für den städtischen Anteil ist eine Neuordnung und Optimierung der Verkehrswege (Straßenraum, Radweg, Gehweg) unter Berücksichtigung "des Radentscheids der Stadt Frankfurt" sowie eine erforderliche Anpassung der Beleuchtungssituation. Dies bedeutet gegenüber dem Bestand, dass der vormals undifferenzierte Straßenraum auf eine definierte Fahrbahnbreite mit Radwege- und Fußgängerführung angepasst wurde.
Das Überholen eines an der ausgebauten Bus-Haltestelle wartenden Busses durch den Individualverkehr wird bautechnisch unterbunden. Die Fuß-/Radwegebeziehung in der Liegnitzer Straße als Nebenstraße wird durch die Anhebung in Form einer Gehwegüberfahrt verkehrstechnisch sicherer gestaltet.
Die Konsequenzen aus dem "Radentscheid" für die Ausführung der vorhandenen Radwege sind eingeflossen. Die Fahrradspur wurde mit Radfahrstreifen / Schutzstreifen / Radwegeüberfahrt und Sicherheitstrennstreifen umgesetzt. Durch bauliche Materialabsetzungen werden die Radwege für PKW-Fahrer, aber insbesondere auch für seheingeschränkte und blinde Personen so markiert, dass ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit hergestellt ist. Dies gilt auch für die Gestaltung einer Gehwegüberfahrt für die querenden Fußgänger- und Radfahrer in der Liegnitzer Straße.
Die Radabstellflächen werden überarbeitet und in geeigneter Anzahl hergestellt. PKW-Stellplätze werden größtmöglich erhalten. Es werden zusätzlich zwei Behindertenparkplätze eingerichtet. Alle erforderlichen Wegebeziehungen werden im Gehwegbereich mit taktilen Elementen für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen ausgerüstet.
Aufgrund des schlechten Zustands des Oberbaus ist eine grundhafte Straßenerneuerung im Bereich der Haltestellen erforderlich.
Straßenbeleuchtung
Aufgrund der Umbaumaßnahmen sind sieben vorhandene Beleuchtungselemente anzupassen bzw. auszutauschen, vier weitere sind neu zu installieren.
Lichtsignalanlagen
Die Bestands-Lichtsignalanlage an Überweg 1 ist technisch zu überarbeiten und durch neue LSA-Maste zu ersetzen. Eine weitere Lichtsignalanlage mit zwei Masten am neu geschaffenen FGÜ/Überweg 2 inklusive der hierfür erforderlichen Leerrohrtrassen, Schaltschränke und Signalsteuerung sind berücksichtigt.
Straßenbegleitgrün
Soweit möglich, erhalten die neugestalteten Straßenräume zusätzlich unversiegelte, qualitativ wertige Grünbereiche und 6 Bäume.
Rettungswege
Mit dem Umbau ist ebenfalls für die angrenzende Liegenschaft Stresemannallee Hausnummer 227 die Lücke im Feuerwehrangriffsweg geschlossen sowie die Feuerwehraufstellfläche vonseiten der Stresemannallee gesichert.
Grundstückregulierung
Im Zuge der Umsetzung des städtischen Anteils ist im Bereich der Liegenschaft "Stresemannallee Hausnummer 227" eine Regelung zur Grundstücksneuordnung in Form eines Eigentumstausches bzw. -erwerbs mit der GWH/dem St. Katharinen- und Weißfrauenstift notwendig. In den Erhöhungsanträgen an den Zuschussgeber sind die Kosten aufgenommen.
Anwohnermanagement
Aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit und der Vollsperrung von Straßenabschnitten sind alternative Abfall-Leerungsstandorte für die Anwohner auszuweisen und die Mülltonnen entsprechend zu verbringen.
Bestandteil dieser Vorlage sind - im Zusammenhang mit dem Schienen-Projekt der VGF - die städtischen Maßnahmen bzgl. des barrierefreien Ausbaus der Straßenbahn- sowie der Bushaltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße und die damit zusammenhängende Verkehrsraumgestaltung, welches im Kostenteilungsplan dargestellt ist.
Gemäß Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung wird die Gesamtprojektleitung und -steuerung für die Planungs- und Baumaßnahmen "Barrierefreier Ausbau der Straßenbahn- und Bushaltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" durch die VGF erbracht.
Nachrichtlich:
Inklusive des Ausbaus der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße werden auf der Linie 17 insgesamt in diesem Zeitraum für den städt. Anteil Gelder in Höhe von 3.342 T€ zur Verfügung gestellt.
Übersicht Linie 17:
| Straßenbahnhaltestelle | Gesamtmaßnahme geschätzt / | ||
| brutto | Städt. Anteil geschätzt / brutto | Bauliche Umsetzung - geplant | |
| Stresemannallee/Gartenstraße RI Niederrad - Haardtwaldplatz (MB 00948 vom 04.09.2023) | 1.576 T€ | 457 T€ | 12.2023 - 04.2024 |
| Stresemannallee/Mörfelder Landstraße (dieser Antrag) | 4.037 T€ | 1.992 T€ | 07.2024 - 07.2025 |
| Stresemannallee/Gartenstraße RI Offenbach (MB in Vorbereitung) | 1.900 T€ | 893 T€ | 09.2024 - 06.2025 |
| Gesamt | 7.513 T€ | 3.342 T€ |
Somit wären die nacheinander folgenden Straßenbahnhaltestellen der Linie 17 Neu-Isenburg Stadtgrenze - Oberschweinstiege - Louisa Bahnhof - Stresemannallee/Mörfelder Landstraße - Stresemannallee - Stresemannallee/Gartenstraße barrierefrei ausgebaut.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der aktuellen Kostenberechnung liegen die zum jetzigen Zeitpunkt zu erwartenden Marktpreise zugrunde. Die unten ausgewiesenen Kosten für Projektleitung und -steuerung, ausgeführt durch die VGF, ergeben sich aus der Planungs- und Baurahmenvereinbarung vom 03.08.2020 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der VGF.
- Investitionsbedarf: 1.992.000,00 €
Die Mittel in Höhe von 1.992.000,00 € stehen zur Verfügung in:
Produktgruppe: 16.11
Projektdefinition: 5.006701. -
Programm Barrierefreier Umbau von Straßenbahnhaltestellen
und Produktgruppe: 16.11
Projektdefinition: 5.001098. -
Programm Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
und Produktgruppe: 16.11
Projektdefinition: 5.007005. -
Programm Radverkehr
Kostenübersicht
Teil 1 - Baukosten brutto
| 1.1 | Straßen-, Fuß- und Radwegebau | 1.033.028,80 € |
| 1.2 | Lichtsignalanlage | 113.750,20 € |
| 1.3 | Straßenbeleuchtung | 189.150,50 € |
| 1.4 | Straßenbegleitgrün | 12.394,60 € |
| Summe Baukosten | 1.348.324,10 € |
Teil 2 - Baunebenkosten brutto
| 2.1 | Projektleitung VGF | 27.975,71 € |
| 2.2 | Projektsteuerung VGF | 55.950,23 € |
| 2.3 | Externe | |
| Planerleistung | 77.784,35 € | |
| 2.4 | Planung und | |
| Bauleitung Amt 66 | 13.090,00 € | |
| 2.5 | Planung und | |
| Bauleitung Amt 36 | 5.355,00 € | |
| 2.6 | Planung und | |
| Bauleitung SRM | 1.963,50 € | |
| 2.7 | Planung und | |
| Bauleitung Amt 67 | 12.435,50 € | |
| 2.8 | Baugrund-/Abfalluntersuchung | 11.885,72 € |
| 2.9 | Kampfmittelsondierung | 38.556,00 € |
| 2.10 | Vermessung | 5.890,50 € |
| 2.11 | Verkehrssicherung | 47.909,40 € |
| 2.12 | Anwohnermanagement | 6.545,00 € |
| 2.13 | Sigeko | 7.081,69 € |
