Schieberaustausch Bildäcker Straße 1/Dürkheimer Straße 37 Bildäcker Straße 1, Frankfurt am Main - Nied (501), Flur 32, Flurstück 2399/8 und Flurstück 2399/9 hier: Baumfällvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Austausch von defekten Absperrschiebern in der Bildäckerstraße vor, was zur Fällung von zwei Bäumen führen wird. Die Maßnahme ist notwendig, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen und mögliche Havariefälle zu vermeiden.
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Dürkheimer Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in Nied Süd - Anpassung der Parkregelung08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Dürkheimer Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Instandsetzungsmaßnahmen der NRM in der Bildäckerstraße aufgrund des erforderlichen Austauschs von Absperrschiebern an der Trinkwasser Versorgungsleitung auf Flur 32, Flurstücke 2399/8 sowie 2399/9, in FFM-Nied (501), ein Eingriff in den Straßenbaumbestand unvermeidlich ist. Es müssen folgende Bäume gefällt werden: Baumkatasternummer: Baum Nr. 8 Baumart: Acer campestre Stammdurchmesser: ca. 34 cm Pflanzjahr: 1980 Baumkatasternummer: Baum Nr. 12 Baumart: Campinus betulus Stammdurchmesser: ca. 35 cm Pflanzjahr: 1992 II. Der Fällung der beiden Bäume wird zugestimmt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) gemäß Wertberechnung des Grünflächenamtes der Baumwert des Baum Nr. 8: 4.440 € und der Baumwert des Baum Nr. 12: 3.848 € beträgt, b) der Bauherr bereit ist, zwei Ersatzpflanzungen im Bereich der Grünanlage mit der Anlagennummer: 727, Anlagenname: "An der Fridtjof-Nansen-Schule", in Abstimmung mit dem Fachamt vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Auf dem genannten Flurstück der betroffenen bzw. zu beseitigenden beiden Bäume verläuft die Trinkwasserversorgungsleitung DN400 der NRM (Werkstoff: Stahl; Baujahr: 1964). Die Absperreinrichtungen an der Leitung sind nicht mehr instand und gewährleisten nicht mehr eine Absperrung der Trinkwasserversorgung, wenn notwendig. Das verursacht im Havariefall die Möglichkeit, dass der Wasseraustritt nicht unmittelbar gestoppt werden kann. Aufgrund des Alters der Bauteile sind die Instandsetzungsarbeiten somit dringlich. Hier können Unterspülungen oder Überschwemmungen durch unkontrollierten Wasseraustritt eine mögliche Folge sein.
Zusammengefasst müssen folgende Arbeiten an der Versorgungsleitung ausgeführt werden:
- Bereich Acer campestre (Baumnr. 8; d=34cm, H=15m; Pflanzjahr 1980)
- Entfernen der Absperrschieber AS-159673 sowie AS-27317
à Absperrschieber defekt, schließen nicht mehr (dicht)
- Trennen der Umführung
à keine Sinnhaftigkeit einer Umführung ohne dichte Absperrschieber und weitere mögliche Leckagestelle
- Luftventil aus der Umführung direkt an die Versorgungsleitung setzen
- Bereich Carpinus betulus (Baumnr. 12; d=35cm, H=10m; Pflanzjahr 1992)
- Erneuerung der Absperrschieber AS-88428 sowie AS-22216
à Absperrschieber defekt, schließen nicht mehr (dicht)
- Absperrschieber AS-22214 gegen Absperrklappe austauschen
à Absperrschieber defekt, schließt nicht mehr (dicht)
B. Alternativen
(Verpflanzung/Ersatzpflanzung)
Keine.
Für die Entnahme der vorgesehenen Bäume sind als Pflanzjahre im Baumkataster die Jahre 1980 und 1992 eingetragen. Aufgrund des Standalters und der jetzt erreichten Größe ist ein Verpflanzen der Bäume nicht mehr möglich. Im Hinblick auf einen erneuten Schieberaustausch in einigen Jahrzehnten zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit ist eine Ersatzpflanzung unmittelbar am Altstandort auch in Abstimmung mit dem Fachamt nicht zielführend.
C. Lösung
Für den erforderlichen Schieberaustausch sind umfangreiche Arbeiten an der bestehenden Bausubstanz erforderlich. Die hierfür notwendigen Eingriffe an o.g. Bäumen, insbesondere in den Wurzelbereichen, würden mit einer massiven Schädigung einhergehen. Zum einen gingen diese Schädigungen im durchwurzelten Bereich unmittelbar mit dem Verlust der Standsicherheit einher. Zum anderen ist davon auszugehen, dass die Bäume den aus den Tiefbauarbeiten resultierenden Wurzelverlust nicht kompensieren können und absterben würden. Aufgrund des geringen Abstandes der Bäume zu der Trasse und den Schiebern ist es auch nicht möglich, die Bäume zu verpflanzen. Ebenso schließt die Größe und das Standalter der Bäume eine Baumverpflanzung aus. Daher sind nach Einschätzung des Grünflächenamtes, auch unter Berücksichtigung zu treffender Baumschutzmaßnahmen, die Bäume an diesen Standorten nicht zu halten.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Wert der Bäume wurde vom Grünflächenamt mit jeweils 4.440 € sowie 3.848 €, somit insgesamt mit 8.288 € angegeben. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Grünflächenamt und dem Bauherrn werden die Ersatzpflanzungen hinsichtlich Baumart und Größe, deren Pflege und Bewässerung für die Dauer von fünf Jahren, sowie die Ausgleichszahlung geregelt.
Anlage 1_Uebersicht_Stadtkarte (ca. 1,3 MB) Anlage 2_Lageplan_Baumkataster (ca. 470 KB) Anlage 3_Fotos (ca. 4,1 MB) Anlage 4_Wertermittlung (ca. 1,1 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Juni 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)