Änderung der Sportförderrichtlinien
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 12.12.2003, M 214
Betreff: Änderung der Sportförderrichtlinien Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.1995, § 5371
- Es dient zur Kenntnis, dass auf Grund der im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vom Sportdezernat im Haushalt 2004 zu erbringenden Einsparbeträge eine Absenkung der direkten Vereinszuschüsse vorgesehen und damit verbunden eine teilweise Änderung der Sportförderrichtlinien erforderlich ist.
- Es wird zugestimmt, dass die Sportförderrichtlinien mit Wirkung vom 01.01.2004 wie folgt geändert werden: 2.1 Ziffer III, 1. - Pauschalzuwendungen - erhält folgende Fassung: Die Pauschalzuwendungen betragen jährlich: Art der Sportstätte Zuschuss € Großfeld 3.570,- € Kleinfeld 815,- € Laufbahn 1.290,- € Tennisplatz 200,- € Reitanlage 795,- € Freibad 2.725,- € Schießstand 55,- € Bootshaus 3.470,- € Reithalle 1.740,- € Stockschiessanlage 250,- € Hallen 50 - 100 qm 11.900,- € 101 - 200 qm 12.890,- € 201 - 300 qm 14.880,- € 301 - 400 qm 16.860,- € 401 - 500 qm 17.860,- € 501 - 1.000 qm 19.090,- € über 1.000 qm 25.300,- € Die Bezuschussung erfolgt jeweils nur für eine Sportstätte an einem Standort. Bei einer Verbindung von mehreren Sportstätten wird die Pauschalzuwendung aufgrund einer Einzelfallprüfung festgelegt. 2.2 Ziffer III, 2. - Zuschüsse für Mieten und (Erb-)Pachten von Grundstücken zur sportlichen Nutzung - erhält folgende Fassung: Soweit Vereine Grundstücke für sportliche Zwecke ganzjährig gemietet oder gepachtet haben bzw. ein entsprechendes Erbbaurecht nutzen, wird die Miete/Pacht/Erbpacht wie folgt bezuschusst: a) Bei mehr als 25% jugendlichen Mitgliedern bis zum vollendeten
- Lebensjahr: 95% bis auf einen Eigenanteil von 400,- €. b) Bei mehr als 15% bis 25% jugendlichen Mitgliedern bis zum vollendeten
- Lebensjahr: 70% bei einem Eigenanteil von mindestens 1.300,- €. c) Bei 10% bis 15% jugendlichen Mitgliedern bis zum vollendeten
- Lebensjahr: 45% bei einem Eigenanteil von mindestens 2.300,- €. d) Bei weniger als 10% jugendlichen Mitgliedern bis zum vollendeten
- Lebensjahr: 20% bei einem Eigenanteil von mindestens 4.300,- €. 2.3 Ziffer IV, 1. - Pro-Kopf-Bezuschussung - erhält folgende Fassung: Für jedes dem Landessportbund oder einer vergleichbaren Organisation gemeldetes jugendliches Mitglied bis zum vollendeten
- Lebensjahr wird eine jährliche Pauschalzuwendung von 10,- € gewährt, sofern dem Verein mindestens 20 Jugendliche angehören. 2.4 Ziffer IV, 2. - Übungsleiterbezuschussung - erhält folgende Fassung: Für jede/n Übungsleiter/In werden im Jugendbereich 1,45 € pro Stunde - höchstens jedoch für 280 Stunden jährlich - als Zuschuss gewährt. Jeder Verein bzw. Abteilung kann je 25 Jugendliche bis
- Jahre eine/n Übungsleiter/In bezuschussen lassen. Für hauptamtlich eingestellte Sportlehrer/Innen ist eine Bezuschussung von 1.990,- € im Jahr möglich, wenn in entsprechendem Umfang Jugendgruppen trainiert werden. Soweit ein Verein eine entsprechende Bezuschussung in Anspruch nimmt, hat er verbindlich zu erklären, dass der/die bezuschusste Übungsleiter/In bzw. Sportlehrer/In keine Jugendlichen (ausgenommen Kaderaktive) trainiert, die in irgendeiner Weise Zuwendungen für ihr Sporttreiben - sei es vom Verein oder von Dritten - erhalten. 2.5 Ziffer IV, 3. - Jugendleiterbezuschussung - erhält folgende Fassung: Lizenzierte Jugendleiter/Innen mit DSB-Lizenz werden auf Antrag mit 250,- € jährlich bezuschusst. Dabei können Vereine mit bis zu 200 Jugendlichen einen Jugendleiter/In, mit bis zu 500 Jugendlichen zwei Jugendleiter/Innen und mit mehr als 500 Jugendlichen max. drei Jugendleiter/Innen bezuschussen lassen. 2.6 Ziffer V, 2a ( Bezuschussung von Kaderaktiven ) entfällt 2.7 Ziffer V, 5. - Ehrungen - erhält folgende Fassung: Gemäss der Ordnung der Stadt Frankfurt am Main für Auszeichnungen auf dem Gebiet des Sports stiftet die Stadt Frankfurt am Main in Aner- kennung hervorragender sportlicher Leistungen sowie langjähriger, ehrenamtlicher Tätigkeit in Sportvereinen und -verbänden eine Sport- plakette. Diese Sportplakette wird in der Regel im Rahmen einer jährlich durchzuführenden besonderen Veranstaltung verliehen. Zu Vereinsjubiläen der Frankfurter Turn- und Sportvereine wird folgende Jubiläumsgabe gewährt: 25 Jahre 250,- € 50 Jahre 500,- € 75 Jahre 750,- € 100 Jahre 1.000,- € für jede weitere 25 Jahre 250,- €. Für besondere Veranstaltungen der Frankfurter Turn- und Sportvereine können im Rahmen der verfügbaren Mittel Pokale und andere Ehrenpreise bereitgestellt werden.
- Es dient zur Kenntnis, dass sich auf Grund der vorstehenden Änderungen der Sportförderrichtlinien Einsparungen von jährlich 103.500.- € ergeben.
- Das Dezernat II wird beauftragt, die Änderungen in die Sportförderrichtlinien einzuarbeiten. Begründung: Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sind im Entwurf des Haushaltsplans 2004 bei der direkten Vereinsförderung Einsparungen von insgesamt 402.000.- € vorgesehen. Ein Teilbetrag dieser Einsparungen in Höhe von 103.500.- € betrifft Sportfördertatbestände, die in den geltenden Sportförderrichtlinien exakt mit Beträgen oder Prozentsätzen beziffert sind. Insoweit erfordert dieser Teil der Einsparung eine entsprechende Änderung der Sportförderrichtlinien. Im Einzelnen verteilt sich der Einsparbetrag von 103.500.- € auf folgende Sportfördertatbestände:
- Pauschalzuwendungen für vereinseigene Sportstätten 39.000.- €
- Zuschüsse für Mieten und (Erb-)Pachten von Grundstücken zur sportlichen Nutzung 12.000.- €
- Pro-Kopf-Bezuschussung Jugendliche 7.000.- €
- Bezuschussung von Jugendübungsleitern und Jugendleitern 6.500.- €
- Wegfall der Bezuschussung von Kader-Aktiven 39.000.- € Zu den vorstehend aufgezeigten Reduzierungen bei den einzelnen Fördermaßnahmen ist noch folgendes anzumerken:
- Die Pauschalzuwendungen für die einzelnen Sportstättenarten werden durchgehend um 3% abgesenkt. Nachdem die Zuschüsse 1998 für fast alle Sportstätten um rd.10% angehoben wurden, erscheint die jetztige Reduzierung dieser Förderbeträge vertretbar. Darüber hinaus entfällt die Förderung von Kegelbahnen, da durch die Vermietungsmöglichkeit an Dritte eine hohe Refinanzierung dieser Sportstätten gewährleistet wird.
- Die 3-prozentige pauschale Absenkung des Haushaltsansatzes für die Bezuschussung von Mieten und (Erb-)Pachten sportlich genutzter Räume und Grundstücke wurde durch eine Anhebung des Eigenanteils der Vereine bzw. eine Reduzierung der prozentualen Zuschusshöhe erzielt.
- Die bisherige Pro-Kopf-Bezuschussung von 10.- € für jedes jugendliche Mitglied bis zum vollendeten
- Lebensjahr wird dahingehend eingeschränkt, dass eine Förderung erst dann erfolgt, wenn der Verein 20 oder mehr jugendliche Mitglieder nachweist. Die Koppelung der Bezuschussung an diese Mindestmitgliederzahl von Kindern/Jugendlichen ist vertretbar, da die Mindereinnahmen bei den betroffenen Vereinen mit maximal 190.- € pro Jahr relativ gering ausfallen. Darüber hinaus kann eine solche Regelung für Vereine einen Anreiz darstellen, sich um mehr jugendliche Mitglieder zu bemühen, um die städtische Förderung zu erhalten. Desweiteren hat diese Regelung den verwaltungsinternen Nebeneffekt, dass bezogen auf die Fördersumme ein unangemessen hoher Verwaltungsaufwand durch Bescheiderteilung, Auszahlung, Postversand, Porto etc. abgebaut wird.
- Die 3-prozentige pauschale Reduzierung der Haushaltsmittel für die Bezuschussung der Jugendübungsleiter/innen und Jugendleiter/innen macht eine entsprechende Kürzung der Stundensätze für Jugendübungsleiter/innen bzw. des Förderbetrages für Jugendleiter/innen um 3% erforderlich.
- Die Leistungssportförderung soll 2004 um einen Betrag von 75.000.- € gekürzt werden. Mit dieser Reduzierung wird sich der Haushaltsansatz für die Leistungssportförderung mit insgesamt 309.000.- € wieder auf dem Niveau des Jahres 2001 bewegen. Aus dem insgesamt für den Leistungssport zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz wurden im Rahmen der jährlichen Verteilung durch die Stadtverordnetenversammlung bisher u.a. Mittel für die in den Sportförderrichtlinien festgelegte Kader-Bezuschussung (153.- € pro Aktiven) bereitgestellt. Zuletzt belief sich der diesbezügliche Teilbetrag auf 39.000.- €. Schwerpunkt der Leistungssportförderung muss die finanzielle Unterstützung der Leistungsgemeinschaften bleiben. Um angesichts des vorgesehenen Kürzungsbetrages von 75.000.- € für eine möglichst geringe Absenkung der Zuschussbeträge an die Leistungsgemeinschaften den erforderlichen finanziellen Spielraum zu erhalten, soll die Bezuschussung der Kader-Aktiven eingestellt werden. Dies wird im übrigen auch vom Ausschuss Leistungssport empfohlen. Grundsätzlich werden Kader-Einteilung und Kader-Förderung innerhalb der Sportfachverbände sehr unterschiedlich gehandhabt. Die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel ist daher sehr schwer nachzuvollziehen. A und B- Kader sind Kader auf Bundesebene, D- und C- Kader auf Landesebene. Besonders im D- und C-Kader besteht während eines Jahres eine hohe Fluktuation. Der zielgerichtete Einsatz der Mittel ist somit nicht immer gewährleistet. Die vorgesehenen Änderungen der Zuwendungen für Vereinsjubiläen erfolgen unabhängig von der notwendigen Haushaltskonsolidierung. Sie sollen vorgenommen werden, um die im Zuge der Euro-Umstellung entstandenen Beträge zu glätten. Insgesamt sind die auf Grund der Mittelkürzungen im Haushalt 2004 erforderlichen Absenkungen der direkten Vereinszuschüsse moderat und für die Frankfurter Turn- und Sportvereine verkraftbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Dezember 2003 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2004 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und PDS (= Annahme) REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und PDS gegen REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)