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Änderung der Sportförderrichtlinien

Vorlagentyp: M
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 84

Betreff: Änderung der Sportförderrichtlinien Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6748 (M 214)

  1. Es wird zugestimmt, dass die Sportförderrichtlinien mit Wirkung vom 01.01.2017 wie folgt geändert werden: III. - Förderung vereinseigener Sportstätten -, Ziff. 3 - Neubau- und Verbesserungsarbeiten sowie Instandsetzungen von erheblichem Umfang auf vereinseigenen Sportanlagen -, Abs.3, erster Spiegelstrich, erhält folgende Fassung: Die Zuschusshöhe beträgt bei Vereinen mit - mehr als 30% Jugendlichen: 50% der zuwendungsfähigen Kosten
  2. Das Dezernat IX wird beauftragt, die Änderung in die Sportförderrichtlinien einzuarbeiten. Begründung: Die Mitgliederzahlen der rd. 425 Frankfurter Turn- und Sportvereine sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, derzeit nehmen etwa 197.000 Bürgerinnen und Bürger - darunter mehr als 67.000 Kinder und Jugendliche - die vielfältigen Sportangebote in den Vereinen wahr. Rund 100 dieser Vereine besitzen eigene Sportanlagen wie z. B. Fußball- und Hockeyplätze, Tennisfelder, Sporthallen oder Bootshäuser. Sie tragen in erheblichem Maße dazu bei, dass in Frankfurt am Main eine beachtliche Infrastruktur an unterschiedlichsten Sportstätten vorhanden ist, die sich am Bedarf an vielfältigen Sport- und Bewegungsangeboten der Bürgerinnen und Bürger in einer Großstadt orientiert. Diese Sportstätten in einem Zustand zu erhalten, der einen einwandfreien Trainings- und Wettkampfbetrieb gewährleistet, obliegt den einzelnen Vereinen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind teilweise mit erheblichen Kosten verbunden, die weit über den üblichen Unterhaltungs- und Pflegeaufwand, für den ein jährlicher städtischer Pauschalzuschuss gewährt wird, hinausgehen. Die Sicherung der Vereinsarbeit gerade in diesem Bereich ist für den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main eine nach wie vor bedeutende und unerlässliche kommunale Aufgabe. Um die finanzielle Belastung der Vereine durch die zur energetischen Ertüchtigung und zum Werterhalt ihrer Sportstätten notwendigen Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten bzw. die zur Ausweitung ihres Sportangebots erforderlichen Erweiterungs- oder Neubaumaßnahmen in einem zumutbaren Rahmen zu halten, auch im Hinblick auf die hierbei in den letzten Jahren zu verzeichnenden Kostensteigerungen, wird der Höchstsatz der städtischen Förderung derartiger Vorhaben für Vereine mit einem entsprechenden Jugendanteil (mehr als 30 %) von bisher 40 % auf 50 % angehoben. Hierdurch erhöhen sich bei einigen der im Investitionsprogramm 2017 enthaltenen Vereinsbaumaßnahmen die Zuschüsse. Voraussetzung für die Umsetzung im Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen ist grundsätzlich eine Einzelbewilligung, hierbei ist auch die Deckung zu prüfen. Sofern möglich, sind Mehrausgaben innerhalb des Investitionsbereiches gegenseitig deckungsfähig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. April 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 11 · 18.05.2017
TO I, TOP 71
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 30.05.2017
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 01.06.2017
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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