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Schulbauoffensive - Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 20 Millionen Euro für die Schulbauoffensive bereitzustellen, um den Schulplatzbedarf in Frankfurt am Main zu decken. Dies ist notwendig, um die Umsetzung geplanter Schulneubauten und Erweiterungen zu beschleunigen und die Anzahl der Provisorien zu verringern.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Für die Grundlagenermittlung, Machbarkeitsstudien, Kosten-Nutzen-Vergleiche, Wirtschaftlichkeitsvergleiche sowie Vorentwürfe und Entwurfsplanungen von bisher nicht im Entwurf des Investitionsprogramms 2022 - 2025 enthaltenen Maßnahmen beschlossener und genehmigter Schulentwicklungspläne werden in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 in die Produktgruppe 20.01, Projektdefinition 5.001300 - Planungsmittelpauschale für Grundschulen - zusätzlich jährlich 20 Mio. € in den Haushalt 2022 aufgenommen. Die Mittel können per Sollveränderung nach Bedarf auch für Projekte anderer Schulformen verwendet werden.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass über die Fortschreibung der Pauschale sowie über die Aufnahme zusätzlicher Mittel insbesondere zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte entschieden wird.
  3. Um die Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, werden dem Dezernat XI vorübergehend fünf Stellen aus der Stellenreserve zur Verfügung gestellt. Die Bewertung der Stellen ist im Benehmen mit dem Personal- und Organisationamt durch das Stadtschulamt vorzunehmen. Ein darüberhinausgehender Personalbedarf ist in enger Abstimmung mit dem Dezernat VI festzulegen und künftig durch das Dezernat XI nachvollziehbar zu belegen. Die zusätzlichen Personalaufwendungen werden für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025 aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Ab dem Jahr 2026 sind diese im Rahmen der regulären Haushaltsansätze zu beordnen. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umsetzung dieser Schulbauprojekte vorrangig ein Personalbedarf im Stadtschulamt und im Amt für Bau und Immobilien entsteht. Da es sich bei Schulbaumaßnahmen um Daueraufgaben handelt, ist der hieraus resultierende Personalbedarf im Stellenplan abzubilden. Der Personalbedarf ist daher im Wege von Stellenneuschaffungen im nächstmöglichen Stellenplanverfahren zu verstetigen. Im Anschluss sind die vorübergehend bereitgestellten Stellen aus der Stellenreserve wieder zurückzuführen.

Begründung

A. Zielsetzung

Der Stadt Frankfurt am Main als Schulträger obliegt die Sicherstellung des Schulplatzbedarfes aller Kinder dieser Stadt. Um dieser Pflicht nachweislich nachzukommen, werden Schulentwicklungspläne erstellt, beschlossen und durch das hessische Kultusministerium genehmigt. Der integrierte Schulentwicklungsplan und der Schulentwicklungsplan für Berufliche Schulen ergeben das Gesamtbild für die erfüllten und die noch zu schaffenden Schulplatzbedarfe für die Stadt Frankfurt.

Damit die Schulplatzversorgung der Kinder in Frankfurt zeitnah annähernd gelingen konnte, wurden Provisorien gebaut, Schulhöfe weiter verdichtet um kurzfristig Raum zu schaffen, Schulen erweitert und einige Schulneubauten erstellt. Trotzdem ist keine Entspannung zu spüren. Die Bevölkerungszuwächse erfolgen im Verhältnis schneller und größer, als die Baumaßnahmen umgesetzt werden können.

Aktuell gibt es noch 24 genehmigte und bestätigte Schulneubauten, deren Umsetzung noch ausstehen. Dafür ist eine Gesamtanstrengung des Schulträgers Stadt Frankfurt notwendig.

B. Alternativen

Die angestrebten Beschleunigungsmaßnahmen und Mittelerhöhungen sollen die zeitnahe Sicherstellung des Schulplatzbedarfes gewährleisten und die Anzahl der Provisorien verringern.

Ein Verzicht auf diese Mitteanpassungen und Beschleunigungen der Prozesse hätte zu Folge, dass die notwendigen Schulbaumaßnahmen nicht rechtzeitig fertiggestellt werden können, so dass die Versorgung der Schülerinnen und Schüler bereits in den kommenden Jahren nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Bestandsflächen, besonders in den zentralgelegenen Bereichen, sind durch kurzfristige und /oder dauerhafte Erweiterungen mittlerweile an ihren Kapazitätsgrenzen.

Es gibt keine Alternative.

C. Lösung

Die Stadt Frankfurt als Schulträger hat die beschriebene Aufgabe zu bewältigen. Dazu ist es erforderlich, dass gemeinsam die Beschleunigung der Entscheidungen möglich wird, Abweichungen von den allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zugelassen sind, sowie zusätzliche Mittel und Personal bereitgestellt wird.

Mit diesem Vorgehen wird die Stadt Frankfurt sukzessive den notwendigsten Investitionsstau im Schulbau abbauen und ihrer Verpflichtung nachkommen, eine ausreichende Anzahl von Schulplätzen kontinuierlich vorzuhalten.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten

  1. Investitionsbedarf:

Dieser wird in den jeweiligen Schulbaumaßnahmen projektbezogen in der Bau- und Finanzierungsvorlage dargestellt.

2. Personal:

Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen -, Stabsstelle Schulbau erarbeitet ein Gesamtkonzept für die Schulbaumaßnahmen. Im Zuge dessen werden die unter 3. genannten Personalbedarfe genauer beziffert.

3. Sonstiges:

Kosten für die Projektsteuerung in Höhe von jährlich 200.000 €

4. Kapitalkosten:

a) Kalkulatorische Verzinsung1,25 % von 80.000
T€ = 1.000 T€ b) Abschreibung2,5 % von 80.000 T€ =
2.000 T€

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Juni 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.06.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 11 · 09.06.2022
TO I, TOP 7
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 83 auf die Tagesordnung II der 13. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Gartenpartei
zu a)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDU
zu b)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 09.06.2022
TO II, TOP 58
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 83 auf die Tagesordnung II der 13. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDU
zu b)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung)

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