| 2.14 | Örtliche | |
| Bauüberwachung | 37.485,00 € | |
| Summe Baunebenkosten | 349.907,60 € |
Teil 3 - Grunderwerb brutto
| 3.1 | Grundstückstausch/Grunderwerb | 198.900,00 € |
| Summe Grunderwerb | 198.900,00 € |
Gesamtkosten
| Summe Teil 1 - Baukosten | 1.348.324,10 € | |
| Summe Teil 2 - Baunebenkosten | 349.907,60 € | |
| Summe Teil 3 - Grundstückstausch/Grunderwerb | 198.900,00 € | |
| 1.897.131,70 € | ||
| + 5% | ||
| Unvorhergesehenes | 94.856,58 € | |
| Gesamtkosten | 1.991.988,28 € | |
| Gesamtkosten gerundet brutto | 1.992.000,00 € |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
| bis 2022 | 9.585,00 € |
| 2023 | 10.415,00 € |
| 2024 | 984.000,00 € |
| 2025 | 988.000,00 € |
| 2026 | 0,00 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
- keine -
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
-keine-
b) Sachkosten
| Bauunterhaltungskosten Straßenbau | 2.217 m² x 1,30 €/m² * | 2.882,10 € |
| Verkehrssignalanlage | 5% x | |
| (113.750,20 € + 5.355,00 €) | 5.955,26 € | |
| Straßenbeleuchtung neu | 5% x ( 96.866,00 € + | |
| 1.963,50 €) | 4.941,48 € | |
| Straßenbegleitgrün | 5% x ( 29.679,55 € + 13.566,00 | |
| €) | 1.241,50 € | |
| 15.020,34 € | ||
| * | Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und | |
| Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung | ||
ein Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich.
c) Kapitalkosten
| 1. Kalkulatorische Verzinsung (1,60% / 2*(1.992.000,- € - 1.069.770,- €)) | 7.377,84 € | |
| * | Zinssatz für den Haushalt 2024 gemäß HH-Rundschreiben | |
| vom 17.01.2023 | ||
| 2. Abschreibung Straßenbau | BND * | 30 Jahre | 1/30 | von | 1.363.182,40€ | 45.439,41 € |
| Verkehrssignalanlage | BND * | 15 | ||||
| Jahre | 1/15 | von | 119.105,20€ | 7.940,35 € | ||
| Straßenbeleuchtung | BND * | 15 | ||||
| Jahre | 1/15 | von | 191.114,00€ | 12.740,93 € | ||
| Straßenbegleitgrün | BND * | 15 | ||||
| Jahre | 1/15 | von | 24.830,10€ | 1.655,34 € | ||
| * BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. | 67.776,03 € | |||||
| Jahresfolgekosten insgesamt: | 90.174,21 € | |||||
| Jahresfolgekosten gerundet: | 91.000,00 € |
5. Jahreserträge:
| Auflösung von Sonderposten 1.069.770,00 € / 30 Jahre* | 35.659,00 € | |
| Gerundet | 36.000,00 € | |
| * | längste Abschreibung |
6. Leistungen Dritter:
| Zuwendungen nach GVFG | 168.700,00 € |
| Zuwendungen nach FAG | 12.000,00 € |
| Zuwendungen nach GVFG gemäß Erhöhungsantrag | 829.750,00 € |
| Zuwendungen nach FAG gemäß Erhöhungsantrag | 59.320,00 € |
| Summe Leistungen Dritter brutto | 1.069.770,00 € |
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
-keine-
8. Sonstiges:
-keine-
Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 1,6 MB) Anlage 2_Projektlageplan (ca. 1,1 MB) Anlage 3_Leerrohrtrassenplan (ca. 772 KB) Anlage 4_Kostenteilungsplan (ca. 607 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Juni 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.11.2024 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme