BW025 - Revitalisierung der Schwedlerbrücke - Bauleistungen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Revitalisierung der Schwedlerbrücke, um die Verkehrssicherheit und die barrierefreie Erschließung zu gewährleisten. Die Brücke ist ein wichtiges Bauwerk, das aufgrund ihres schlechten Zustands seit 2011 gesperrt ist. Die Maßnahme umfasst den Ersatzneubau und die Instandsetzung der bestehenden Struktur.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Ferdinand-Happ-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Standortvorschläge für orangefarbene Bänke im Ortsbezirk 421.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Ferdinand-Happ-Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Instandsetzung der Schwedlerbrücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015-2019 ist (M 61) und aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes höchste Priorität hat.
- Der grundhaften Erneuerung der denkmalgeschützten Bestandsbrücke und des Widerlagers Süd sowie des Ersatzneubaus der ehemaligen Trogbrücke über dem Gleisbett und des Neubaus des Widerlagers Nord wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 18.080 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass für Maßnahme im IPG PG 16.03, Produktdefinition 5.002021 bislang 1.830 T€ bereitgestellt sind. Zum 31.12.2021 wurden insgesamt rd. 1.112 T€ verausgabt. Die Restmittel von rd. 718 T€ sind zur Übertragung in das HH-Jahr 2022 vorgesehen. Darüber hinaus stehen weitere 300 T€ unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zum HH
- Unter Berücksichtigung der geplanten Ausgaben ergibt sich für das Jahr 2022 ein ergänzender Finanzierungsbedarf von rd. 4.982 T€.
- Die haushaltsmäßige Deckung der im Jahr 2022 ergänzend benötigten Mittel erfolgt wie folgt:
- a)2.800 T€ aus Mitteln des Programms "Grunderneuerung von (Gemeinde-) Straßen" (PG 16.03, Projektdefinition 5.001066)
- b)982 T€ aus Mitteln der Maßnahme Baugebiet Am Eschbachtal (PG 16.01, PD 5.001048)
- c)1.200 T€ aus Mitteln zur "Entwicklung Rebstockgelände" (PG 13.01, PD 5.005491).
- Für die Maßnahme 5.002021 Revitalisierung der Schwedlerbrücke werden 8.000 T€ für das Jahr 2023 und 2.968 T€ für 2024 im Haushalt bereitgestellt sowie an Einnahmen 6.192 T€ für 2023, 4.200 T€ für 2024 und 2.000 T€ für 2025 eingestellt.
- In finanzieller Hinsicht dient zur Kenntnis, dass es sich bei der Maßnahme um eine Kreuzungsmaßnahme gem. § 12.1 Eisenbahnkreuzungsgesetz handelt. Insoweit ist mit einer Kostenbeteiligung (Einnahmen) der DB Netz AG von 3.692 T€ zu rechnen und der DB Netz AG ein Ablösebetrag in Höhe von 427 T€ zu zahlen. Darüber hinaus wurde für die Baumaßnahme ein Antrag zur Gewährung einer Landeszuwendung aus dem Programm "Nahmobilität" gestellt; es wird von einer Förderung in Höhe von rd. 8.700 T€ ausgegangen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 478 T€ im jeweiligen Budget sichergestellt ist; den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 177 T€ gegenüber.
- Ferner dient zur Kenntnis, dass das Bauwerk zum 31.12.2021 keinen Restbuchwert mehr aufweist.
- Der Fällung von vier betroffenen Bäumen im Bereich des nördlichen Widerlagers wird zugestimmt. Es handelt sich um katalogisierte Bäume in der Zuständigkeit des Grünflächenamts. Die Wiederbegrünung des Baubereichs erfolgt nach Fertigstellung der Brücke in Abstimmung mit dem Grünflächenamt, ein Ausgleich erfolgt entsprechend des landschaftsplanerischen Begleitplans (LBP).
Begründung
A. Zielsetzung
Die Schwedlerbrücke ist eine der wichtigsten Fußwegeverbindungen im Osten der Stadt Frankfurt am Main. Sie verbindet über Bahnflächen und ein Containerterminal hinweg den Ostpark im Norden mit der Ferdinand-Happ-Straße im Süden. Das Bauwerk wurde in den Jahren 1910 - 1913 errichtet, im Zweiten Weltkrieg teilweise zerstört und wurde im Jahr 2010 als technisches Kulturdenkmal unter Denkmalschutz gestellt. Bauliche Veränderungen bedürfen daher der Genehmigung und Freigabe durch das Denkmalamt. Eine Nachrechnung ergab, dass aufgrund der mangelhaften Tragfähigkeit der stark beschädigten Stampfbetonpfeiler die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Daher musste die Schwedlerbrücke im August 2011 für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden. Die Schwedlerbrücke wurde seither in verkürzten Prüfintervallen halbjährlich handnah geprüft und deren Standsicherheit bewertet. Die Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 aus dem Jahre 2012 ergab eine Zustandsnote von 4,0. Es wurden diverse Schäden festgestellt, wonach die Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr gegeben ist. Daraufhin musste der nördliche Überbau bereits in 2016 zurückgebaut werden. Die Stadt Frankfurt beabsichtigt, das Brückenbauwerk durch einen Ersatzneubau über den Gleisen der DB AG im Norden, dem Bau eines neuen Widerlagers Nord und der Instandsetzung des Bestandes im Süden, sowie der barrierefreien Erschließung wiederherzustellen. Im gesamten Verlauf der Brücke wird der Überbau erneuert, die Breite zwischen den Geländern wird von 3,05 m auf 3.55 m erweitert und die Widerlager erhalten barrierefreie Aufzüge.
B. Alternativen
Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes und der Gefährdung des Bahnverkehrs, gibt es zum Ersatzneubau und zur denkmalgerechten Instandsetzung der Brücke keine Alternative. Ein ersatzloser Rückbau ist wegen des Denkmalschutzes und des Erhalts der Wegeverbindung nicht möglich.
C. Lösung
Im Rahmen eines Architekturwettbewerbs wurde ein Beitrag mit dem Ersatzneubau durch eine Fachwerkbrücke ausgewählt.
Die Gesamtbaumaßnahme besteht aus diesem nördlichen Ersatzbauwerk (Widerlager Nord, Fachwerkbrücke), den instand zu setzenden, denkmalgeschützten Stahlbögen und Pfeilern, sowie der grundhaften Erneuerung des Widerlagers Süd.
Im neuen Widerlager Nord entsteht nach dem architektonischen Entwurf ein gastronomisch nutzbarer Raum und eine barrierefreie Aufzugsanlage. Für den Lastabtrag in den Baugrund wird eine Tiefgründung durch Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 0,80 m gewählt. Die ca. 0,50 m hohe Pfahlkopfplatte wird in Stahlbeton hergestellt und dient der Verteilung der Lasten aus dem Überbau auf die Pfahlgründung.
Der Überbau des Ersatzneubaus besteht aus einem stählernen Fachwerkträger. Das neue Stahlbrückendeck des Ersatzneubaus wird über die Bestandsbrücken weitergeführt und erhält einen Asphalt-belag aus:
- 3,5 cm Gussasphalt - Deckschicht,
- 0,5 cm Klebeschicht, Haftschicht
- 0,5 cm Abdichtung (Reaktionsharzgrundierung)
Die vier denkmalgeschützten Stahlbögen werden instandgesetzt, ebenso die Bestandspfeiler und das Widerlager Süd. Im Widerlager Süd wird der ergänzende, barrierefreie Aufzugsturm auf einer Platten-gründung errichtet.
Die einzelnen Breiten des Überbaus betragen:
| Gesamtbreite zwischen den Geländern: | 3,55 m |
| Gesamtbreite Brückendeck: | 3,76 m |
| Gesamtbreite Fachwerk: | 4,57 m |
Für Fußgänger ist eine Absturzsicherung auf dem Brückendeck mit einer Höhe von 1,30 m ab Oberkante Gehwegbelag geplant. In diese Absturzsicherung wird das denkmalgeschützte Bestandsgeländer integriert. Der Edelstahlhandlauf erhält eine verkehrssichernde Beleuchtung.
Im nördlichen Erschließungsbereich des Bauwerks ist der sogenannte Ulmenplatz (Ostpark) an die neue Brückenlage anzupassen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Grünflächenamt und dient auch als Ausgleichsmaßnahme. Im südlichen Erschließungsbereich sind keine Anpassungen vorgesehen, hier werden die vorhanden Beläge im Straßenraum wiederhergestellt.
Im Zuge des Brückenbaus ist ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich. Es sind insgesamt vier Bäume zu fällen:
Baum-Nr. 1842 Acer platanoides - Spitzahorn, Pflanzjahr 1987, Stammumfang 110 cm, Kronen-durchmesser ca. 7-8 m
Baum-Nr. 1843 Acer pseudoplatanus - Bergahorn, Pflanzjahr 2001, Stammumfang 53 cm, Kronen-durchmesser ca. 5-6 m
Baum-Nr. 519 Pterocarya fraxinifolia - Kaukasische Flügelnuss, Pflanzjahr 1947, Stammumfang 155 cm, Kronendurchmesser ca. 12 m
Baum zwischen 520 und 1843 - Eibe, Vielstämmigkeit Stammumfänge 30, 22, 37 und 20 cm
Der Ausgleich erfolgt entsprechend des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP)
Die im Baubereich ansässigen Mauereidechsen werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde vergrämt und in zu schaffenden Ersatzhabitaten ortsnah umgesiedelt.
Die DB Netz AG wird sich nach §12.1 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes mit schätzungsweise 3.692 T€ am Neubau des nördlichen Brückenbereiches beteiligen, da die DB Netz AG durch den Neubau der nordmainischen S-Bahn ein Änderungsverlangen hätte haben müssen. Im Nachgang ist der DB AG ein Ablösebetrag nach Ablösebeträge-Berechnungsverordnung des Bundes in Höhe von 427 T€ zu zahlen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
| 1. Investitionsbedarf: | 18.080.000,00 € |
| Kostenübersicht | |
| Investitionskosten | 18.079.425,00 € |
| 1. Baukosten | |
| 1.1 Brückenbauarbeiten | 12.100.000,00 € |
| 1.2 Beleuchtung | 500.000,00 € |
| 1.3 Ausgleichsfläche Ulmenplatz | 560.090,00 € |
| Summe Baukosten (Brutto, 19% MwSt.) | 13.160.090,00 € |
| 2. Baunebenkosten | |
| 2.1 Planungskosten Bau | 1.933.020,00 € |
| 2.2 Planungskosten Ausgleich | 136.731,00 € |
| 2.3 Vergrämung Eidechsen | 15.500,00 € |
| 2.4 Bauüberwachung | 1.875.000,00 € |
| 2.5 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination | 25.000,00 € |
| 2.6 Baugrunduntersuchung- und Bodengutachten | 67.024,00 € |
| 2.7 Prüfstatiker | 116.960,00 € |
| 2.8 Gebühr Regierungspräsidium | 6.000,00 € |
| 2.9 Umweltgutachten | 27.000,00 € |
| 2.10 Bauoberleitung | 135.000,00 € |
| 2.11 Miete Flächen DB | 37.400,00 € |
| 2.11 Grunderwerb | 117.500,00 € |
| 2.13 Ablösebetrag DB | 427.200,00 € |
| Summe Baunebenkosten | 4.919.335,00 € |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
| Bisher verausgabt in Projektdefinition 5.002021, Stand 31.12.2021 | 1.112.487,03 € |
| 2022 | 6.000.000,00 € |
| 2023 | 8.000.000,00 € |
| 2024 | 2.967.512,97 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
-keine-
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
-keine-
b) Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten
| Brückenbau 12.100.000,00 € x 1,00 % = | 121.000,00 € |
| Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) | |
| Ulmenplatz 560.090,00 € x 3,00 % = | 16.802,70 € |
| Summe Bauunterhaltungskosten: | 137.802,70 € |
| 2. Abschreibung (jährlich) | |
| Brückenbau BND * 70 Jahre*² 1/70 von 16.337.904 € | 233.398,63 € |
| (18.079.425 € -500.000 € (Beleuchtung) -696.821 € (Ulmenplatz) -427.200 € (Ablösebetrag) -117.500 € (Grunderwerb) | |
| = 16.337.904 €) | |
| Beleuchtung BND * 20 Jahre*² 1/20 von 500.000 € | 25.000,00 € |
| Ulmenplatz BND * 15 Jahre*² 1/15 von 696.821 € | 46.454.73 € |
| BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer | |
| *² AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt | |
| Summe Abschreibung: | 304.853,36 € |
| c) Kapitalkosten | |
| 1,25 % * (18.080.000 € - 12.392.000 €) / 2 | 35.550,00 € |
| (Zinssatz gem. Rundmail vom 12.01.2022, Ergänzung zur Rundmail zum Haushalt 2022) | |
| Summe Jahresfolgekosten (Summe a, b, c) | 478.206,06 € |
| Summe Jahresfolgekosten gerundet auf volle T€ | 478.000,00 € |
| 5. Jahreserträge: | |
| Auflösung von Sonderposten (12.392.000,00 € / 70) | 177.028,57 € |
| 6. Leistungen Dritter: | |
| Kostenbeteiligung der DB aus Eisenbahnkreuzungsgesetz | 3.692.000,00 |
| € Programm "Nahmobilität" Land Hessen | 8.700.000,00 |
| € Prognostizierte Gesamteinnahmen | 12.392.000,00 |
| € | |
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
-keine-
8. Sonstiges:
-keine-
Anlage _Detailplan (ca. 6,4 MB) Anlage _Lageplan (ca. 4,4 MB) Anlage _Uebersichtsplan (ca. 2,9 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Juni 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung)