Änderung der Sportförderrichtlinien
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 84
Betreff: Änderung der Sportförderrichtlinien Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6748 (M 214)
- Es wird zugestimmt, dass die Sportförderrichtlinien mit Wirkung vom 01.01.2017 wie folgt geändert werden: III. - Förderung vereinseigener Sportstätten -, Ziff. 3 - Neubau- und Verbesserungsarbeiten sowie Instandsetzungen von erheblichem Umfang auf vereinseigenen Sportanlagen -, Abs.3, erster Spiegelstrich, erhält folgende Fassung: Die Zuschusshöhe beträgt bei Vereinen mit - mehr als 30% Jugendlichen: 50% der zuwendungsfähigen Kosten
- Das Dezernat IX wird beauftragt, die Änderung in die Sportförderrichtlinien einzuarbeiten. Begründung: Die Mitgliederzahlen der rd. 425 Frankfurter Turn- und Sportvereine sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, derzeit nehmen etwa 197.000 Bürgerinnen und Bürger - darunter mehr als 67.000 Kinder und Jugendliche - die vielfältigen Sportangebote in den Vereinen wahr. Rund 100 dieser Vereine besitzen eigene Sportanlagen wie z. B. Fußball- und Hockeyplätze, Tennisfelder, Sporthallen oder Bootshäuser. Sie tragen in erheblichem Maße dazu bei, dass in Frankfurt am Main eine beachtliche Infrastruktur an unterschiedlichsten Sportstätten vorhanden ist, die sich am Bedarf an vielfältigen Sport- und Bewegungsangeboten der Bürgerinnen und Bürger in einer Großstadt orientiert. Diese Sportstätten in einem Zustand zu erhalten, der einen einwandfreien Trainings- und Wettkampfbetrieb gewährleistet, obliegt den einzelnen Vereinen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind teilweise mit erheblichen Kosten verbunden, die weit über den üblichen Unterhaltungs- und Pflegeaufwand, für den ein jährlicher städtischer Pauschalzuschuss gewährt wird, hinausgehen. Die Sicherung der Vereinsarbeit gerade in diesem Bereich ist für den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main eine nach wie vor bedeutende und unerlässliche kommunale Aufgabe. Um die finanzielle Belastung der Vereine durch die zur energetischen Ertüchtigung und zum Werterhalt ihrer Sportstätten notwendigen Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten bzw. die zur Ausweitung ihres Sportangebots erforderlichen Erweiterungs- oder Neubaumaßnahmen in einem zumutbaren Rahmen zu halten, auch im Hinblick auf die hierbei in den letzten Jahren zu verzeichnenden Kostensteigerungen, wird der Höchstsatz der städtischen Förderung derartiger Vorhaben für Vereine mit einem entsprechenden Jugendanteil (mehr als 30 %) von bisher 40 % auf 50 % angehoben. Hierdurch erhöhen sich bei einigen der im Investitionsprogramm 2017 enthaltenen Vereinsbaumaßnahmen die Zuschüsse. Voraussetzung für die Umsetzung im Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen ist grundsätzlich eine Einzelbewilligung, hierbei ist auch die Deckung zu prüfen. Sofern möglich, sind Mehrausgaben innerhalb des Investitionsbereiches gegenseitig deckungsfähig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. April 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)